Divantis Header Logo und Untertitel

Schweizer Quellensteuer zurückholen – so einfach geht’s!

Flughafen Zürich
4.8
(734)

Die Dividendenzahlung meines jüngsten Kaufs einer Schweizer Aktie nehme ich zum Anlass, Dir Schritt für Schritt zu zeigen, wie einfach Du die Quellensteuer aus der Schweiz zurückholen kannst.

Mit dieser Anleitung sparst Du bares Geld und kannst selbst ganz entspannt Schweizer Dividendenaktien kaufen.

Eine Dividendenabrechnung aus der Schweiz

Jeder Aktionär von Schweizer Aktien kennt das leidige Thema der Quellensteuer. Als Beispiel dient die Partners Group Holding AG aus meinem Depot. Sie zahlt eine Dividende von 25,50 CHF pro Aktie aus. Von dieser Dividende werden zunächst 35% Quellensteuer abgezogen. Das sind 8,93 CHF. 15% (=3,83 CHF) werden jedoch auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet. Die übrigen 20% (=5,10 CHF) sind erst mal verloren. In diesem aktuellen Beispiel hat der Smartbroker die Schweizer Dividende zum Kurs von 1,0546 in Euro umgerechnet und dann nach Abzug der Steuern und teilweisen Anrechnung der Quellensteuer eine Netto-Dividende von 13,16 € ausgezahlt.

Dividendengutschrift der Partners Group Holding AG im Mai 2020

Das passiert bei allen Schweizer Aktien gleichermaßen. Und je mehr Schweizer Aktien Du im Depot hast, umso sinnvoller ist es, die Schweizer Quellensteuer zurückzuholen.

3 Jahre sammeln

Die Erstattung der Quellensteuer aus der Schweiz kannst Du in einem Antrag für insgesamt drei Jahre beantragen. Ich habe das zuletzt Mitte 2019 für alle meine Dividendenerträge mit Schweizer Aktien der Jahre 2017, 2018 und 2019 gemacht. Ich hatte insgesamt 7 Dividendenzahlungen in diesen drei Jahren aus der Schweiz (3x Swiss Re, je 2x Givaudan und Novartis). Den Antrag für 2017-2019 kannst Du noch bis Ende 2020 stellen.

Du kannst den Antrag natürlich auch nur für ein einzelnes Jahr oder für zwei Jahre stellen. Das bietet sich dann an, wenn Du besonders hohe Schweizer Dividenden hast und das Geld schnell wieder zurückhaben willst. Ich werde meinen nächsten Antrag allerdings erst im Jahr 2022 stellen und dann die Jahre 2020, 2021 und 2022 abdecken. Und bis dahin versuchen, durch weitere Käufe die Schweizer Dividendenerträge zu steigern. Die Erstattung für 2020 kannst Du bis zum Ende des Jahres 2023 beantragen.

Tax-Voucher beschaffen

Für jede Quellensteuererstattung benötigst Du einen sogenannten Tax-Voucher. Manche Banken liefern den automatisiert zu jeder Dividendenabrechnung mit, andere nur auf Anforderung und wieder andere lassen sich das extra vergüten. Deshalb mein Tipp an dieser Stelle: Bereits beim Kauf von Schweizer Aktien an den Tax-Voucher denken und notfalls vor der Dividendenzahlung einen Depotübertragung veranlassen. Bei der ING * ist der Tax Voucher kostenlos und direkt bei der Dividendenabrechnung dabei. Er sieht so aus:

Tax Voucher der ING für Aktien der Swiss Re

Beim Smartbroker kannst Du ihn gratis per E-Mail anfordern. Das funktioniert auch zuverlässig und hat bei mir problemlos geklappt.

Das Ausfüllen des Antrags

Der „Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer von Dividenden und Zinsen“ ist leicht auszufüllen. Es ist das Formular 85, das Du auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung findest. Entweder gibst Du dort in der Suche „Formular 85“ ein oder Du klickst Dich durch das Menü Verrechnungssteuer Stempelabgaben / Verrechnungssteuer / Dienstleistungen / Formulare Wohnsitz im Ausland. Dann scrollst Du zur Nummer 85 für Deutschland.

Willst Du die Erstattung für Dividenden bis einschließlich 2019 beantragen, dann musst Du Dir zuerst den Snapform Viewer installieren. Das geht über diesen Link bzw. am Ende der Formularseite. Und dann wählst Du das Formular aus und kannst es offline an Deinem PC ausfüllen.

Im Antrag gibst Du dann neben Deinen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail und Bankverbindung) an, für welche Jahre Du den Antrag stellst.

Die meiste Arbeit macht dann die Tabelle, in der Du die einzelnen Dividendenerträge aufschlüsseln musst. Bei mir sah das dann so aus:

Tabelle mit Dividendenzahlungen zur Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer

Die Summenbildung erfolgt automatisch. Insgesamt habe ich so für die drei Jahre 127,15 CHF Rückerstattung beantragt.

Summenbildung zur Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer

Auf der zweiten Seite des Formulars sind dann noch bis zu zehn Fragen durch Ankreuzen zu beantworten. Meine Antworten:

Fragebogen zum Antrag auf Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer

Das Einreichen des Antrags

Das Formular habe ich dann zweimal ausgedruckt und an mein Finanzamt in meinem Wohnort geschickt. Ein Formular kam dann postwendend mit Stempel und Unterschrift zurück.

Dann habe ich alle im Antrag angegebenen Dividendenabrechnungen mit den Tax-Vouchers ausgedruckt. Und den ganzen Stapel (Antrag mit Anlagen) dann an die

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
3003 Bern
Schweiz

geschickt.

Die Erstattung der Quellensteuer

Die Eidgenössische Steuerverwaltung gibt auf ihrer Internetseite an, dass sie rund 300.000 Anträge pro Jahr prüfen muss und die Bearbeitung deshalb mehrere Monate dauern kann.

In meinem Fall habe ich die Abrechnung und Erstattung schon nach drei Wochen nach meinem Versand erhalten.

Bestätigung der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Rückerstattung der Quellensteuer

Die Schweiz erstattet die Quellensteuer ausschließlich in CHF auf ein beliebiges Konto mit IBAN. Ich habe dafür mein Depot-Verrechnungskonto bei der ING angegeben. Von den erstatteten 127,25 CHF hat die ING „Fremdspesen“ in Höhe von 25 CHF einbehalten. Der übrige Betrag wurde dann zum damals (im Juni 2019) fairen Kurs von 1,1177 umgerechnet, so dass ich mich über eine Gutschrift von 91,39 € freuen konnte.

