Quellensteuer

Inzwischen blicke ich auf eine lange Kundenkarriere bei nahezu allen deutschen Brokern zurück. Dabei habe ich viele Unterschiede bei der Handhabung der Quellensteuer bei ausländischen Dividendenzahlungen festgestellt. Nach und nach habe ich dann durch Depotüberträge mein Dividendendepot optimiert. Über meine Erfahrungen habe ich in verschiedenen Beiträgen auf dem Divantis-Blog berichtet.

Diese Seite bietet Dir einen Schnelleinstieg in meine Erlebnisse mit der Quellensteuer. Es handelt sich dabei um keine verbindlichen Empfehlungen, vor allem können sich die Regeln der Broker auch ändern, ohne dass ich das sofort merke. Stelle ich allerdings bei einer Dividendenzahlung eine Veränderung fest, dann werde ich nachfolgende Übersicht selbstverständlich aktualisieren.

StaatBrokerWarum?Beitrag
Finnlandmaxbluevolle QuellensteueranrechnungLink
FrankreichDKBQuellensteuervorabreduzierung auf 12,8% und volle Anrechnung (einmalige Gebühr 11,90 € für 3 Jahre und alle französischen Aktien im Depot, Antrag und Finanzamtsbestätigung erforderlich)Link
ItalienDKBteste ich gerade – Dividendenabrechnung steht noch aus
(einmalige Gebühr 11,90 € pro Jahr und für alle italienischen Aktien im Depot, Antrag und Finanzamtsbestätigung erforderlich)
Link
Kanadamaxbluevolle QuellensteueranrechnungLink
SchweizING, Consorsbank, SmartbrokerTax-Voucher gratisLink

Meine Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es sind meine Erfahrungen und ich kann natürlich nicht Aktien aus allen Staaten bei allen Brokern halten, um alle Quellensteuerabrechnungen zu testen. Bei den genannten Konstellationen habe ich aber entsprechend gute Erfahrungen gemacht, über die ich jeweils auch mit Belegen berichtet habe.

Ich werde auch weitere Staaten und Broker testen, um den Überblick zu vervollständigen. Keine Besonderheiten habe ich übrigens bisher bei den folgenden Staaten festgestellt, so dass ich da keine spezielle Broker-Empfehlung habe:

StaatHandhabungBeispielabrechnung
Australienbei meinen „Stapled“-Wertpapieren unterschiedliche QuellensteuernLink
Dänemark27% Quellensteuer, von denen 15% angerechnet werdenLink
Großbritannienkein QuellensteuerabzugLink
Japan15,315% Quellensteuer, von denen 15% angerechnet werdenLink
Niederlande15% Quellensteuer, die voll angerechnet werdenLink
Spanien19% Quellensteuer, von denen 15% angerechnet werdenLink
USA15% Quellensteuer, die voll angerechnet werdenLink

Hast Du weitere positive Erfahrungen, über die Du für alle Leser berichten kannst? Dann schreib gerne einen Kommentar und wir alle können davon profitieren.

82 Gedanken zu „Quellensteuer“

  1. Hallo Ben,

    ich habe gestern unter der Rubrik „Schweizer Quellensteuer“ zu der Vorgehensweise mit der Schweiz Hinweise gegeben.

    Und habe dort über das Problem mit der Quellensteuererstattung aus Norwegen berichtet, wobei das Problem nicht Norwegen ist, sondern der deutsche Fiskus. Seit Ende 2019 bin ich im, nennen wir es so, „regen Austausch“.

    Seit dem 01.01.2019 gibt es eine geänderte Quellensteuergesetzgebung in Norwegen.

    Es gibt 2 Möglichkeiten für private Aktionäre:

    1. Eine Vorabreduzierung auf 15% norwegischer Quellensteuer mit dem Formular „Application – reduced withholding tax rate“.
    Dies Formular als Wohnsitzbescheinigung und eigener Erklärung, man ist als Privatperson Eigentümer der Aktien, muss vom
    Finanzamt abgestempelt werden. Meine Aktien werden in Norwegen gelagert und meine Aktien sind dort mit einem VPS-Konto
    geführt. Den Antrag auf eine Vorabreduzierung kann nur durch die Depot-Bank erfolgen, in meinem Fall S Broker. S Broker hat
    mir mitgeteilt, sie führen diesen Service nicht durch. Ich habe bei der DKB-Bank eine Anfrage laufen, ob sie in Norwegen eine
    Vorabreduzierung durchführt, das Ergebnis werde ich berichten.

    2.a Es gibt die Möglichkeit, die komplette norwegische Quellensteuer zurückzufordern (shielding deduction). Den Nachweis hierzu
    zu führen, ist für die Privatperson nicht einfach aber auch nicht sinnvoll. Man zahlt dann auf 25% deutsche Quellensteuer den
    Solidaritätszuschlag.

    2.b Man fordert nur 10% zurück gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen. das Formular „Application for refund of Norwegian
    withholding tax under a Double Taxation Treaty“, dies Formular ist ähnlich aufgebaut wie das frühere Formular 85 der Schweiz.
    Man kann für 3 Jahre rückwirkend die Steuern beantragen. Dieses Formular ist vom Finanzamt abzustempeln und dann mit
    den Dividendenbelegen nach Norwegen schicken. Dies kann man erst 3 Monate nach Jahresende, für 2020 also ab dem
    01.01.2021. Der Grund ist, bis zum 31.03. eines Jahres können norwegische Unternehmen ihre Jahresbilanz korrigieren. Die
    Zahlung aus Norwegen erfolgt ähnlich schnell wie aus der Schweiz, es fallen aber keine zusätzlichen Bankgebühren an.

    Mein Problem mit dem Finanzamt besteht darin, die Punkte 1 / 2.a / 2.b funktionieren nur mit Stempel und somit mit Kenntnis des Finanzamtes.

    Ich bin verpflichtet, bis zum 31,07. eines Jahres meine Steuererklärung abzugeben, wenn ich Steuerrückforderungen habe, möchte ich den Antrag möglichst schnell abgeben.

    Meine Meinung ist, wenn ich vor meiner Steuerklärung das Formular nach 2.b. vom Finanzamt abstempeln lasse, mit Einreichung meiner Dividendenbelege, dann ist das Finanzamt voll informiert über meine Zahlungen, die ich aus Norwegen zu erwarten habe.

    Laut Finanzamt ist die Vorgehendweise so, ich gebe meine Steuererklärung ab, wenn der Deutsche Steuerbescheid vor dem Norwegischen Steuerbescheid eintrifft, muss ich innerhalb der 4-Wochenfrist Einspruch einlegen mit Hinweis auf noch fehlende Daten.

    Ich habe am Freitag einen Bescheid erhalten, der seitens des Finanzamtes noch Erklärung erfordert. Ich berichte über das Ergebnis.

    Unsere Finanzminister verteilen in Europa unser Geld, ausländische Aktionäre werden von Deutschland bestens bedient.

    Uns was Europa für uns bedeutet, sieht man auch beim Impfstoff. Nach meiner Kenntnis haben Aktionärsverbände vor etlichen Jahren eine Petition in Brüssel für die Gleichbehandlung der Aktionäre in Europa eingereicht. Von Europa kommt nichts.

    Ben, ich finde es gut, wie hier für die, die anfangen mit Aktien, sie die richtigen Informationen bekommen.

    Auf der Internetseite der „BZSt -Ausländische Formulare“ kann man die erforderlichen Formulare der verschiedenen Länder erhalten.

    Ich halte es seit über 15 Jahren so, zwischen Weihnachten und Neujahr erstelle ich alle Unterlagen für die Rückerstattungen und Wohnsitzbescheinigungen für meine Frau und mich, und mittlerweile auch für unserem Sohn. Ein Tag Arbeit, Anfang des Jahres fuhr in der Vergangenheit meine Frau zum Finanzamt und lies alles abstempeln, dies Jahr mit Corona sieht alles anders aus.

    Ich hoffe, ich konnte für ein wenig Klarheit sorgen.

    Mit besten Grüßen

    Peter

    1. Hallo Ben und alle anderen

      ich habe mein Hauptdepot aktuell noch bei der Consors Bank aber ich werde wohl irgendwann zur DKB Bank wechseln und da einige Aktien Lagern

      Ben und alle andere Lohnt sich das die Aktien nach Ländern bei verschiedenen Brokern zu haben und zu verwalten?

      oder ist das viel mehr Verwaltungsaufwand

      ich Frage weil ich wohl Ende des Jahres die 100 verschiedene Aktienmarke knacken werden und mich dann richtig aufstellen wollte.

