Inzwischen blicke ich auf eine lange Kundenkarriere bei nahezu allen deutschen Brokern zurück. Dabei habe ich viele Unterschiede bei der Handhabung der Quellensteuer bei ausländischen Dividendenzahlungen festgestellt. Nach und nach habe ich dann durch Depotüberträge mein Dividendendepot optimiert. Über meine Erfahrungen habe ich in verschiedenen Beiträgen auf dem Divantis-Blog berichtet.
Diese Seite bietet Dir einen Schnelleinstieg in meine Erlebnisse mit der Quellensteuer. Es handelt sich dabei um keine verbindlichen Empfehlungen, vor allem können sich die Regeln der Broker auch ändern, ohne dass ich das sofort merke. Stelle ich allerdings bei einer Dividendenzahlung eine Veränderung fest, dann werde ich nachfolgende Übersicht selbstverständlich aktualisieren.
| Staat | Broker | Warum? | Beitrag |
|---|---|---|---|
| Finnland | maxblue | volle Quellensteueranrechnung | Link |
| Frankreich | DKB | Quellensteuervorabreduzierung auf 12,8% und volle Anrechnung (einmalige Gebühr 11,90 € für 3 Jahre und alle französischen Aktien im Depot, Antrag und Finanzamtsbestätigung erforderlich) | Link |
| Italien | DKB | teste ich gerade – Dividendenabrechnung steht noch aus (einmalige Gebühr 11,90 € pro Jahr und für alle italienischen Aktien im Depot, Antrag und Finanzamtsbestätigung erforderlich) | Link |
| Kanada | maxblue | volle Quellensteueranrechnung | Link |
| Schweiz | ING, Consorsbank, Smartbroker | Tax-Voucher gratis | Link |
Meine Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es sind meine Erfahrungen und ich kann natürlich nicht Aktien aus allen Staaten bei allen Brokern halten, um alle Quellensteuerabrechnungen zu testen. Bei den genannten Konstellationen habe ich aber entsprechend gute Erfahrungen gemacht, über die ich jeweils auch mit Belegen berichtet habe.
Ich werde auch weitere Staaten und Broker testen, um den Überblick zu vervollständigen. Keine Besonderheiten habe ich übrigens bisher bei den folgenden Staaten festgestellt, so dass ich da keine spezielle Broker-Empfehlung habe:
| Staat | Handhabung | Beispielabrechnung |
|---|---|---|
| Australien | bei meinen „Stapled“-Wertpapieren unterschiedliche Quellensteuern | Link |
| Dänemark | 27% Quellensteuer, von denen 15% angerechnet werden | Link |
| Großbritannien | kein Quellensteuerabzug | Link |
| Japan | 15,315% Quellensteuer, von denen 15% angerechnet werden | Link |
| Niederlande | 15% Quellensteuer, die voll angerechnet werden | Link |
| Spanien | 19% Quellensteuer, von denen 15% angerechnet werden | Link |
| USA | 15% Quellensteuer, die voll angerechnet werden | Link |
Hast Du weitere positive Erfahrungen, über die Du für alle Leser berichten kannst? Dann schreib gerne einen Kommentar und wir alle können davon profitieren.
145 Kommentare zu „Quellensteuer“
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„…kann bis zu 3 Jahre kumulieren…“ für Norwegen 4 Jahre sogar ;-) Bei mir waren die Norweger so freundlich und blickt auf meine Erträge der letzten 5 Jahre obwohl ich für die 4 rückwirkenden Jahre eingereicht hatte.
Man braucht aber
Erstens: auch bei den Norwegern einen langen Atem (bei mir knapp ein Jahr)
Zweitens: die VPS der jeweiligen depotwahrenden Bank, was bei comdirect sofort bereitgestellt wurde, bei degiro mal drei Wochen dauerte
Drittens: Ansässigkeitbescheinigung des Finanzamtes für alle dividendenwirksamen Jahre und nicht nur für das Jahr der Antragstellung. Am besten man schickt das Dokument in Original direkt zu und nicht die Kopie als pdf.
Viertens: Nachdem die Zusage einer Rückerstattung übermittelt wurde braucht’s aufgrund einer Widerspruchsfrist noch mal 6 Wochen der Buchung auf das eigene GirokontoFazit: Ich mache das zwar auch weiterhin auf eigene Rechnung, wäre ich bei der 1822 etc. so würde ich deren Service dann in Anspruch nehmen, wenn ich quasi sofort über die Dividendenerträge verfügen könnte und nicht ein Jahr warten müsste.
Schweizer kommen in diesem Jahr das erste mal in Eigenmontage bei mir dran
Gruß Frank
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Hallo Frank,
ja man kann bei Norwegen kumulieren. Die Erstattung aus Norwegen funktioniert da auch. Schade, früher war das Geld beim Papierkram innert 3-4 Monaten auf dem Konto.