Neuigkeiten für Erstattungen ab 2020

Ich habe mich jahrelang schwer getan, den Antrag zu stellen. Mir war das einfach zu viel Arbeit, mich damit zu beschäftigen. So habe ich bares Geld verschenkt. Inzwischen weiß ich, dass es gar nicht so viel Arbeit ist!

Für Dividenden ab 2020 wird das Verfahren weiter vereinfacht. Die Antragstellung erfolgt dann elektronisch, der Snapform Viewer ist nicht mehr erforderlich. Ich habe mich bereits in dem Portal registriert und es macht den Eindruck, dass zur Beantragung die deutsche Steueridentifikationsnummer ausreicht. Du brauchst also keinen Stempel Deines Finanzamts mehr. Jetzt gibt es wirklich keinen Grund mehr, auf die Erstattung zu verzichten.

Hat Dir dieser Beitrag gefallen?

Dann bewerte ihn mit einem Klick!

Durchschnittliche Bewertung: 4.8 / 5. Anzahl der Stimmen: 734

Gib die erste Bewertung für diesen Beitrag ab!

Schade, dass Dir der Beitrag nicht gefallen hat!

Unterstütze die Qualitätsverbesserung!

Möchtest Du mir einen Hinweis geben, was ich besser machen kann?

Fediverse reactions

Kommentare

247 Antworten zu „Schweizer Quellensteuer zurückholen – so einfach geht’s!“

  1. Avatar von reiner seibel

    Hallo Ben ,

    ja, Deine Beschreibung zur Erstattung der CH Steuer ist sehr gut. Aber seit 1.1.20 ist das Formular 85 history ! Sozusagen. Jetzt läuft das NUR NOCH über die webite der EIDGENÖSSISCHEN STEUERVERWALTUNG. Da muss man sich wie Du so schön geschrieben hast erst masl registrieren. Gesagt getan. Nur dann gehr es erst richtig los. Eine “ Vollmacht“ muss beantragt werden. Für wen und warum ???? Keine ahnung , keine erklärung.

    Was mich zur Feststellung führt : Man ist von CH Seite keinesfalls bemüht die Sache zu vereinfachen. Formular 85 war zwar aufwändig , aber dank eines „Erklärblattes“ zu bewältigen. Nun die digitale FORM , die mit der Formular 85 Form NIX mehr zu tun hat. Die Anleger wieder mal schön aufs Kreuz gelegt !

    Hat Du lieber Ben bei der neuen Vorgensweise schon durch geblickt ???

    LG

    Reiner Seibel

    1. Avatar von Alex M.
      Alex M.

      Hallo Reiner,
      Dein Problem kann ich nicht nachvollziehen – habe die Erstattung jeweils für 2020 und 2021 über das Online-Portal durchgeführt.
      Wenn Du dich registriert hast und eingeloggt bist (mit Authentificator…) hast Du verschiedene „Kacheln“ unter alle Services zur Auswahl. Eine davon ist „Verrechnungssteuer – für in DE ansässige Personen“. Evtl. hast Du hier einen falschen Punkt erwischt?
      Unter diesem Punkt kann unter „+ Neuer Antrag“ ein Antrag erstellt werden.
      Ab hier ist es relativ intuitiv – Veranlagungsjahr, und dann die jeweiligen Wertpapiere mit Wertpapierkennnummer und Anzahl (die zuviel entrichtete Quellensteuer ist schon komplett für das jeweilige Wertpapier hinterlegt) und dann als Anhang noch den TaxVoucher + Dividendenabrechnung als pdf angehängt.
      Das einzig schwierige war für mich die Angabe des Kaufdatums (bei Teilkäufen) – da es nur eine Abrechnung gibt – hier habe ich einfach den letzten Kauf angegeben.
      Dann den Eintrag Einreichen, Ausdrucken und einmal mit dem Umweg über das deutsche FA an die Eidgenössische Steuerverwaltung gesendet.

      Ich persönlich war von dieser Online-Lösung begeistert – nur die letzten Schritte mit analogem Papier waren der größte Aufwand.

      Beste Grüße
      Alex

    2. Avatar von Manfred
      Manfred

      Hallo zusammen,
      für mich sieht es so aus, als hätte sich am Vorgang zwischenzeitlich einiges geändert. Ich habe mich vor 2 Monaten registriert und mal einen Antrag, wie von Alex beschrieben, relativ intuitiv angelegt. Jetzt wollte ich heute wieder reinschauen und bin kläglich gescheitert. Meine gespeicherter Favorit für den Zugang lief ins leere. Auf der Suche nach einem Login bin ich immer bei einer Beschreibung gelandet, in der aber keine URL zu finden ist. Nachdem ich einen Login gefunden und mich eingeloggt habe, erhalte ich eine leere Seite (Alle Servies – leer) – weitere sinnvolle Möglichkeiten finde ich nicht. In der Verzweiflung Versuch mit neuer Registrierung – danach ähnliche Beobachtung wie Reiner – Keine Berechtigung vorhanden – Superuser – Vollmacht.
      Wenn jemand aktuell einen Antrag bearbeiten kann, dann wäre es toll, die passende URL für den korrekten Einstieg zu erfahren.
      Danke und Gruß
      Manfred

    3. Avatar von Peter P
      Peter P

      Hallo Manfred,

      ich habe in der Schweiz angerufen und habe folgenden Link erhalten:

      http://www.eportal.admin.ch

      Ich hatte die gleichen Probleme, der Link funktioniert.

      Frohe Weihnachten

      Peter

    4. Avatar von Manfred
      Manfred

      Heiiii,
      Da gibt es ja noch einen „Manfred“ !
      Gruesse vom Manfred an den Manfred !