      Ben hast du schon ein Testergebnisse zu deinen Italienischen Aktien wie das läuft mit der Quellensteuer reduzierung?

      viele dank und allen eine sonniges Wochenende

      Gruß Freddy

    2. Hallo Peter und alle anderen Mitforisten,

      ich bekam gerade die approved application von der norwegischen Steuerbehörde.

      Es gibt Neues! Unter skattetaten.ne/dividend-refund kann man sich auch ohne Bank anmelden (als „Personal stakeholder“) und mittels Onlineregistrierung die Steuern auf Dividendenzahlungen mindern.
      Da ich derzeit für das laufende Jahr bereits die DKB beauftragt hatte, habe ich mich noch nicht registriert und angemeldet.

      Die norwegische Steuerbehörde akzeptiert weiterhin die „Papierversion“, legt aber eine Onlineregistrierung nahe. Derzeit sind die Postlaufzeiten ca 4 Wochen von Norwegen bis Deutschland (approved am 8.11, Posteingang am 30.11). So wie ich die norwegischen Steuerbehörden kenne, dürfte es über das Portal ähnlich einfach wie für die Schweizer Steuer sein. Bei Onlinebeantragung sind die Dividendenkopien sowie die Ansässigkeitsbescheinigung hoch zu laden (laut Beschreibung). Man kann sich also die 11,90 sparen und das Porto ebenfalls.

      Wie gesagt, ich habe es noch nicht gemacht, klingt aber wahrlich angenehm. Wer Erfahrungen hat, immer her mit den Informationen.

      1. Hallo zusammen,

        ja das kann ich für Norwegen bestätigen.

        Den Zugang zu dem System bzw. Login kann man per eIDAS-Verfahren (elektronischer Perso mit AusweisApp) online beantragen.

        Für dieses Jahr habe ich den Antrag soweit erfasst, aber mit dem Absenden muss man bis 4 Monate nach der letzten beantragten Dividendenzahlung warten. Daher wird der Bericht noch etwas dauern. Dies aufgrund der Korrekturfrist, die die Unternehmen haben. Erforderliche Unterlagen sind die Dividendenabrechnung(en) und die Ansässigkeitsbescheinigung.

        Die deutsch/englische Ansässigkeitsbescheinigung (Form 034450) kann man auch ausgefüllt eingescannt elektronisch via Elster an das heimische Finanzamt senden und bekommt es später ausgedruckt, gestempelt und unterschrieben vom Finanzamt zurück. Dieses dann wieder einscannen und hochladen.

        Die Rückerstattung erfolgt in NOK. Das kann nochmal Gebühren bei der Gutschrift erzeugen. Diese können je nach Bank unterschiedlich hoch ausfallen (siehe Postings zur Schweiz 1,50€ bis 20€). Da kann das DKB Verfahren (durchaus günstiger sein 4€ p.a.(11,9/3), zumal dann schon alles erledigt ist und man sich um nichts mehr kümmern muss für 3 Jahre.

        Ich habe mich auch erst mal wie Börsenhai für das direkte Verfahren in Norwegen entschieden (1,5€ Kosten außer eine Clearingstelle auf dem Zahlungsweg zieht noch was ab).

        Ebenso einfach ist das für Finnland (eIDAS-Vefahren) mit dem Charme einer Euro-Zahlung. Einreichbar ab dem 1.1. des Folgejahres der Zahlung und mindestens 10€ Erstattung.

        1. Wie genau kann ich denn mittels Elster Online die Ansässigkeitsbescheinigung anfordern? Ich finds irgendwie nicht. Kenne das nur, den ganzen Stapel Papier für mehrere Jahre gesammelt zum Finanzamt zu schleppen :D

          1. Hallo Rosy,
            wie oben beschrieben das Standardformular 034550 im PDF ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und einscannen.
            Danach in Elster Online im Menüpunkt „Anträge, Einspruch und Mitteilungen“ unter „Sonstige Nachrichten an das Finanzamt“ das PDF hochladen mit einem kurzen Anschreiben versehen. Das war es.
            Nach ein bis zwei Wochen kommt es als beidseitiger Papierausdruck unterschrieben und gestempelt zurück.
            Ggf. nur zu empfehlen bei Ländern, die man elektronisch einreichen kann und nur das deutsche Standardformular benötigen.

        2. Hallo Ben und alle anderen,

          zu der Erstattung aus Finnland kann ich nun aus der Praxis berichten.
          Die Unterlagen waren soweit schon im alten Jahr vorbereitet.
          Gleich zu Beginn des neuen Jahres habe ich den Antrag online eingereicht.
          Vor Ostern kam nun die Zahlung. Und heute kam noch ein Brief als Bescheid.
          Also eine Bearbeitungszeit von genau 3 Monaten.

          Zusammengefasst einfach und alles online.

        3. Hallo Ben und Mitleser,

          aus Norwegen kann ich nun berichten.

          Vor knapp drei Wochen habe ich (nach Ablauf der oben genannten 4 Monate) den Antrag elektronisch im Altinn Portal eingereicht.
          Heute kam schon der positive Bescheid als PDF im Portal.

          Die Erfassung ist komplett elektronisch, Dividendenbelege und steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung hochladen. Fertig.

          Der minimale Aufwand lohnt sich definitiv und es ging sehr schnell.

  2. Hallo Ben,

    ich habe heute Morgen eine E-Mail von DKB erhalten, sie führen auch in Norwegen eine Quellensteuervorabreduzierung auf Dividenden durch.

    Benötigt wird eine Ansässigkeitsbescheinigung, die vom Finanzamt abgestempelt werden muss, und ein BO Certificate (Beneficial Owner Certificate).

    Die personenbezogenen Daten auf den einzelnen Formularen müssen inhaltlich deckungsgleich sein.

    Das BO Certificate ist grundsätzlich nur einmal einzureichen, es sei denn, die Steuernummer ändert sich.

    Die Ansässigkeitsbescheinigung ist für das laufende Jahr plus 2 Kalenderjahre gültig.

    Die DKB schickt beide Formulare in der derzeit gültigen Version zu.

    Die Gebühr beträgt 11,90 EUR für die Hinterlegung.

    Noch ein Tipp, ich habe nachgefragt bei der DKB, ob für folgende Länder eine Quellensteuervorabreduzierung durchgeführt wird:

    Norwegen, Schweden, Frankreich und Kanada. Für diese Länder wird sie durchgeführt.

    Es wird keine Liste herausgegeben, man muss die entsprechenden Länder anfragen, somit ziemlich viele möglichst.

    Ben, jetzt kannst Du Deine Liste um ein Land erweitern.

    Beste Grüße

    Peter

  3. Hallo ins Forum,

    eben hat die DAB-Bank darüber informiert, dass Spanien mit Wirkung vom 16. Januar 2021 eine Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0,2 % eingeführt hat.

    Gruß Sebastian I

    1. Hallo Sebastian I,

      habe die Nachricht vom Smartbroker jetzt auch entdeckt: auf der letzten Seite der Vermögensübersicht zum 31.12.2020 steht der Hinweis. Die Finanztransaktionssteuer fällt aber nur beim Kauf von Aktien an, nicht bei Dividendenausschüttungen. Die 0,2% halte ich für verkraftbar. In Frankreich gibt es ja schon länger eine ähnliche Steuer.

      Viele Grüße Ben

  4. Hallo Ben,
    hallo Sebastian,

    diese Börsensteuern, auch Stempelsteuern genannt, werden auch in GB und CH erhoben, wenn ihr an diesen ausländischen Börsen handelt. In GB beträgt die Stempelsteuer 0,5%, in CH beträgt sie 0,15%.

    Wenn ihr an deutschen Börsen Aktien aus GB oder CH kauft, den den Lagerort GB oder CH haben, zahlt ihr diese Stempelsteuer indirekt über den Spread. Bei manchen Bankabrechnungen steht zum Beispiel „Fremde Auslagen“, zum Teil aufgerundet. So werden die Stempelsteuern kaschiert für den Kunden.

    Momentan ist es so, Schweizer Aktien kann man Dank EU nur in der Schweiz kaufen, ich gehe davon aus, L&S vermittelt Käufe in der Schweiz, also Lagerort CH.