Dein Hinweis mit der Ansässigkeit kann man auch für von-bis Datum beim Finanzamt beantragen. ;) Ob die Norweger das akzeptieren, weiß ich leider nicht.
Aber bei Vorabbefreiung via Bank wird auch nur bei der „Antragstellung“ die Ansässigkeit bestätigt. grübel@Ursprungsfrank: Woher kommt der Tipp: Die Ansässigkeit in Papier zuzustellen? Ich hatte bisher immer einen Scan geschickt.
Eines aber nicht vergessen: Die Erstattung aus Norwegen geht über 4 Jahre. Aber die Rückholung der zu viel bezahlten Quellensteuer via Steuererklärung geht rückwirkend nicht.
Beispiel: Steuererklärung 2022 ist abgeschlossen und 2025 möchte ich gerne die in 2022 zu viel gezahlte Quellensteuer zurückhaben. Röhre – Mond – geht nicht mehr, da 2022 bereits geschlossen ist (bis auf die offenen Gesetze, in denen noch eine Entscheidung gefällt werden muss).
Hier wäre man auf einen „netten Beamten“ angewiesen. Ob allerdings sein System die rückwirkende Auswirkung irgendwo verbuchen kann? Ich habe keine Ahnung.
Ich wollte es jedenfalls nicht ausprobieren. -
Hallo Börsenhai,
wenn du norwegische Dividenden versteuerst das Finanzamt immer daraufhin weisen, dass du 10%-Antrag gestellt hast und darauf bestehen, dass der Punkt Norwegische anrechenbare Quellensteuer “ Vorläufig n. Par. 165 AO“ gestellt wird. Die 165 AO Sachverhalten werden im Bescheid weiter unten immer abschließend aufgezählt. Wenn Norwegen-Quellensteuer nicht dabei steht, Einspruch drauf und darauf bestehen. Finanzbeamte sind verpflichtet angemessen und neutral zur ermitteln. Wenn es 165 AO bei Norwegen Steuer bei mir verweigert werden würde, dann wird dieser Grundsatz verletzt. Wenn der norw. Antrag durch ist und Geld da ist. Finanzamt diese Schreiben als Nachweis schicken. Bescheid wird dann die restliche Quellensteuer berücksicht (15%) und der 165 AO Norw. QS wird dann aufgehoben. -
Hallo UrsprungsFrank,
verstehe ich Dich richtig, die 1822direkt bietet ihren Service zur Quellensteuervorabreduzierung auch für Norwegen an?
Leider veröffentlichen die keine Liste und ich möchte nicht für jedes Land dort einzeln anfragen. Tatsächlich bin ich dort schon Kunde und nutze den Service für Frankreich und Kanada; hat bisher immer gut funktioniert und ich werde es trotz des neu eingeführten Preises auch weiterhin nutzen.
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Hallo Hansi,
da ich den DBA-Antrag für Norwegen beim FA zur Unterschrift Wohnsitz beantrage, wurde bisher niemals nachgefragt. Nur dieses Jahr wollten Sie die Div-Belege sehen. Ich denke da geht es eher um die angegebene Summe und nicht den Nachweis der DBA-Beantragung.
Mal sehen wie lange NOR braucht für die Erstattung. Da wird die Steuererklärung schneller durch sein.Bei der ersten Verpachtung musste ich auch alle möglichen Dokumente einsenden. Das war schon ein 2cm dicker Stapel(Kauf, Verträge, Werkzeug, Erwerbssteuern, etc.). Aber das wurde bereits gesagt: nur „das erste mal“ ist es erforderlich. Alles wurde anerkannt und seitdem habe ich keinen einzigen Beleg zur Verpachtung und Werkzeug mehr eingereicht. Alles in der Steuererklärung wurde anerkannt.
Wobei ich hier eine Lanze für meine Sachbearbeiter brechen muss:
1. Sie sind sehr freundlich
2. Sie unterstützen, wo etwas fehlt oder falsch angegeben wurde (ich mache Steuer selbst)
3. Sie beantworten auch Fragen am Telefon
und dafür entlaste ich Sie, wo es geht. Und ich setze keine Fahrtkosten zu den verpachteten Wiesen/Äckern/Wald ab. Könnte ich, aber ich bin ja auch im „Urlaub“ dort und nicht nur geschäftlich. Ich erspare mir hier schlicht die Diskussionen, die sowohl das FA als auch mich nerven würde. Natürlich setze ich Material zu der Mietimmobilie ab, meine Arbeitszeit aber nicht. Wäre sicher möglich, … aber siehe oben. -
Hallo Börsenhai,
mit der norwegischen Quellensteuer habe ich den Test jetzt durch und sm Ende die 25% zurückzuholen war ein Kinderspiel:
Antrag in Norwegen 10% in € zurückholen
Die restlichen 15% bei Steuererklärung einfach in noch anzurechende Quellensteuer eintragen. Wurde alles ohne Probleme vom Finanzamt endgültig anerkannt.Also auch dann machen , wenn erst in 4 Jahren Antrag stellst. Also wenn in 25 norw. QS von 25% hast , dann 15% davon als Quellensteuer entgegen Steuerbescheinigung in Erklärung 25 berücksichtigen und dem Sachbearbeiter informieren. Wenn er weiß, dass du regelmäßig 10%-Anträge in Norwegen stellst wird er wohlwollend zu deinen Gunsten entscheiden. Meisten sind die Beträge eh gering und total unwesentlich um dafür einen Aufriß zu machen.