    5. Avatar von Cécile Flückiger
      Cécile Flückiger

      Hallo Manfred, geht mir genauso, ich habe mich vor über einem Jahr mal darin versucht, keine Chance, alles immer wieder weg.
      Nun hab ich mir gesagt, auf ein Neues, keine Chance, es ist ein unmögliches Unterfangen, leider.
      Grüsse Cécile

    6. Avatar von Uli
      Uli

      Hallo Cécile,
      mein Startpunkt ist https://edvs.estv.admin.ch/start
      Ich habe in diesem Jahr erstmalig einen Antrag auf Rückerstattung gestellt und diesen Monat die Erstattung erhalten. Kosten bei DKB waren 12,50 EUR für den Zahlungseingang in Schweizer Franken.
      Hat alles reibungslos funktioniert.
      Schöne Grüße
      Uli

    7. Avatar von BörsenHai
      BörsenHai

      Hallo Cecile,

      wie von Uli beschrieben sollte es kein Hexenwerk sein.
      Über den Link von Peter P kommt man ebenfalls auf die Seite, wo man sich registrieren muss.
      Es ist eine Kachel weiter unten: irgendwas mit Verrechnungssteuer Deutschland. Bisher gab es nie Probleme, weder beim Registrieren, noch beim Wiederanmelden, noch bei „verschwundenen Informationen“. Ich sehe selbst abgeschlossene Anträge von vor 4 Jahren.
      Ab Mai werde ich wieder meine Dokumente hochladen und die Steuer zurückfordern.

      Und kompliziert ist es wirklich nicht. Aktie eingeben, Dokument hochladen. Allerdings benötigt man ein Handy, das – aus meiner Erfahrung – bei dem Anmelden bereits entsperrt ist. Aber den Sicherheitscode kann man sich erneut zusenden lassen. Das ist die einzige Schwachstelle, dass bei gesperrten handy scheinbar die SMS nicht ankommen. Das ist aber lösbar.

  2. Avatar von Marcus
    Marcus

    Hallo,

    jetzt muss ich auch noch einmal etwas genauer nachfragen. Ich hatte zwar letztes Jahr die Steuer erfolgreich, für meine beiden Aktien (Nestle & Roche) zurückgefordert. Das ganze lief elektronisch unter https://eportal.admin.ch/start ab. Meine Aktien hatte ich bei der DKB im Depot (also ohne Tax-Voucher). Da ich auch nicht wußte, was dieser Tax-Voucher genau ist, habe ich nur die Dividenden – Bescheinigung online eingereicht.
    Die Rückzahlung der Quellensteuer letztes Jahr, hat bei mir auch ohne Tax-Voucher funktioniert (zum Glück). Habe allerdings im November nochmals eine e-mail aus der Schweiz erhalten, wo Sie mich auf den fehlenden Tax-Voucher aufmerksam gemacht haben. Auf diese e-mail hatte ich nur kurz geantwortet, dass die Rückerstattung schon erfolgt sei und ich jetzt nicht genau wisse, was Sie von mir möchten.
    So weit so gut, hatte ich wohl einfach nur Glück!
    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Durch die Tipps hier, habe ich mir für dieses Jahr gerade ein Depot bei der ING eröffnet, um den Tax-Voucher das nächste mal kostenlos mit der Dividendenabrechnung zu erhalten. Danke Ben!!!!
    Ich überlege jetzt nur, wo konnte ich bei dem online Verfahren in der Schweiz die Bankverbindung für die Verrechnungssteuer angeben?
    In meinem Alter scheine ich einfach zu schnell zu vergessen!
    Wurde da überhaupt eine Möglichkeit geboten, oder wurde diese nicht automatisch aus dem Beleg der Dividendengutschrift gewählt?
    Vielen Dank im Voraus.

    Gruss Marcus

    1. Avatar von Carsten Winter
      Carsten Winter

      Hallo Marcus,
      wenn Du damit Deine Kontonummer zur Erstattung meinst, dann wird diese auf dem Formular der Schweizer zu Rücküberstattung abgefragt – habe gerade die Bescheinigung vom Finanzamt zur Weiterleitung retour bekommen.
      Gruß Carsten

    2. Avatar von Marcus
      Marcus

      Hallo Carsten,

      also kann man wirklich das Konto für die Erstattung frei wählen? Es wird dann nicht automatisch das Verrechnungskonto von der Dividenden Bescheinigung für die Erstattung ausgewählt?
      Gruss Marcus

  3. Avatar von Carsten Sommer
    Carsten Sommer

    Hallo Marcus,
    hab gerade nochmals nachgeschaut – steht mein Broker-Konto auf der Bescheinigung, so wie von mir eingetragen.
    Hoffe, daß klappt auch so ….
    Gruß Carsten

    1. Avatar von Marcus
      Marcus

      Hallo Carsten,

      ich glaube wir reden gerade aneinader vorbei :-)
      Also die Erstattung wird dir defenetiv auf dein Konto gutgeschrieben, da musst Du dir keine Gedanken machen. Hat bei mir sogar sehr schnell funktioniert! Bekommst sogar vorher noch einmal eine Benachrichtigung über die Rückerstattung – heißt bei Ihnen Sollbrief, aus dem der Betrag und das Konto hervorgeht, auf das überwiesen wird.
      Ich wollte ja nur wissen, weil ich mich nicht mehr so recht erinnern kann, ob man das Konto für die Erstattung bei dem online Verfahren selber angeben konnte.
      Also sagen wir mal, bei mir liegen die Aktien bei der ING – möchte aber die Erstattung zur DKB (Giro Konto) haben.
      War diese Auswahl online möglich? Ich erinnere mich leider nicht mehr!
      Gruss Marcus

    2. Avatar von Carsten Herbst
      Carsten Herbst

      Hallo Marcus,
      ich glaube, wir meinen das Gleiche / Selbe. Die Aktien liegen bei mir auf einem anderen Konto/bei einem anderen Broker als das Konto/Broker, das ich angegeben habe – das wolltest Du doch so machen, richtig? Und das konnte man angeben …
      Gruß Carsten

    3. Avatar von Marcus
      Marcus

      Hallo Carsten,

      super, danke dir für die schnelle Rückmeldung und deine Geduld!!!
      Ich glaube ich werde langsam einfach alt :-)
      Gruss Marcus

  4. Avatar von Marcus
    Marcus

    Hallo,

    hätte noch einige Fragen bezüglich der Schweizer Aktien.
    Habe einen Antrag auf Depot – Eröffnung bei der ING laufen. Das mit dem Tax-Voucher, soll ja kostenlos funktionieren und mit dem Dividenden Beleg ausgehändigt werden.
    Hat jemand mit einem Depotübertrag Erfahrungen machen können? Wie verhält es sich mit Schweizer Aktien die über die Börse in Zürich erworben wurden? Wird beim Depotübertrag zwischen inländischer & außländischer Lagerstelle unterschieden? Fallen hier zusätzliche Kosten beim Übertrag an und ließen sich die Aktien bei inländischer Lagerstelle dennoch im Direkthandel veräußern, obwohl Sie mal in der Schweiz erworben wurden (welche Partner stehen hier zur Verfügung)?
    Bieten Sie auch den Handel über Zürich an?