    Wenn Aktien aus GB bei uns mit geringem Handelsvolumen gehandelt werden, ist es zum Teil sinnvoller, diese Aktien in London zu handeln zu besseren Kursen, Trotz höherer Spesen und Stempelsteuern.

    Dies sind meine Erfahrungen, Stempelsteuern gibt es in viele weitere Länder.

    Viele Grüße

    Peter

  5. Moin, hier meine Erfahrungen

    Schweden
    bei: maxblue
    Aktie: Securitas
    betrifft: Dividende Dez. 2020
    Quellensteuer: 15% für Schweden + 10% für Deutschland (also unproblematisch wie USA)
    ausländische Quellensteuer wird voll auf die dt. KESt angerechnet

    Panama
    bei: maxblue
    Aktie: Carnival
    betrifft: Dividende März 2020
    Quellensteuer: keine; Besteuerung wie Inlandsaktie also 25% (die DDR-Abgabe lass ich mal der Einfachheit weg)

    Färöer
    bei: maxblue
    Aktie: Bakkafrost
    betrifft: Dividende April 2019
    Quellensteuer: 35% für Färöer + 25% für Deutschland
    kein DBA, keine Rückforderung, aber Anrechnung der 35% beim dt. FA im Rahmen der Steuererklärung (ist mir gelungen)

    Bermuda
    bei: maxblue
    Aktie: Triton International
    betrifft: Dividende Dez. 2020
    Quellensteuer: keine; Besteuerung wie Inlandsaktie also 25%

    Liberia
    bei: maxblue
    Aktie: Royal Caribbean Cruises
    betrifft: Dividende April 2020
    Quellensteuer: keine; Besteuerung wie Inlandsaktie also 25%

    Jersey
    bei: maxblue
    Aktie: Amcor
    betrifft: Dividende Dez. 2020
    Quellensteuer: keine; Besteuerung wie Inlandsaktie also 25%

    aus Irland ‚werde ich nicht schlau‘:
    bei: Consors
    Aktie: Linde
    betrifft: Dividende Dez. 2020
    Quellensteuer: keine; Besteuerung wie Inlandsaktie also 25%

    bei: maxblue
    Aktie: Pentair
    betrifft: Dividende Nov. 2020
    Quellensteuer: keine; Besteuerung wie Inlandsaktie also 25%

    bei: maxblue
    Aktie: Medtronic
    betrifft: Dividende Okt. 2020
    Quellensteuer: 25% für Irland + 25% für Deutschland

    Finnland
    bei: Consors
    Aktie: Nokia
    betrifft: Dividende Aug. 2019
    Quellensteuer: 15% für Finnland + 10% für Deutschland (also unproblematisch wie USA)
    ausländische Quellensteuer wird voll auf die dt. KESt angerechnet

    so viel von mir zu diesem unendlichen Thema

    1. Hallo Gerrit,

      da hast Du wirklich interessante Titel im Depot und so einen breiten Überblick über die Quellensteuersituation. Vielen Dank, dass Du uns diesen Einblick gibst!

      Bei Linde ist es wohl so, dass die ihren steuerlichen Sitz haben, die Dividende aber über eine Niederlassung in Großbritannien auszahlen. Dadurch ist die Zahlung für deutsche Anleger quellensteuerfrei. Eben anders als bei Medtronic, die ebenfalls steuerlich in Irland sitzen und von dort aus auszahlen.

      Viele Grüße Ben

      1. Hallo Ben,

        und danke für die Info bzgl. Linde. Ich habe mich daraufhin noch einmal mit der Pentair beschäftigt. Und siehe da lt. Wikipedia ist ‚Pentair ein irischer Mischkonzern mit Sitz in Dublin und operativer Hauptzentrale in London‘. Das erklärt dann auch die Quellensteuerfreiheit. Ich dachte immer, die ISIN (Pentair = IE00BLS09M33) ist maßgeblich für den Firmensitz und damit für die Besteuerung. Wieder etwas gelernt (was die Sache allerdings nicht einfacher macht).

        Liebe Grüße
        Gerrit

  6. Hallo Ben,

    ich habe gerade meine Quellensteuerrückzahlung in Dänemark beantragt, Zeitaufwand weniger als 15 Minuten.

    Als erstes sollte man sich die Erklärung auf deutsch herunterladen:

    Skat.dk: Rückerstattung dänischer Dividendensteuer beantragen

    Hier wird alles erläutert, leicht verständlich.

    Als nächstes das PDF-Formular Wohnsitzbescheinigung:

    Attestation om skattemæssigt hjemsted til refusion af dansk udbytteskat

    herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und vom Finanzamt abstempeln lassen, dann einscannen.

    Es ist sinnvoll einen Ordner anzulegen mit:

    1. mit der Wohnsitzbescheinigung

    2. mit den PDF-Belegen der Dividendenzahlung, sinnvoll z.B. => z.B. Orsted-2020-03-03 (bis 20 Dividenden-Eingaben sind möglich)

    Der Antrag kann bis zu 3 Jahre zurück gestellt werden.

    Steuernummer TIN und Bankverbindungen bereitlegen und dann geht es los:

    Internetseite BZSt – Ausländische Formulare öffnen und dann bei Dänemark die Internetseite öffnen:

    Das Ausfüllen ist dann einfach, die Eingabe der einzelnen Dividenden erfolgt nacheinander.

    Es braucht nur die ISIN-Nummer des Unternehmens eingegeben werden.

    Bei den Steuersätzen nur die Zahlenwerte eingeben, ohne %-Zeichen.

    Die Zahlungsbelege für die Dividenden müssen hochgeladen werden.

    Zum Schluss muss auch die Wohnsitzbescheinigung hochgeladen werden.

    Wenn der Antrag abgeschickt ist, kann man in als PDF oder aus Papier ausdrucken, ebenso die Bestätigung mit Antragsnummer.

    Ich habe den Antrag für 2020, 2019 und 2018 gestellt und lasse mich überraschen, wie lange die Bearbeitung dauert. Meine Anträge von 2017 und 2016 sind bis jetzt noch nicht bearbeitet, ich werde hier schriftlich nachfassen.

    Einen schönen Sonntag noch mit Blick auf eine weiße Landschaft.

    Peter

    1. Hallo Peter,

      das hört sich wirklich nicht kompliziert an. Das probiere ich auch mal aus, habe ja mit Novo Nordisk auch eine dänische Aktie im Depot.

      Vielen Dank für Deine Anleitung!

      Dir auch einen schönen Sonntag und viele Grüße

      Ben

    2. hallo peter,
      hatte auch „ärger“ mit den dänen, es gibt auf der seite von skat eine beschwerde möglichkeit… da wurden sie damals schneller
      kannst du per mail einreichen und ist kostenlos

      vg dirk

      1. Hallo Dirk,

        ich habe auf mein Beschwerde-Schreiben vom 5. Mai 2021 noch keine Antwort erhalten.

        Gestern habe ich mir die Anschrift des dänischen Steuerministerium herausgesucht und wollte morgen eine Beschwerde losschicken.

        Dirk, Danke für diesen Tipp, ich habe eine Beschwerde über die Sachbearbeitung eingereicht. Ich lasse mich überraschen, wann und wie sie reagieren.

        Viele Grüße

        Peter

  7. Hallo Ben,

    ich habe meine norwegischen Aktien zur DKB-Bank transferiert und einen Antrag aus Vorabreduzierung der norwegischen Quellensteuer gemäß DBA auf 15%.

    Ich habe nun meine erste Dividendenabrechnung für meine Scatec-Aktien erhalten. Es wurden 15% norwegische Quellensteuer einbehalten, aber zudem 25% deutsche Kapitalertragssteuer plus Soli.

    Die DKB-Bank hat das norwegische Antrags-Formular zwecks Reduzierung der Quellensteuer auf 15% gemäß dem DBA nicht akzeptiert, sondern das Formular der allgemeinen Ansässigkeitsbescheinigung gefordert, das keine Festlegung meiner Forderungen beinhaltet. Das BO-Formular, das mich als Besitzer der Aktien ausweist, ist kein Problem.

    Es gibt ein Rundschreiben des BMF vom 15.11.2011, „Anrechnung norwegischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer nach § 43a“. Hier wird hingewiesen, es gibt zwei Möglichkeiten auf Reduzierung der norwegischen Quellensteuer gibt, erstens die Reduzierung auf 15% gemäß DBA, und zweitens die komplette Erstattung der Quellensteuer in Norwegen gemäß der „shielding deduction“. Deshalb ist die Dividendenzahlung mit dem Steuersatz von 25% zu besteuern.