Nachträglich ändern finden Finamzbeamte nicht lustig. Wenn ein Fall vom Tisch ist, sollte er nicht wieder auftauchen. Ist wie in jeden Job. Reklamationen kosten nur Zeit und Geld.
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Hansi,
„cool“, wenn Sie es noch Jahre später anerkennen.
Mit der Erstattung vom deutschen Finanzamt hatte ich noch nie ein Problem. Ich fragte das erste mal sogar, wo man das eintragen muss. Ist aber schon lange her. ;)
Finanzbeamte haben so wie wir keine Lust „Alles nochmal zu prüfen“. Das erfolgt automatisch bei einem Einspruch. Ich weiß noch, als die Pendlerpauschale gestuft war aber zur Abgabe noch nicht durch, baten Sie mich schlicht einen Nachtrag zu senden.
Der war in 1 Woche durch und das fehlende Geld auf dem Konto.Wobei ich anmerken muss: Du sagtest, wenn man das schon Jahre macht …
Demnach: Für alle anderen, dran bleiben! -
Hallo Börsenhai,
das FA erkennt nachträglich nichts an. Also wenn man in 25 für QS Norwegen 2021-24 macht und es nicht in den deutschen Steuererklärung 21-24 zusätzlich als Quellensteuer einträgt, verliert man die 15%, außer die Bescheide sind unter Vorbehalt § 164 oder speziell in den Punkt im Bescheid ausgewiesen vorläufig n. § 165 AO.
In meinem Fall ist es so:
Ich habe die 15% der norw. Quellensteuer aus 2025 bereits bei der Einkommensteuer 25 zusätzlich zu der im Steuerbescheid ausgewiesenen Quellensteuer eingetragen und als Erstattung erhalten
und
bisher noch keinen Antrag für norwegische Quellensteuer gestellt.
Den mach ich erst in 2028.
Das Finanzamt weiß also noch gar nicht ob ich 10% oder „25%“ in Norwegen beantrage. -
Hansi,
Danke für den Hinweis wegen dem Vorbehalt, das las ich nciht aus Deiner vorletzten Post, hast Du aber schon mal angemerkt, habe ich aber nicht zusammenbekommen.°°
Wer nicht auf DBA in Norwegen beantragt, ist – sorry – irre.
Die Alternative zum DBA ist für einen privaten Investor quasi ungangbar. Ich glaube es war hier im Forum, wo die norwegische Finanzbehörde auf Anfrage antwortete, dieses Konstrukt ist nicht für Privatinvestoren.Aber egal, die Foristen haben jetzt die Vorlage, wie man damit umgehen kann ohne jährlich zu beantragen. :)
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Hallo Ben,
vielleicht schiebst Du ja noch meinen letzten Beitrag an die richtige Stelle im Thread.
Sehr hilfreich zu Dividendenerstattung ist folgender Link:
https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/EU_OECD/anrechenbare_ausl_quellensteuer_2025.html
Gruß Frank
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Hallo Ben,
Ich kann noch für New Zealand Rural Land – NZNZLE0001S2 – ergänzen, dass auch neuseeländische Quellensteuer bei Maxblue 15% beträgt, die voll auf die deutsche KeSt angerechnet werden.
Danke für die Mühe, die Du Dir mit diesem Thema gemacht hast. Das hat mir vor Jahren sehr geholfen.
Freundliche Grüße, Trillion
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Bei Trade Republich für Frankreich Quellensteuervorabreduzierung auf 12,8% und volle Anrechnung ohne Kosten.
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Quellensteuer Schweiz hat mittlerweile eine andere Anmeldungsmaske.
Über den alten Account über CH-Login kann man sich noch anmelden, wer ihn einmal beantragt hat, allerdings werde Sie dort keine neuen Accounts mehr zulassen.
Neue Anmeldungen/Registrierungen gehen dann über „AGOV“, für die alte Anmeldung funktioniert es über „CH-Login“, man muss eben bereits ein Konto dort haben.Diese unterjährigen Dividenden erfreuen mich jedes mal.

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