    Ich weiß, sind eine Menge Fragen!

    Vielen Dank im Voraus!

    Gruss Marcus

    1. Avatar von Peter
      Peter

      Hallo Marcus,

      wenn Du die Schweizer Aktien in ein anderes Depot übertragen willst, lass diese in der Schweiz gelagert.

      Schweizer Aktien kannst Du zur Zeit nur in Zürich handeln, dank unserer EU-Beamten. Du kannst Aktien an der Züricher Börse von Deutschland aus handeln.

      Aktien aus dem Ausland nach Deutschland zu verlagern kosten Geld, anders herum genau so.

      Viele Grüße

      Peter

    2. Avatar von Marcus
      Marcus

      Hallo Peter,

      die Frage ist ja, was passiert bei einem Depotübertrag von der DKB zur ING.
      Aktien liegen momentan in der Schweiz, ist hier ein Depotübertrag überhaupt möglich und wenn, entstehen hier Kosten?

      Gruss Marcus

    3. Avatar von Peter P
      Peter P

      Hallo Marcus,

      Du must bei der ING nachfragen, ob die Aktien im derzeitigen Lagerort verbleiben.

      Wir haben Schweizer Aktien, mit Lagerort Schweiz, in Deutschland von einer Bank zu einer anderen transferiert, ohne Probleme. Hier must Du nachfragen, wie die Dienstleister der Banken das handhaben.

      Ich selbst habe im letzten Jahr Norwegische Aktien, mit Lagerort Norwegen, von dem sbroker zur DKB transferiert, problemlos.

      Mein Sohn hat im letzten Jahr Schweizer Aktien, Lagerort Deutschland, verkauft. Hierzu musste er die Aktien in die Schweiz verlagern, die Bank verlangte hierfür 20,00 EUR.

      Viele Grüße

      Peter

    4. Avatar von Marcus
      Marcus

      Hallo Peter,

      hatte gestern Abend schon eine e-mail geschrieben und heute die Antwort erhalten.

      Grundsätzlich wäre der Übertrag möglich und kostenlos gewesen. Die Bank „rät aber davon ab“!

      Es sei Ihnen nicht erlaubt Einstandswerte aus Konto- und Jahresübersichten, oder Transaktionen aus dem Ausland zu übernehmen.

      Damit würde ein späterer Verkauf nach der Pauschalmethode abgerechnet. In diesem Fall dienen 30% des gesamten Erlöses als Besteuerungsgrundlage. Diese Rückerstattung wäre, wenn überhaupt, dann nur über das Finazamt möglich.

      Marcus

    5. Avatar von Peter P
      Peter P

      Hallo Marcus,

      deine erhaltenen Informationen sind aus meiner Sicht nicht richtig.

      Wir haben wegen Einführung des Euros vor gut 20 Jahren ein Depot in der Schweiz eröffnet, in diesem Depot waren bis 2011 alle Nicht-Euro-Aktien, wohlgemerkt, alles korrekt bei der Steuererklärung angegeben. Dies taten wir auf Anraten mehrerer Verwandte, die 2 Währungsreformen erlebt hatten.

      Als wir 2011 dieses Schweizer Depot in unserem Depot bei der Volksbank überführten, wurde das Kaufdatum der Aktien übertragen, alle lagen vor 2009. Unsere Bank hat angeboten, die Einstandskurse einzupflegen.

      Bei diversen Verkäufen gab es kein Problem bei den Altbestand.

      Die Jahressteuerbescheinigungen der Schweizer Bank waren so umfangreich, neben der Zusammenfassung wurde der Kauf und Verkauf, sowie jede Dividendenzahlung aufgeführt. Diese Vorlage hätte die Volksbank verwendet. Die Originale liegen im Keller unseres Finanzamts.

      Marcus, die Frage ist, kann eine kostengünstige Bank den gleichen Service bieten wie eine etwas teure.

  5. Avatar von Achim
    Achim

    Die Rückerstattung schweizerischer Quellensteuer ist ein ärgerlich bürokratischer und teurer Schmerz.

    Wie Ben habe ich die Rückerstattung zum eigenen Schaden lange Zeit schleifen lassen, was mich mehr Geld gekostet hat als die unten dargestellten Beträge.

    Ich wäre durchaus bereit, einer meiner Banken für die Abwicklung der Rückerstattung eine angemessene Gebühr zu bezahlen (auch die 45 Euro der Targobank), habe allerdings meine Probleme, für eine schlichte Überweisung 25 Euro zu bezahlen.

    Ich fasse diesen zerfaserten Thread mal aus meiner Sicht zusammen.

    Schweizerische Dividenden (z.B. Roche, Novartis, Nestle) sind mit 35% Dividendensteuer belastet. Davon sind 15% auf die deutsche Kapitalertragsteuer anrechenbar, 20% kann man sich von der schweizerischen Steuerverwaltung zurückerstatten lassen. Das kann man die Bank machen lassen (ist einfach und reibungslos, kostet aber Geld), das kann man selber machen (ist einiger Aufwand, kostet ggf. dazu auch noch Geld).

    Wenn man das selber machen will, braucht man dazu
    a) eine Wohnsitzbestätigung vom Finanzamt
    b) die Dividendenabrechnungen (sinnvollerweise 3 Jahre gesammelt)
    c) „Tax-Vouchers“

    Zurückerstatten lassen kann man sich die Dividenden der vergangenen 4 (vier) Jahre. Auf das gleiche Erstattungsformular darf man aber nur Dividenden von 3 (drei) Jahren eintragen, so daß man den Vorgang schlauerweise spesengünstig alle 3 Jahre durchführt.

    Wenn man das selbst macht, braucht man von seiner Depotbank außer der Dividendenbescheinigung einen sog. „Tax Voucher“, den sich manche Depotbanken mit satten 10 bis 15 Euro bezahlen lassen.

    Die Erstattung kann auf ein beliebiges Konto erfolgen, es muß nicht das Verrechnungskonto der Bank sein, wo die Aktien liegen.

    Seit dem 1.1.2020 hat sich das Verfahren geändert, man reicht den Antrag jetzt online ein.

    Targobank: 45,70 pro Auftrag, dazu keinen eigenen Wiggle.