    Vor vielen Jahren habe ich die norwegische Steuerbehörde angeschrieben und nachgefragt, was muss ich tun, um die komplette Quellensteuer gemäß „shielding deduction“ zu erhalten. Die Antwort war einfach, sie trifft für Privatpersonen nicht zu.

    Ich habe von der DKB-Bank eine Antwort verlangt, warum die 15%ige norwegische Quellensteuer nicht in Anrechnung gebracht wurde, die Antwort steht noch aus.

    Das Schreiben vom 15.11.2011 kann aus meiner Sicht keine Anwendung mehr finden, da sich die norwegische Steuergesetze von 2 Jahren geändert haben. Durch das neue norwegische Formular der Forderungsnennung der Quellensteuerreduzierung auf 15% gemäß DBA, und dieses dann vom Finanzamt abstempeln lassen, lässt keine Möglichkeiten der Steuerverkürzungen zu.

    Ich warte auf die Antwort der DKB-Bank und werde mich dann an das BMF in Berlin wenden.

    Das Fazit ist, mit den Norwegern gibt es keine Probleme mehr, nur noch mit dem deutschen Fiskus.

    Viele Grüße

    Peter

    1. Lieber Peter,

      die DKB ist der falsche Ansprechpartner. Sie haben „wie von Dir gewünscht“ die Vorabbefreiung des Vorababzugs getätigt.

      An der deutschen Steuergesetzgebung ist die DKB gebunden und wird für Dich nicht die Erstattung der Quellensteuer vornehmen, da Sie das nicht darf. Das kannst nur Du in der Steuererklärung durchführen.
      Das Schreiben vom BMF ist auch heute noch gültig.

      Die korrekte Adresse für Dein Anliegen ist das BMF. Da mit dem Schreiben des BMF auch institutionelle Anleger abgedeckt werden, gebe ich Dir wenig Chancen.

      Was Du Dir ersparst, ist das Anschreiben an die norwegische Steuerbehörde.

      Beste Grüße
      BörseHai

      1. Hallo BörseHai,

        in einem Steuerbescheid vor ca. 8 bis 10 Jahren hat mir das Finanzamt mitgeteilt, ich hätte in Norwegen Anspruch auf teilweise oder kompletter Erstattung der Quellensteuer gemäß Schreiben vom 15.11.2011.

        Dort steht:

        Dividendenzahlungen einer norwegischen Kapitalgesellschaft an eine in Deutschland
        ansässige natürliche Person unterliegen der norwegischen Quellensteuer in Höhe von der-
        zeit 25 %. Die mit Quellensteuer belasteten Anteilseigner mit Wohnsitz in einem EU- oder
        EWR-Staat haben einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung der
        Quellensteuer.

        Ich habe darauf hin die norwegische Steuerbehörde angeschrieben, das Schreiben beigefügt, und gefragt, ist dies so richtig. Die Antwort war, für Privatpersonen trifft dies nicht zu.

        Von der DKB-Bank will ich nur wissen, nach welchen Vorgaben sie so handelt.

        Wenn die Antwort vorliegt, werde ich mich an das BMF wenden. Die in dem Schreiben vom 15.11.2011 gemachten Aussagen haben heute mit der Realität der norwegischen Steuergesetze nichts gemein.

        Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht

        Peter

  8. Hallo Ben,

    aufgrund dessen, dass ich spanische und schwedische Aktien halte, habe ich mich bei der DKB über eine Vorabreduzierung erkundigt. Für beide Länder bietet DKB eine Vorabreduzierung der Quellensteuer an. So könntest du deine hilfreiche Aufstellung noch ein wenig ergänzen :).

    Viele Grüße
    VanJan

  9. Hallo zus.

    Gibt es denn hier im Blog eine Auflistung von den möglichen Vorabbefreiungen bei der DKB? franz., norweg., kanad., spanisch, schwedisch… hab ich was vergessen? Italien?

    Vielen Dank im voraus!!!

  10. Hallo Ben,

    mit dem Steuerbescheid aus Norwegen über die Rückzahlung der Quellensteuer wurde mir in einem Begleitschreiben mitgeteilt, ab Oktober 2021 können die Anträge auf Steuerrückerstattung digital gestellt werden, es wird hierzu nur eine Ansässigkeitsbescheinigung und die Zahlungsbelege der Dividende, alles im hochladfähigen Format (PDF). Dies ist für 5 Jahre rückwirkend möglich.

    Das Verfahren ist dem dänischen wohl ähnlich.

    Norwegen hat innerhalb von 10 Wochen meinen Antrag bearbeitet und gleichzeitig das Geld überwiesen.

    Seit 2021 habe ich eine Vorabreduzierung der Quellensteuer über die DKB-Bank.

  11. Hallo Ben,
    gibt es von Dir auch einen Leitfaden für die Quellensteuerrückführung aus Österreich? Es soll ja eine gigantische Dividendenzahlung von STRABAG geben, da sollte es sich lohnen.
    Und Deine Hinweise (Schweiz und Frankreich) sind einfach die Besten.
    Besten Dank für Deine Unterstützung.
    Werner

    1. Hallo Werner,
      was genau willst Du dazu wissen? Man meldet sich 1.) elektronisch an und gibt die Daten ein und sendet dann 2.) den vom Finanzamt unterzeichneten Ausdruck nach Wien.

      Die komplette verständliche Beschreibung kannst Du hier finden: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/internationales-steuerrecht/rueckerstattung/rueckerstattung-oesterreichischer-abzugsteuer.html

      Für Dividenden muss das WEB-Formular „DIAG“ ausgefüllt werden.
      Ein bisschen Eigenrecherche darf es sein. Mit „Österreich Quellensteuer“ hilft der 2. Eintrag

    2. @Werner
      Die „gigantische“ Dividendenzahlung ist bereits gelaufen und am Kurs ablesbar.

      STRABAG SE
      Villach
      Dividendenbekanntmachung
      ISIN: AT000000STR1

      In der am 18.6.2021 abgehaltenen 17. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE wurde für das Geschäftsjahr 2020 die Ausschüttung einer Dividende von EUR 6,90 je Stückaktie beschlossen.

      Die Aktien der STRABAG SE werden ab Freitag, 25.6.2021, ex Dividende 2020 gehandelt. Der Nachweisstichtag für die Dividende („Record Date“) ist Montag, 28.6.2021.

      Die Auszahlung der Dividende über die Zahlstelle erfolgt ab Dienstag, 29.6.2021. Als Zahlstelle fungiert die Raiffeisen Bank International AG, 1030 Wien, Am Stadtpark 9. Die Auszahlung der Dividende über die Zahlstelle erfolgt ausschließlich abzüglich 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) durch Gutschrift bei den depotführenden Kreditinstituten.

      Villach, im Juni 2021
      Der Vorstand

  12. Hallo Ben,
    bin bei Maxblue und meine Dividende von UPM Kymmene (Finnland) wurde 2021 mit 35% besteuert. Im Jahr 2020 waren es noch 15%. Auf Nachfrage habe ich Erfahren, dass zum 1.1.2021 tatsächlich die gesetzlichen Bestimmungen geändert wurden und die normale Vorabbefreiung nicht mehr gilt. Vielleicht kannst du das in der Liste oben entsprechend vermerken.
    VG Tom