    Ich habe im Jahr 2019 die Targobank beauftragt, überzahlte Quellensteuer zurückzuholen. Die Targobank hat 2 Vorgänge daraus gemacht, nämlich einmal die Rückerstattung für 2016, 2017 und 2018, und einmal die Rückerstattung für 2019. Für jeden dieser Vorgänge hat die Targobank 45,70 EURO berechnet (einschließlich Mehrwertsteuer), nichts sonst. Die Rückerstattung war ansonsten netto zu einem fairen Kurs. Keine Kosten für Tax-Vouchers (vielleicht braucht eine Bank die ja auch nicht einzureichen), keine „Fremdspesen“ für die Umrechnung.

    Eine nette Bank hätte sich auf nur 1 Antrag beschränkt. Die Rückerstattung für 2019 hätte sie für mich als damals langjährigen Kunden ja gern 2 Jahre später erledigen können zusammen mit der Rückerstattung für 2020 und 2021.

    Wenn mir die komplette Arbeit abgenommen wird, wären für mich die genannten Kosten ok. Die Bank hat Arbeit, da darf sie auch was verdienen.

    ING: 25 CHF „Fremdspesen“ für die Erstattung

    Die ING liefert den Tax-Voucher kostenfrei mit. Für die Erstattung berechnet sie dann allerdings 25 CHF (etwa EURO) „Fremdspesen“.

    Das ist auch nicht richtig billig. Hätte ich die Wahl zwischen Targobank und ING, würde ich die 20 Flocken drauflegen und hätte keine Lauferei und auch sonst keinen Zirkus mit der Erstattung.

    Bernd schreibt, ihm habe die ING nur 5 Euro berechnet.

    DKB: 12,50 Euro

    Mathias und Rene haben die Erstattung auf ihr DKB-Konto buchen lassen. Dafür hat die DKB 12,50 berechnet. Auch nicht richtig billig, aber billiger als bei der ING.

    Postbank:

    J.Fugger hat sich die Erstattung auf ein Postbank-Konto auszahlen lassen und nichts dafür bezahlt.

    comdirect:

    Über die comdirect liest man im Netz, daß sie für 20 Euro die Quellensteuer aus der Schweiz zurückholt (also die Dienstleistung übernimmt).

    Matthias66 wollte die Erstattung aber wohl selber bearbeiten und hätte dazu 9 Tax-Vouchers gebraucht, für die die comdirect 9 x 14,90 Euro berechnet hätte. Das war ihm dann zu teuer.

    Vermutlich hätte ich die comdirect für 20 Euro selber machen lassen.

    Alex M. hat für die eingehende CHF-Buchung bei der comdirect nichts bezahlt.

    sbroker: 12,50 Euro

    Ben meint, er könne die ING-Konvertierungsgebühr mit einem Konto bei sbroker sparen. Andreas hat es ausprobiert und festgestellt, daß sbroker 12,50 Euro berechnet.

    Sparkasse (welche?): 10 Euro

    Der Nordhesse Jörg hat sich die Erstattung auf sein Sparkassenkonto buchen lassen und dafür 10 Euro bezahlt.

    PSD-Bank Rhein-Ruhr: 5 Euro

    Werner hat eine Erstattung schon bekommen, die seine PSD-Bank Rhein-Ruhr hat ihm pro CHF-Geldeingang 5 EURO berechnet.

    Consors-Bank: 19,95 Euro

    Joachim hat bei der Consors-Bank 19,95 EURO für die eingehende Buchung bezahlt. Immerhin: Den Tax-Voucher gibts bei der Consors-Bank kostenlos.

    Uli meint, maxblue (als Tochter der Deutschen Bank) erledige die Rückforderung fremder überzahlter Quellensteuer ohne separate Berechnung. Leider hat das keiner verifiziert. Ausprobieren könnte ich es, schließlich habe ich mir im letzten Jahr die Neueröffnung eines Depots dort mit 500 Euro versüßen lassen. Diese Aktion läuft übrigens noch.

    Peter P meinte ganz frisch am 17.01.2022,

    daß ab 2020 nur noch die vom Finanzamt abgestempelte Wohnsitzbestätigung in die Schweiz geschickt werden müsse, keine Dividendenbescheinigungen mehr.

    Die Schweizer Steuerverwaltung sende die Erstattung über eine Frankfurter Bank, die 12,50 Euro für die Weiterleitung verlange. Das würde die fast flächendeckende Gebühr von 12,50 Euro erklären, nicht aber die Tatsache, daß die Postbank keine Gebühr verlangt.

    Bei mir steht noch die Erstattung für 2020 und 2021 an. Dazu wird im April meine einzige schweizerische Dividende 2022 an (gemeint sind Zahlzeitpunkte), das heißt, ich werde die Rückerstattung wohl im Frühsommer angehen. Mal schauen, was ich bis dann noch erfahre.

    Gern würde ich für angemessenes Geld die Bank das machen lassen. Nachdem aber ein Depotwechsel dazwischen war, werde ich dieses Mal wohl wirklich selber tätig werden müssen. Vielleicht dann das nächste Mal in 3 Jahren.

    1. Avatar von Peter
      Peter

      Hallo Achim,

      Du hast Dir die Mühe gemacht, Informationen zur Schweizer Quellensteuer zusammenzutragen.

      Hier ist mein aktueller Kenntnisstand:

      Der Steuersatz für in der Schweiz wohnenden Steuerpflichtige beträgt 35%. Die Schweizer Aktiengesellschaften wurden fast ausnahmelos bis Anfang 2021 verpflichtet, ihre Aktien auf Namensaktien umzustellen. Der Schweizer Steuerbehörde ist somit bekannt, wer Schweizer Aktien besitz.

      Seit dem 01.01.2020 gibt es den digitalen Antrag auf Rückerstattung der zuviel einbehaltenen Quellensteuer (Verrechnungssteuer)

      Die Vorgehensweise:

      Geht auf die Seite: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home.html

      Klickt auf den Butten: VST Elektronische Rückerstattung

      Dann könnt Ihr euch die eF85 Benutzeranleitung herunterladen, in der die Anmeldung und die Erstattung sehr leicht erklärt wird.

      Dann geht auf den Butten: Login für deutsche

      Auf der nächsten Seite gibt es den Butten: Verrechnungssteuer, Rückerstattung für in Deutschland ….., geht auf Registrieren

      Meldet Euch dann gemäß der Benutzeranleitung an. Alles weitere ist in der Benutzeranleitung beschrieben.

      Ich empfehle, vorher die (den) TAX-Voucher und die Dividendenbelege einzuscannen und als PDF abzuspeichern. Diese müsst Ihr für jede Aktie später hochladen, sinnvoll ist, eine Mehrseite PDF mit TAX-Voucher und Dividendenzahlung, diese dann eindeutig benannt, z.B. Nestle.

      Wenn Ihr dann per E-Mail ein Schreiben aus der Schweiz bekommt, im Postfach liegt ein Schreiben, dann könnt Ihr euch über die folgende Seite einloggen:

      http://www.eportal.admin.ch

      Die erstmalige Anmeldung bedeutet einen Zeitaufwand von 15 bis 30 Minuten.

      Der Rückerstattungsantrag dauert 15 bis 30 Minuten, je nach Geschicklichkeit und Anzahl der Dividendenzahlungen.

      Druckt den Antrag 3-fach aus und last diese vom Finanzamt abstempeln, ein Exemplar für das Finanzamt, eines für Euch und eines für die Schweiz. Das Exemplar für die Schweiz steckt einem C6-Umschlag, frankiert mit 1,10 EUR, und schickt in in die Schweiz.

      Die Anträge für 2020 wurden bei meiner Frau innerhalb von 3 Monaten bearbeitet, bei unserem Sohn war das Geld 7 Tage nach Einwurf des Briefes auf seinem Konto, der Bescheid kam ein paar Tage später.

      Die beiden Anträge für 2021 wurden Mitte Dezember gestellt und sind bis heute noch unbearbeitet.

      Die TAX-Voucher bekommen meine Frau und Sohn von der Volksbank kostenfrei, die eingehende Buchung wird mit 15,00 EUR belastet.

      Viele Grüße

      Peter

    2. Avatar von Achim
      Achim

      Nachtrag:

      Eine ärgerliche Antwort habe ich von der Onvista-Bank bekommen. Ich hatte gefragt, was sie für eine eingehende CHF-Buchung berechnen. Erst haben sie mir geantwortet, daß sie pro Tax-Voucher 20 Euro berechnen (das hatte ich überhaupt nicht gefragt), auf meine Nachhake wurde mir beschieden, das Verrechnungskonto sei nicht für den Zahlungsverkehr gedacht, eingehende Buchungen könnten darauf nicht gebucht werden.

      Die weitere Nachfrage, ob ich denn nicht einmal die Steuererstattung für die Schweizer Aktie dort buchen lassen könnte, wenn ich schon den superteuren Tax-Voucher bezahle, habe ich mir dann verkniffen.

      Also: onvista-Bank —

      Der Finanzrocker schreibt, maxblue (und die Deutsche Bank) übernähmen die Rückforderung ausländischer Quellensteuer ohne eigene Berechnung. Hier hat keiner davon geschrieben. Nachdem ich mir im letzten Jahr für ein neues Depot von maxblue 500 Euro habe schenken lassen (Depotwechselprämie), hätte ich die Gelegenheit, das mal auszuprobieren. Ich glaube, das mache ich mal.

    3. Avatar von Andreas P.
      Andreas P.

      Hallo Achim,

      Ende vergangenen Jahres habe ich mich direkt bei Maxblue nach den Kosten speziell für die Rückholung schweizerischer Quellensteuer erkundigt. Danach würde man für diesen Service gut 40 Euro verlangen.

      Viele Grüße

      Andreas P.

    4. Avatar von Achim
      Achim

      So, nun eigener Erfahrungsbericht.

      Ich hatte drei Tax-Vouchers gesammelt, von verschiedenen Banken. Eine verlangte einen Zehner, die andere – ING – schickte den Tax-Voucher fairerweise mit der Dividendenabrechnung dazu. Wenn man so ein Ding sieht, ist das wohl auch angemessen, der Voucher ist ja ein schlichtes Formblatt.

      Dazu hatte ich jeweils die Dividendenbescheinigungen.

      Seit einiger Zeit (letztes Jahr?) stellt man den Antrag online und reicht dazu als pdf die obigen Bescheinigungen ein (in meinem Fall also sechs Anhänge. Damit der Antrag bearbeitet wird, braucht es noch die Wohnsitzbescheinigung des eigenen Finanzamts.

      Wie schon früher, bin ich dort hingefahren, in der Hoffnung, den Stempel des Finanzamts gleich mitnehmen zu können. Diesmal stellte sich das Finanzamt aber zickig an, nahm immerhin den ausgefüllten Antrag an. Satte drei Wochen später war der Antrag beim lokalen Finanzamt abgestempelt und mir zugeschickt.

      Noch am selben Tag, einem Freitag, ging der Brief in die Schweiz weg (3 Blätter, 1,10 Euro Porto). Am Dienstag erhielt ich eine E-Mail, mein Antrag sei eingegangen, am Donnerstag erhielt ich eine E-Mail, der Antrag sei fertig bearbeitet, mein Geld erhielte ich binnen zwei Wochen zurück. Eine Woche später landete das Geld bei der DKB, fairer Kurs, 12,50 Euro Spesen.

      In drei Jahren wieder …

    5. Avatar von Sebastian I
      Sebastian I

      Hallo Achim, hallo ins Forum,

      danke für deine Recherche.
      Ein Forist habe sich die Erstattung aus der Schweiz auf ein Postbank-Konto zahlen lassen und nichts dafür bezahlt.
      Ich habe noch eine alte Postbank-Sparcard mit einer IBAN auf das ich von anderen Girokonten problemlos Geld drauf überweisen kann. Was denkt ihr? Könnte ich diese IBAN auch für die kostenfreie Erstattung nutzen?
      Gruß Sebastian I

  6. Avatar von Peter
    Peter

    Hallo diese folgende Auskunft habe ich am 4.5.22 von comdirect erhalten (Auszug):
    Einen Tax Voucher zur Rückforderung der Schweizer Quellensteuer bestellen Sie per E-Mail über unser Kontaktformular.

    Voraussetzung für die Bestellung ist, dass Sie bei comdirect keine Doppelbesteuerungsabkommen-Vollmacht (DBA-Vollmacht) eingereicht haben. Bei vorliegender DBA-Vollmacht kann der Tax Voucher nur beantragt werden, wenn comdirect aufgrund der Wirtschaftlichkeit (rückforderbarer Betrag unter 50 Euro) nicht tätig wird.

    Pro Tax Voucher wird ein Entgelt von 14,90 Euro (zzgl. USt.) berechnet.