  13. Hallo Ben,
    hier meine Erfahrungen bzw. „Erlebnisbericht“ zur italienischen Quellensteuer.
    Zunächst lagen meine italienischen Titel bei der comdirect, hier gab es jedoch trotz erteilter DBA-Vollmacht keine Vorabreduzierung oder ein Rückerstattungsverfahren für die zuviel gezahlte italienische QSt.
    Nach der Einrichtung eines Depots bei Maxblue habe ich meine Eni- und Generali-Aktien dorthin übertragen und auch hier eine DBA-Vollmacht am 14.02.19 hinterlegt. Laut DBA-Vollmacht kümmert sich Maxblue um die Rückerstattung der italienischen QSt, eine Vorabreduzierung wird bei Maxblue nicht angeboten.
    Nachdem nichts geschah habe ich am 23.05.21 Maxblue angeschrieben warum ich noch keine Formulare erhalten habe im Zusammenhang mit den beiden Dividendenzahlungen vom 22.05.19 (Generali, erstattungsfähige Quellsteuer über 39,50 € und Eni erstattungsfähige QSt über 13,30 €) sowie die Dividendenzahlung vom 25.09.19 (Eni, erstattungsfähige QSt übe13,96 €) um den entsprechenden Erstattungsprozess in die Wege zu leiten.
    Die Antwort kam erst am 16.06.21 und auch nur weil mich eine Deutsche Bank Filiale anrief, weil diese umziehen würde. Ich wusste gar nicht, dass ich eine Filiale habe, ich bin doch extra nur bei Direktbanken damit mich keiner an einen Schalter locken kann und mir einen aktiv gemanagten Fond oder einen Bausparvertrag verkaufen kann. Wie auch immer habe ich auf die Frage „was können wir für Sie tun“ geantwortet, dass ich es gut finden würde, wenn meine per Email gestellten Fragen beantwortet würden. Und tatsächlich kam am nächsten Tag die Antwort, was sehr ungewöhnlich ist, da ich bisher bei Maxblue entweder gar keine Antwort erhalten habe, teilweise erst nach 3-4 Erinnerungen und meistens gingen die Antworten nicht auf die Fragen ein:

    „vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen vom 23.05.2021 an uns gewandt haben. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
    Sie bitten um Mitteilung, warum Sie für die Gattungen:
    WKN 850 312 Assicurazioni Generali Ex-Tag 20.05.2019
    WKN 897 791 ENI Ex-Tag 20.05.2019
    WKN 897 791 ENI Ex-Tag 23.09.2019
    keine Rückerstattungsanträge erhalten haben. Der Fachbereich teilte uns hierzu mit, dass die Beträge nach Berücksichtigung fremder Spesen (Kosten der Lagerstelle) unter der Mindesterstattungsgrenze von 10 Euro liegen.
    Wir bedauern, Ihnen keine anderslautende Mitteilung geben zu können.“

    Dies war zumindest schon einmal eine Antwort und ich habe es mir erspart nachzufragen wie hoch denn genau die fremden Spesen sind um ausrechnen zu können ab welchem Betrag Maxblue aktiv werden sollte. Dieses mühsame Spielchen habe ich jahrelang mit der comdirect betrieben und ist wegen widersprüchlicher Informationen und Reaktionszeiten wie bei Maxblue extrem zermürbend und ich hatte, inspiriert durch dieses Forum, sowieso einen anderen Plan.

    Ganz anders die DKB:
    Am 23.05 um 19:54 habe ich die DKB angeschrieben was zu tun ist damit ich bei der DKB gemäß des Preis- und Leistungsverzeichnisses eine Vorabreduzierung der italienischen Quellensteuer einrichten kann.
    Die Antwort mit allen benötigten Formularen im Anhang kam am 24.05.21 9:26 – das war der Pfingstmontag!
    Sogar eine Ausfüllhilfe für die „One-Time Master Introduction“ war dabei.
    Auch auf eine tiefergehende Frage zum Ausfüllen kam nach 2,5 h die für mich fundiert klingende Antwort:
    „Unter „Foreign Tax ID“ ist zwingend die Steuernummer anzugeben. Dies ist eine Vorgabe der italienischen Steuerbehörden.
    Ihre Steuer-ID würde nicht anerkannt werden.“

    Ist natürlich Schwachsinn die Steuerliche Identifikationsnummer ist eindeutig und behält man sein Leben lang während ich z.B. zwei Steuernummern habe und diese sich inzwischen wegen Umzugs wieder geändert haben. Dies hat nächstes Jahr zur Folge, dass ich wieder ein „“One-Time“ Master Introducion“ aufüllen darf. An genau solchen Kleinigkeiten kann das Procedere scheitern und der italienische Fiskus freut sich und genau deshalb ist es erfreulich, dass bei DKB Menschen sitzen, die sich offensichtlich aufkennen. Interessant ist auch, dass die „OTMI“ bei der Clearstream Operations Prague hinterlegt wird – muss man nicht verstehen, aber wenn es hilft…..

    Nun komme ich endlich zum Punkt – es hat geholfen!!!
    Am 21.09.21 habe ich für meine 295 ENI S.P.A.AZIONI NOM. O.N (897791) folgende Abrechnung erhalten:

    Dividendengutschrift 126,85+ EUR
    Einbehaltene Quellensteuer 15 % auf 126,85 EUR 19,03- EUR
    Anrechenbare Quellensteuer 15 % auf 126,85 EUR 19,03 EUR
    Kapitalertragsteuerpflichtige Dividende 126,85 EUR
    Verrechnete anrechenbare ausländische Quellensteuer
    (Verhältnis 100/25) auf 19,03 EUR 76,12 – EUR
    Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer 50,73 EUR
    Kapitalertragsteuer 24,45 % auf 50,73 EUR 12,40- EUR
    Solidaritätszuschlag 5,5 % auf 12,40 EUR 0,68- EUR
    Kirchensteuer 9 % auf 12,40 EUR 1,11- EUR
    Ausmachender Betrag 93,63+ EU

    Es wurden also nur 15% Quellensteuer angesetzt und diese komplett bei der Kapitalertragssteuer angerechnet! Wer jetzt frägt warum Schade diesen Aufwand wegen 11% x 126,85 € = 13,95 € (abzüglich 11,90 € DKB-Gebühren) betreibt dem anworte ich: Aus Prinzip, ich würde es sogar machen wenn ich draufzahle. Lieber zahle ich 10 € (+MWSt) an die DKB als dass ich dem italienischen Staat (oder dem französischen-, tschechischen-, norwegischen-, spanischen… Staat) zuviel Steuern zahle.

    Darüber hinaus ist es das Schöne, dass bei der DKB die 11,90 € nur einmal jährlich anfallen und die Vorabreduzierrung für alle Dividendenzahlungen von Italienischen Aktiengesellschaften in dem betroffenen Jahr gelten.
    Inspiriert durch dieses Forum habe ich mir auch noch Terna ins Depot gelegt und sehe nun gelassen und zufrieden 2022 entgegen.

  14. Hallo Schade,

    ich hole uns seit über 15 Jahren aus diversen Ländern zu viel gezahlte Steuern zurück, mal ist der Betrag gering, mal sehr hoch, ich handle immer aus Prinzip wie Du.

    Viele Länder haben den Aufwand für di Rückzahlung deutlich reduziert, die Schweiz, Norwegen und Dänemark. Dänemark zahlt nur seit 5 Jahren nur nicht die Ansprüche aus, trotz Aufforderung meinerseits. Wenn ich in absehbarer Zeit nichts höre, werde ich mich beim deutschen Finanzminister beschweren und bei der EU, es gibt ein Gleichheitsprinzip, dänische Bürger wird von Deutschland kein Geld vorenthalten.

    Ich habe Anfang 2021 meine norwegischen Aktien zur DKB verlagert und den Antrag auf Vorabreduzierung gestellt, es lief alles problemlos. Der Antrag ist 3 Jahre gültig und kostet 11,90 EUR. Ich rate nur, wenn man Aktien zur DKB verlagert, sollte man das Übertragungsformular der DKB ausfüllen, ausdrucken und handschriftlich unterschreiben und direkt zur Bank senden, bei der die Aktien liegen. Dies verkürzt die Übertragung massiv.

    Ich habe gestern vom SBroker eine Mitteilung erhalten, die Vorabbefreiung von ausländische Quellensteuern wird zukünftig für einen erweiternden Kreis von Ländern möglich sein, hier bin ich auf Näheres gespannt.

    Viele Grüße

    Peter

  15. Peter und Schade … vielen Dank für die guten Infos. Überlege jetzt wirklich, ob ich mir neben Maxblue auch bei der DKB noch ein Depot eröffne

  16. Hallo zusammen,
    hier mal meine Erfahrungen Stand 26.11.21

    Bei maxblue gibt es die Quellensteuervorabreduzierung für die Länder Kanada, Schweden, Australien und Korea. Finnland, wie in der Liste im Beitrag dargestellt, taucht nicht mehr auf. Vollmacht zu maxblue schicken und dann läuft es. Werde berichten, sobald die erste Abrechnung kommt. Das Ganze gibt es aktuell kostenlos.

    Für die DKB gilt:
    Finnland – 11,90 für das laufende Jahr +5
    Norwegen – 11,90 laufende +2
    Frankreich – 11,90 laufende +2
    Österreich – wird automatisch durch die dwpbank (Dienstleister) für alle Depotkunden mit Bestand beantragt.
    Weitere Länder sind mir aktuell nicht bekannt.