    1. Avatar von Alex M.
      Alex M.

      Hallo Peter,
      es gibt leider nicht den einen optimalen Broker. ING, Consors gibt es die Tax Voucher direkt zur Dividendenabrechnung dazu, beim Smartbroker auf Nachfrage kostenlos.
      Sollte man an Sachdividenden/HV etc. interessiert sein, dann ist Comdirect unschlagbar günstig – Kauf an der Börse Zürich wg. Lagerstelle für ca. 15EUR und Eintrag ins Aktienregister auch für 15EUR (hier verlangen andere Broker wie auch SB 50 EUR) – müssen dann halt das Geld an anderer Stelle wieder reinholen.
      VG
      Alex M.

  7. Avatar von Andreas
    Andreas

    Zur Rückerstattung schweizerischer Quellensteuer kann ich nun eine neue Variante beitragen: Nicht zuletzt wegen der hier erwähnten Vorteile bei der Quellensteuer-Vorabreduzierung für einige Länder (Kanada, Schweden, …) habe ich mir ein Depot bei maxblue zugelegt, inkl. Währungskonto in CHF. Man bekommt dann u.a. ein Depotkonto mit IBAN, das eigentlich kein vollwertiges Girokonto ist, z.B. weil man nur auf das zu definierende Referenzkonto überweisen kann. Das Währungskonto ist lediglich ein Subkonto ohne eigene IBAN. Nun habe ich bei meinem Online-Rückerstattungsantrag an die Schweizer Steuerverwaltung einfach die IBAN dieses Depotkontos angegeben. Der Antrag selbst wurde innerhalb von zwei Minuten genehmigt, aber das Geld brauchte etwas länger als die versprochenen zwei Wochen. Und Surprise, Surprise: der volle Betrag in CHF landete tatsächlich auf dem Währungskonto. Kleiner Wermutstropfen: Das Depotkonto wurde gleichzeitig mit einer Gebühr in Höhe von 5,50 Euro belastet.

    1. Avatar von Achim
      Achim

      Hallo Andreas,
      ich frage nochmal nach. Ich habe auch ein Depot bei Maxblue. Meine Schweizer Aktien liegen aber nicht dort. Sie kommen dort aber hin, wenn das Verfahren der Quellensteuerrückforderung dann einfacher ist.

      Dafür ist mir Dein Bericht aber nicht detailliert genug.

      Du hast Dir schweizerische Dividendensteuer erstatten lassen.
      Von Aktien, die bei Maxblue lagen?

      Hast Du selber den Online-Erstattungsantrag bei der Schweizer Steuerverwaltung eingereicht? Normalerweise mußt Du da Dividendenbescheinigung(en) und Tax-Voucher(s) als .pdf beilegen. Mußtest Du das auch?

      Wenn Du selbst den Antrag einreichst, mußt Du Dir (soweit ich weiß und es selbst erlebt habe) von Deinem lokalen Finanzamt eine Ansässigkeitsbescheinigung holen und die in Papierform in die Schweiz schicken.

      Du hast den Antrag in der Schweiz online eingereicht, und sie hat den bereits 2 Minuten später bestätigt? Die wollte von Dir keine Ansässigkeitsbescheinigung sehen?

      Für die Auslandsbuchung hat die Bank dann von mir 12,50 Euro haben wollen, bei Dir aber nur vergleichsweise bescheidene 5,50.

      Nun liegt die Erstattung in CHF auf dem Währungskonto. Wie bekommst Du das Geld nun von dort herunter? Was kostet Dich die Umrechnung (Ich nehme mal an, daß Du (wie ich) mit CHF im Alltag wenig anfangen kannst).

    2. Avatar von Andreas
      Andreas

      Für die Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer ist eine beliebige IBAN anzugeben, die nichts damit zu tun haben braucht, wo die betreffendenden Aktien gehalten werden. Das Verfahren der Rückerstattung an sich ist hier und anderswo (z.B. von Marco Wenzel) hinreichend detailliert beschrieben worden, so dass ich nicht näher darauf eingegangen bin. Beim neuen Online-verfahren ab 2020 lädt man pdf-Dateien für die Dividendenabrechnungen und die Tax-Vouchers hoch. Von der Consorsbank, wo meine Schweizer Aktien liegen, bekomme ich das in einer Datei und kostenlos – handhabt aber z.B. die ING genauso. Anschließend kann man sich den Antrag bei der Schweizer Steuerverwaltung herunterladen und damit zum Finanzamt gehen. Die behalten dann ein Exemplar ein und stempeln die erste Seite ab – nur diese muss man in die Schweiz schicken, was Porto und Papier spart. Die zwei Minuten Bearbeitungszeit sind gerechnet von der Eingangsbestätigung dieses Briefs bis zum Rückerstattungsschreiben, das man herunterladen kann. Natürlich konnten die Schweizer die hochgeladenen pdf-Dateien vorab checken, bis die vom Finanzamt abgestempelte Wohnsitzbestätigung eingetroffen ist.

      Die für mich noch ungeklärte Frage ist, wie man die Steuerrückerstattung möglichst verlustfrei empfangen kann. Die Einrichtung eines CHF-Währungskontos gründete sich auf die Hoffnung, dass dann explizite oder implizite (durch schlechten Umrechnungskurs) Gebühren minimiert würden. Beim s-broker gelang das nicht, weil die universale 12,50 Euro Gebühr einfach in CHF abgezogen wurde. Bei maxblue ist die Gebühr wenigstens geringer.

      Hat man bei seinem Broker ein Währungskonto, so werden auch die Dividenden der dort gelagerten Schweizer Aktien oder ETFs (z.B. auf den SMI) direkt in CHF auf das Währungskonto ausgezahlt. Man hat es dann selbst in der Hand, wann man die angesammelten Erträge in Euro umwechseln will, und tendenziell gewinnt ja der Schweizer Franken seit Jahren gegen den Euro.

    3. Avatar von Achim
      Achim

      > Für die Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer
      > ist eine beliebige IBAN anzugeben, die nichts damit
      > zu tun haben braucht, wo die betreffendenden Aktien
      > gehalten werden.

      Das trifft zu, war aber bekannt.

      > Das Verfahren der Rückerstattung an sich ist hier
      > und anderswo (z.B. von Marco Wenzel) hinreichend
      > detailliert beschrieben worden,

      Das wohl.

      > so dass ich nicht näher darauf eingegangen bin.

      Immerhin hast Du geschrieben, daß die Geschichte in 2 Minuten erledigt gewesen sein soll. Das hat mich hellhörig gemacht, denn die Ansässigkeitsbescheinigung hat man in 2 Minuten nicht vom Finanzamt geholt und in die Schweiz geschickt.