    Bin über weitere, aktuelle Erfahrungen dankbar.

    Schöne Grüße

  17. Hallo Peter W.

    der SBroker hat seit dem 01.11.2021 einen neuen Dienstleister und bietet laut Internetseite folgendes an:

    Wie kann ich vorab von der Quellensteuer für bestimmte Länder befreit werden (Quellensteuer-Vorabbefreiung)?
    Für bestimmte Länder wird eine Vorabbefreiung von der Quellensteuer angeboten. Dabei ist zwischen Ländern und Ertragsarten zu unterscheiden, bei denen die Vorabbefreiung von der Quellensteuer automatisch erfolgt (im Rahmen der Abrechnung), und Ländern/Ertragsarten, bei denen die Vorabbefreiung mit länderspezifischen Formularen beantragt werden muss.

    Für folgende Länder und Ertragsarten können Sie eine Reduzierung/Vorabbefreiung von der Quellensteuerbelastung beantragen (Preis auf Anfrage):

    Land (Ertragsart)
    Finnland (Dividenden)
    Frankreich (Dividenden)
    Israel (Dividenden)
    Italien (Zinsen / Dividenden)
    Japan (Dividenden)
    Kanada (Dividenden)
    Norwegen (Dividenden)
    Portugal (Zinsen / Dividenden)
    Schweden (Dividenden)
    Spanien (Zinsen / Dividenden)
    Südafrika (Dividenden)
    Südkorea (Dividenden)
    Tschechische Republik (Zinsen / Dividenden)
    Ungarn (Dividenden)

    Bitte beachten Sie, dass die benötigten Formulare häufig nur befristet gültig sind und daher regelmäßig erneuert werden müssen. Sobald eine Aktualisierung notwendig ist, geben wir Ihnen Bescheid, damit die neuen Dokumente rechtzeitig wieder vorliegen. Die Neueinreichung gilt dabei als neuer Antrag.

    Hinweis: Wenn Sie die Vorabbefreiung für eins der vorgenannten Länder wünschen, wenden Sie sich für das Formular an unsere Kundenhotline.

    Laut aktueller Preisliste kostet dies 20,00EUr pro Vorgang inkl. MWSt.

    Ich gehe davon aus, bei der DKB sind Vorabreduzierungen für die gleichen Länder möglich, bei meiner Nachfrage wurden mir 6 dieser aufgeführten Länder genannt.

    Viele Grüße

    Peter

      1. Hallo Peter,

        die Länder waren Norwegen, Schweden, Frankreich und Kanada, aus denen ich Aktien habe, zusätzlich habe ich nach Spanien und Italien gefragt.

        Die Abwicklung erfolgt problemlos, Du erhältst dann von der DKB die erforderlichen Formulare, die Du dann vom Finanzamt abstempeln lassen must.

        Viele Grüße

        Peter

  18. Hallo zus.
    Ich fülle gerade die Ansässigkeitsbescheinigung für das Finanzamt bezügl. Kanad. Quellensteuer aus.

    Bin mir jetzt auf der 2.Seite beim Punkt
    B.) „Angaben über die im Ausland zu entlastenden Einkünfte“ nicht ganz sicher… es sind 4 Fächer vorhanden (Art der Einkünfte, Zuflusszeitpunkt, Name des Schuldner, Depoführende Bank)

    Soll ich das ausfüllen? Es geht ja hier um eine Vorabbefreiung… Das liest sich eher wie eine Rückholung zuviel gezahlter Steuer…Die Kästen sind auch recht klein gehalten, da paßt ja auch nicht viel rein…

    Diese Bescheinigung soll ja vom ansässigen Finanzamt nur bestätigt werden, also entweder muß ich das ausfüllen oder frei lassen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    1. Hallo Basti,

      es ist und bleibt eine Ansässigkeitsbescheinigung. Es genügt „Einkünfte:“ Dividende, „Zufluss:“ , „Schuldner“ Diverse, die Bank ist eine oder mehrere?

      Genügte jedenfalls bei mir für die norwegische Vorabbefreiung. Also: Alles ohne Gewähr

      BörsenHai

      1. Vielen Dank für die Antwort! Ich habe zunächst die Firmen eingetragen, die bis jetzt im Depot sind. Geplant sind ja auch Neukäufe im betroffenen Zeitraum (3 Jahre). Alle Kanadier werden bei der DKB (also einer Bank) geführt. Das FA hat es so bereits abgestempelt. Mal schauen, was die DKB jetzt draus macht :-)

        1. Moin Basti
          Genau an dem Punkt steh ich auch gerad ebeim Ausfüllen.
          Im Antrag sollen alle Firmen und deren Adresse angegeben werden.
          Die passen da niemals rein und Zukäufe sollen auch getätigt werden.

          Wie hast du dieses, zugegeben, profane Problem des mangelnden Platzes gelöst?

          1. Hallo! Ich habe da nur Dividenden bei Art der Einkünfte, den 3 Jahreszeitraum in dem die Vorabbefreiung gilt, bei Name des Schuldners einfach nur BCE, Transalta Renewables (keine Adressen o.ä.) und DKB als entsprechende Bank eingetragen.

            Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das damals beim ersten Mal alles richtig war – aber die DKB schickt dir das Formular einfach zurück mit der Ausfüllhilfe, was nicht stimmt.

  19. Hallo zusammen,

    hier nun meine Erfahrung mit den ersten Dividendenabrechnungen von maxblue:
    Die Quellensteuervorabreduzierung für die Länder Kanada und Schweden hat perfekt geklappt.
    Bei Beiden wurden mir nur 15% an Quellensteuer einbehalten. Einmalige Vollmacht an maxblue war hierfür völlig ausreichend.

    VG Peter

    1. Hallo zusammen,
      kann ich auch so bestätigen. Und bei Vorliegen eines CAD-Kontos ist die Wertstellung der offizielle Paydate.
      Ob sich das lohnt ist was anderes. Bei der letzten Div.-zahlung konnte ich die CADs zwei Wochen später mit einem deutlich besseren Kurs in EUR transferieren.
      Viele Grüße
      Carsten

  20. Hallo zus.
    Wenn man eine Vorabreduzierung bei der DKB für franz. und kanad. Aktien hat – muss ich dann trotzdem eine Anlage KAP wegen der ausl. Quellensteuer einreichen?

  21. Basti,

    die Anlage KAP ist dann für Dich vorteilhaft,
    1.) wenn Du den Freistellungsauftrag die 801 EUR (oder 1602 EUR bei gemeinsamer Veranlagung) nicht eingereicht hast oder die Summe nicht erreicht hast. Die zuviel gezahlte Steuer zahlt Dir dann das Finanzamt zurück (Achtung* – siehe unten).
    2.) z.B. bei norwegischen Papieren, da das Finanzamt immer 25% abzieht. In Pos 42 „fiktive Steuer“ in KAP muss dann (doe Pos. bitte korrigieren – ist jetzt nur aus dem Gedächtnis!) der überbezahlte Betrag eingetragen werden. Die werden dann ebenfalls erstattet, wenn ein Nachweis vorliegt, dass Du nach dem Doppelbesteuerungabkommen in Norwegen behandelt wurdest.
    Wenn keines der beiden zutrifft musst Du prinzipiell keine KAP mit abgeben. Meine Erfahrung mit den Bankdokumenten zeigt aber, dass das Steuerprogramm immer sagt, ich habe zuviel Steuern bezahlt. Ich gebe also die KAP immer mit ab, dauert 10 min und gut ist es.

    Ob Du eine Vorabreduzierung hast oder nicht, spielt beim Finanzamt (Anlage KAP) keine Rolle, da Du den zuviel bezahlten Betrag Dir sowieso vom Fremdstaat holen musst. Und genau das Zurückholen – incl. dem Aufwand – kannst Du mit der Vorabreduzierung umgehen. In Frankreich kannst Du als Privatmann, die Steuer normalerweise gar nicht zurückholen, bei kanadischen Aktien war bisher immer pro Dividendenzahlung ein Antrag erforderlich. Für beide Länder ist eine Vorabbefreiung eigentlich Pflicht, oder man verschenkt gutes Geld.

    *Da der Freistellungsauftrag auch auf Steuern z.B. welche die USA einbehält angewandt wird, haben viele den Freistellungsauftrag auf einem Depot, in dem nur deutsche Papiere liegen, oder eben Papiere aus Staaten, die keine Quellensteuer erheben (Beispiel: England). Denn das Finanzamt interessiert es nicht, ob die Reduzierung aus dem Freibetrag auf Basis z.B. amerikanischer Papiere und Einbehalt des amerikanischen Finanzamtes erfolgt, der deutsche Staat hat diese Steuer ja niemals erhalten – es wird also auch nie erstattet.

    1. Hallo Börsenhai,

      ich möchte Deinen Beitrag um die Günstigerprüfung ergänzen:

      > Kapitalerträge: Abgeltungssteuer oder persönlicher Steuersatz:

      Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent – also unter dem Prozentsatz der Abgeltungssteuer – können Sie beim Fiskus eine Günstigerprüfung beantragen. Zu viel bezahlte Steuern erhalten Sie dann vom Finanzamt zurück. Dafür müssen Sie in der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen. <

      Dies ist bei Vielen nicht bekannt, es betrifft u.a. Rentnern, junge Leute in der Ausbildung, Personen die Unterhalt bekommen.

      Deshalb ist Dein Ratschlag, die paar Minuten für die Angaben zur KAP investieren richtig.

      Frohe Ostern

      Peter

    2. Korrektur der KAP.
      Es muss Zeile 41 „Anrechenbare, noch nicht angerechnete Quellensteuer“ mit den zuviel bezahlten Steuern (15%) befüllt werden. Je nach Bank kann man direkt die Werte ablesen (DKB) oder (z.B. bei Consors) eben die EUR per NOK-Umrechnung mit dem Tageswert des Devisenkurses ermittelt werden.

      1. Hallo Börsenhai,

        die DKB ist nicht in der Lage, in der Steuerbescheinigung die Zeile 42 aufzuführen mit den „Anrechenbare, noch nicht angerechneten Quellensteuer“, so wie sie diese verrechnet hat. Die Steuerbescheinigung ist verkürzt zu meinem Nachteil und zum Vorteil der Steuerbehörde. Die Steuerbescheinigung ist nicht konform mit den DBA mit Norwegen und dem Schreiben von Schäuble vom 5. Mai 2011. Der DKB ist bekannt durch meinem Antrag auf Reduzierung der norwegischen Quellensteuer auf 15%, wieviel Quellensteuer erstattet wird.

        Auf der letzten Seite der Anlage zur Steuerbescheinigung steht, man soll diese in Zeile 52 eintragen?????

        Um Missverständnisse auszuräumen, auf der Dividendenabrechnung wird die Dividende von NOK in EUR umgerechnet zum Tageskurs, von den abgezogenen 25% werden die 15% ermittelt, die anrechenbar sind.

        Der zu viel gezahlte Soli wird bei der Steuerberechnung ermittelt.

        Viele Grüße

        Peter

        1. Hallo Peter,

          dann habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

          Die 15%, die in der Steuererklärung anzugeben ist, ist auf keiner einzigen Steuerbescheinigung einer Bank, da das Ministerium noch immer von falschen Voraussetzungen ausgeht und die Banken an die Vorgaben gebunden ist.

          Die 15%, die man eintragen sollte (Position 52 war es früher mal, die gibt es nicht mehr), müssen korrekterweise mit dem tagesaktuellen Kurs NOK-> EUR angegeben werden. Auf manchen Dividendenbelegen ist der Wert neben den NOK auch in EUR angegeben, bei einigen nur die NOK und der Umrechnungskurs. Hier muss man eben bei jeder Dividendenzahlung rechnen.

          Kleiner Einwurf: Das DBA regelt lediglich, welche Steuer mit welchem Land akzeptiert/angerechnet wird. Die Steuerbescheinigung der Bank unterligt dem deutschen Recht. Deswegen (hätte ich ja auch gerne, erspare mir dann Excel) wird diese Position niemals ausgewiesen – zum Nachteil des Steuerzahlers! Bei 300 EUR Nachforderung vom Staat investiere ich gerne 1/2 Stunde, aber selbst bei 10 EUR würde ich es aus Prinzip machen.

          1. Hallo Börsenhai,

            das Änderungsprotokoll zum DBA mit Norwegen ist am 24.06.2013 unterzeichnet worden. Der Bundestag hat das Abkommen am 16.10.2014 und der Bundesrat hat am 07.11.2014 zugestimmt. Anschließend wurde das Abkommen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das DBA ist somit Deutsches Recht, wie alle anderen auch. Somit muss jede Bank eine gesetzeskonforme Steuerbescheinigung ausstellen, gemäß dem DBA.

            Die Zeit, die man investieren muss, sind wenige Minuten.

            Ich nehme den Dividendenausdruck und multipliziere die einbehaltene Kapitalsteuer von 25% in EUR x 15/25 und habe den Erstattungsbetrag. Dies für jeden Dividendenbeleg. Die ergänzten Dividendenbelege füge ich meine EKSt-Erklärung bei.

            Aus Prinzip fordere ich jede zu viel gezahlte Steuer zurück!

            Viele Grüße

            Peter

  22. Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe keinen Freistellungsauftrag bei der DKB. Dort liegen nur Franzosen, Kanadier und Italiener. Die Anlage KAP wird jetzt erstmalig verlangt – weil ich vom Finanzamt die Ansässigkeitsbescheinigungen abgestempelt habe wollte. Die Dame scheint den Sinn der Vorabbefreiung nicht ganz zu verstehen. Daher habe ich mal einen Beipackzettel geschrieben. Ich hoffe drauf, das ich das nicht jedes Jahr machen muss.

  23. Hallo,

    es gibt zu diesem Thema gerade bei der EU eine Konsultation mit dem Namen: „Quellensteuern – neues EU-System zur Vermeidung von Doppelbesteuerung“.
    Es geht um eine mögliche Vereinfachung für uns als Anleger als auch für die Staaten und deren Finanzverwaltungen.
    Daran teilnehmen kann jeder EU-Bürger als auch Finanzintermediäre.
    Der Link dazu ist:

    https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13031-Withholding-taxes-new-EU-system-to-avoid-double-taxation/public-consultation_de

    Sollte englisch voreingestellt sein, lasst sich einfach oben in der Mitte auf deutsch umstellen und schon wird es verständlicher.

    Ich denke es macht Sinn daran teilzunehmen um dem Thema mehr Gewicht zu geben, damit es zukünftig einfacher wird oder so manches nicht meht notwendig ist.

    Viele Grüße
    Carsten

    1. Hallo Carsten,

      ich habe mich gleich angemeldet und den Fragenkatalog beantwortet. Hier kann man alle Missstände aufzeichnen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen.

      Nach meinem Kenntnisstand laufen Anträge und Petitionen seit 5 bis 10 Jahren in Brüssel, dort läuft alles ein wenig langsamer ab.

      Es macht Sinn, wie Carsten empfiehlt, dass alle, die sich hier bezüglich Quellensteuer beschwert haben, mitmachen. Es sind 38 Fragen zu beantworten, der Aufwand ist etwa eine habe Stunde.

      Viele Grüße

      Peter

    1. Die hattest Du bekommen, weil Du die Kommentare zum Thema „Quellensteuer“ abonniert hast. Der neue Kommentar wurde von mir aber als Spam bewertet und entfernt. Du hast also nichts verpasst. ;)

      Viele Grüße Ben

  24. Den Jahresanfang habe ich genutzt und mein Finanzamt um 3 Ansässigkeitsbescheinigungen gebeten. Für Italien, Finnland und Norwegen. Wenn ich die gestempelten und unterschriebenen Formulare zurück habe, gibt es eine Aktualisierung dieser Seite und weitere Erläuterungen zu meinen Erfahrungen.

  25. Hallo Ben. Du hast ja für dänische Aktien maxblue als Depotbank gewählt. Sind deine Dividenden hoch genug dass maxblue deine Quellensteuer von Dänemark zurück holt – und wenn ja: Was kostet das an Gebühren zb an clearstream.
    Oder machst du das online-Verfahren (skat…)
    oder halt nichts (was bis zu einer gewissen Summe natürlich oft die beste Lösung ist)
    Danke im voraus :-)

  26. Hallo,
    dem deutschen Finanzamt habe ich den offiziellen Vordruck zur Quellensteuererstattung in norwegischer Sprache vollständig ausgefüllt und von mir unterschrieben mit der Bitte die Wohnsitzbestätigung zu erteilen vorgelegt. Nun fordert das deutsche Finanzamt ich soll das „Antragsformular zur Rückerstattung der norwegischen Steuer in deutscher Sprache“ vorlegen. Ich kann mir nicht vorstellen, das Norwegen den Vordruck in allen Sprachen vorhält bzw. akzeptiert. Nun bin ich ratlos.

    1. Hallo Renate,

      ich habe daraufhin beim Finanzamt angerufen und erklärt, dass die norwegischen Dokumente nur auf norwegisch bzw. englisch vorliegen im gegensatz zu den französischen. Die nette Beamtin hat am Telefon gesagt, ich solle einfach die englischen erneut einsenden, sie schickt sie mir dann zu. Das dauerte sogar nur 2 Tage.

    2. Hallo Renate,

      es gibt übrigens wirklich so eine Verwaltungsvorschrift, dass ein Antrag in deutscher Sprache vorliegen muss. Dies allerdings ist aus meiner Sicht so zu verstehen, dass nicht „kongolesisch“ etwas beantragt werden kann.

      Die Beamtin am Telefon jedenfalls hörte ich schnaufen und kopfschütteln.

      Nach Klärung mit den Beamten, empfehle ich auch im Anschreiben darauf zu verweisen, dass der norwegische Staat nur eine englische Version anbietet. Bisher hatte ich im Finanzamt immer nette und hilfsbereite Bearbeiter.

  27. moin,
    gehe direkt mit dem vordruck zum finanzamt und erkläre das es die nur in englisch gibt, ich mache das so und suche mir dann einen beamten der englisch kann

    1. … ja klar wenn man die pdf von bmdf abruft sind sie auf englisch und damit gültig, nur die meinsten beamten wissen das nicht richtig…

  28. Hey Hi,

    ich habe hier nichts dazu gefunden, aber hat jemand eine Idee, wie man die Quellensteuer Israel zurück bekommt?

  29. Am 12. Januar 2023 habe ich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern den Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für meine erhaltenen Dividenden der Jahre 2020, 2021 und 2022 gestellt. Am 08. Mai ist die Rückerstattung erfolgt. An Gebühren verlangte die
    Consorsbank 19,90 Euro.

  30. Hallo zusammen,
    seit gestern gibt es eine Ankündigung der DKB, dass die Quellensteuervorabreduzierung ab 2024 nun 30€ kosten wird. Das ist dann schon stattlich und damit sich das lohnt, braucht es dann schon eine größere Dividendensumme. Alternative wäre bei französischen Aktien, diese im Direct shareholding Verfahren bei der Gesellschaft selbst zu halten. Da wird automatisch der reduzierte Steuersatz angewendet. Erfahrung habe ich damit bereits bei Air Liquide gesammelt.

    1. Hallo Carsten,

      „stattlich“ ist noch gelinde ausgedrückt. Eine Dienstleistung, bei der sich die Bank einen USP erarbeitet hat, um 152% zu verteuern, ist grotesk. Und auch sehr kurz gedacht. Da waren irgendwelche Kostenmanager am Werk, die schön in PowerPoint die Zusatzerträge hochgerechnet haben. Ohne dabei daran zu denken, dass für viele Neukunden die DKB ab dem nächsten Jahr unattraktiv wird.

      Viele Grüße Ben

      1. Hallo Peter,

        manche Unternehmen bieten an, dass Du die Aktien direkt beim Unternehmen lagerst, sie sind nicht handelbar und müssten für den Handel erneut umgelagert werden. Ich kenne die Umwandlung von L Oreal mit 10% höherer Dividende.
        Meines Wissens nach kostet die Umwandlungen allerdings Gebühren. Wie hoch die bei der DKB ist, weiß ich nicht, woanders kostet es 20 €.

      2. @Peter
        Man kann bei einigen französischen Gesellschaften ein sogenanntes „Depot“ eröffnen, in dem nur deren Aktien gehandelt werden können. Ist sozusagen wie Namensaktien direkt bei denen verwahrt. Das geht alles online. Idealerweise sollte man die englische oder französische Sprache beherrschen oder die Browser Übersetzungstools benutzen. Als Verrechnungskonto dient das eigene Girokonto, hierüber werden Kauf und Verkauf als auch Dividenden abgerechnet.
        Meist ist es eine französische Großbank (BNP, SocGen usw) die als beauftragter Dienstleister dahinter steht. Somit ist es ein Depot in Frankreich.
        Diese Aktien sind jederzeit handelbar. Die Konditionen sind sehr unterschiedlich. Manchmal nur 0,1% Provision oder aber auch pauschal 8 Euro.
        Bei dieser Variante handelt es sich im Pure registered shares. Hier ist der auszahlenden Gesellschaft und der abwickelnden Bank die Steuereigenschaft der Dividendenempfänger bekannt und kann somit das Doppelbesteuerungsabkommen anwenden (12,8% franz. Steuer). Natürlich ist das nicht eine steuereinfache Variante. Die Dividenden als auch die bereits abgezogene anrechenbare Quellensteuer müssen dann in der Anlage KAP angegeben werden. Dadurch werden die restlichen 12,2% +Soli nachversteuert.
        Da die hiesigen deutschen Depotbanken nicht die abweichende Steuereigenschaft als die französische offenlegen können oder möchten, kann die französische Zahlstelle nur den höheren Steuersatz anwenden, obwohl das DBA was anderes sagt.

        Die andere Variante sind die „intermediary registered shares“. Sind sozusagen die Namensaktien bei denen die verwahrende eigene Bank, dass an die Gesellschaft meldet. Funktioniert scheinbar nur in Frankreich so.

        Das ist jetzt keine Unternehmens-Empfehlung, sondern nur wer mehr dazu nachlesen möchte. Meiner Meinung ist das Thema hier sehr gut beschrieben:
        https://www.airliquide.com/help/becoming-air-liquide-shareholder

        @BoersenHai
        Ich nehme an, du meintest mehr als 100€ pro Gattung für die Steuerrückholung aufzuwenden.
        Bei der Vielzahl an angebotenen Vorabreduzierungen stimme ich Dir zu. Für viele Länder ist es nicht notwendig, da die Rückholung sehr einfach und kostengünstig ist.
        Beim direct shareholding (pure registered) geht nichts am Staat vorbei, sondern der Zahlstelle ist die nicht französische Steuereigenschaft bekannt und somit kann das DBA mit 12,8% angewendet werden. Der Lagerort ist tatsächlich egal, es geht nur um die Offenlegung der Steuereigenschaft.

        1. @Carsten, danke für die Erklärung. Wieder etwas gelernt. Ich hätte ja an sich eher auf Consors (als BNP-Teil) gewettet. Nur ich werde kein französisches Depot eröffnen.

          Ja, die 100€ sind korrekt, da bei anderen Brokern neben den Kosten der Bank noch Clearstream mit ca 70€ zuschlägt. Die Höhe ist jetzt aus dem Gedächtnis, sie kann auch höher sein. Unter 100 € geht gar nichts – pro Gattung!
          Sorry: Die 10€ waren ein Typo.

    2. Hallo Carsten,

      die 10 € Handelsentgelt gelten auch nur noch bis 5000 €. Danach ist der Preis auch höher. OK, immer noch billiger als bei anderen Banken, aber bisher habe ich es gut befunden – Festpreis und gut ist.

      Die DKB hat sich, glaube ich, verrechnet in der Reaktion der Kunden.
      Im meinem Falls sind die 30€ für franz. Aktien gut angelegt, da mein Volumen der Dividende entsprechend hoch ist, es gibt keine Alternative. Aber es wird einige dazu bewegen entw. franz. Aktien zu verkaufen oder den Anbieter zu wechseln (0-EURO Handel). Denn die Steuern in F zurückzuholen, kostet sonst mind. 10 € an Gebühren.
      Ich denke die DKB hat „zuviel“ Vorabreduzierung angeboten, statt auf den USP France zu achten.
      Wozu benötige ich eine Vorabreduzierung zu Schweden (einmal für immer) oder Finnland (alle 3 Jahre)? Die Verfahren einer Erstattung sind einfach und schnell. Italien oder Sonstwo (jährlich) – na gut, wer es braucht?

      Wie kommst Du darauf, dass „direct shareholding“ am Staat vorbeigeht? Es sagt nur aus, dass Deine Aktien bei dem Unternehmen liegen und nicht mehr so leicht handelbar sind, Deine Adresse muss jedoch weiterhin von einer Behörde bestätigt werden. Der Lagerort hat primär nichts mit dem Div-Besteuern zu tun.

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