      > Beim neuen Online-verfahren ab 2020 lädt man pdf-Dateien
      > für die Dividendenabrechnungen und die Tax-Vouchers hoch.

      Das war auch bekannt.

      > Anschließend kann man sich den Antrag bei der Schweizer
      > Steuerverwaltung herunterladen und damit zum Finanzamt
      > gehen. Die behalten dann ein Exemplar ein

      … denn sie haben keinen Kopierer, mit dem sie sich selbst eine Kopie anfertigen könnten.

      > und stempeln die erste Seite ab – nur diese muss man
      > in die Schweiz schicken,

      Das habe ich nicht riskiert, sondern habe alle 3 Seiten des Antrags in die Schweiz geschickt.

      > was Porto und Papier spart.

      Porto spart es nicht. 3 Blatt Papier gehen in einen Standardbrief.
      Billiger als 1,10 Euro Porto für einen Schweizbrief geht hierzulande nicht.

      Ich habe mir noch überlegt, ob ich die 2. und 3. Seite doppelseitig ausdrucke. Das hätte Gewicht gespart. 3 Blatt Normalpapier ist hart an der Kante zu 20 g, doppelseitiger Ausdruck hätte 6 g gespart -> Sicherheitsmarge bei der Post. Undenkbar, einen Antrag an eine Behörde zu schicken, für den empfängerseits Strafporto zu zahlen wäre.

      In einer bürokratischen Angelegenheit einen Teil eines Antrags wegzulassen, würde ich niemals riskieren, selbst, wenn auf den entsprechenden Seiten nichts auszufüllen ist. Fehlt eine oder mehrere Seiten, kommt im besseren Fall eine Rückfrage, im schlechteren wird der Antrag umstandslos abgelehnt. Mit Bürokraten ist üblicherweise nicht zu spaßen.

      > Die zwei Minuten Bearbeitungszeit sind gerechnet von
      > der Eingangsbestätigung dieses Briefs bis zum
      > Rückerstattungsschreiben, das man herunterladen kann.

      Diese Aussage halte ich für mißweisend. Ich habe das vor wenigen Wochen auch anders erlebt.

      > Natürlich konnten die Schweizer die hochgeladenen pdf-Dateien
      > vorab checken, bis die vom Finanzamt abgestempelte
      > Wohnsitzbestätigung eingetroffen ist.

      Das haben sie vermutlich schlauerweise nicht gemacht. Wozu sollten sie den gleichen Vorgang zweimal anfassen?

      > Die für mich noch ungeklärte Frage ist, wie man die
      > Steuerrückerstattung möglichst verlustfrei empfangen kann.

      Tja, genau das ist der springende Punkt.

      > Die Einrichtung eines CHF-Währungskontos gründete sich auf
      > die Hoffnung, dass dann explizite oder implizite (durch
      > schlechten Umrechnungskurs) Gebühren minimiert würden.

      Die üblicherweise verlangte Gebühr hat mit dem Umrechnungskurs nichts zu tun.

      > Hat man bei seinem Broker ein Währungskonto, so werden
      > auch die Dividenden der dort gelagerten Schweizer Aktien
      > direkt in CHF auf das Währungskonto ausgezahlt. Man hat
      > es dann selbst in der Hand, wann man die angesammelten
      > Erträge in Euro umwechseln will

      … wobei wiederum die Frage ist, was die Bank an Spesen dafür verlangt.

      Ich hatte erst den Eindruck, daß Du uns etliches Neue erzählen konntest. Das ist aber nicht der Fall. Deine Quellensteuererstattung lief genau nach dem weiter oben bereits ausführlich beschriebenen Verfahren.

      Ob sich ein CHF-Konto im Einzelfall über geringere Spesen rentiert, müßte man sich separat nochmal anschauen.
      Ich selbst werde nun erstmal wieder aus Spesengründen 3 Jahre lang Belege sammeln und dann die Quellensteuererstattung für 3 Jahre in einem Antrag einreichen.

  8. Avatar von Fredo
    Fredo

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Ausführungen.
    Zwei Anmerkungen dazu:

    Beim CHF-Eingang auf einem EUR-Konto muss die Gebühr nicht immer ein separat ausgewiesener Betrag sein. Manche Banken haben in ihren AGB, dass in so einem Fall ein Aufschlag auf den Umrechnungskurs statt einer expliziten Gebühr anfällt.

    Und beim Porto macht es tatsächlich einen Unterschied. Mit der neuen Methode muss man nur noch eine Seite in die Schweiz senden, also als einfachen Brief.
    Früher musste man alles in die Schweiz schicken. Wenn man mehrere Aktien hat und drei Jahre gesammelt hat, konnte dabei einiges an Papier zusammenkommen, was nicht mehr in einen einfachen Brief gepasst hat. Das sind dann halt ca. 3-4 Euro statt ca.1 Euro Porto. Aber ich sehe den größeren Vorteil darin, dass die EStV es einfacher im Handling der Unterlagen hat.

  9. Avatar von Werner
    Werner

    Schweizer Quellensteuer: Auch dieses Jahr wieder eingereicht: wurde innerhalb von 1 Woche bearbeitet und heute kam die Bestätigung der Auszahlung innerhalb der nächsten 14 Tage. Diesmal habe ich alle Vorgänge in einer Position untergebracht, da dürfte die Bearbeitungsgebühr bei der PSD-Bank bei € 5,– liegen, ich bin mal sehr gespannt.

  10. Avatar von Marcus
    Marcus

    Hallo Werner,

    da bist Du besser als ich dran!
    Bei mir ist seit der Eingangsbestätigung vor ca. einem Monat nichts mehr passiert.

    Gruss Marcus

    1. Avatar von Carsten
      Carsten

      Hallo Werner,
      ja, das ist recht einfach. Was das Porto angeht, hatte ich in die Schweiz nur 1,10€. Doppelseitig gedruckt und in einen Standardbrief (DL 21cm*9,9cm) gefaltet. Vielleicht hast du einen A4 oder A5 Umschlag benutzt. Das wird dann teurer.
      Zahlungseingang bei comdirect girokonto aus der Schweiz wieder für 1,50Euro. Der Kurs war auch gut.

      In manch anderen Ländern wie Spanien, Finnland, Norwegen und Schweden ist das ähnlich einfach.
      Für Spanien habe ich es auch erfolgreich durch. Es war das elektronisch generierte Summenblatt mit den Dividendenbelegen und der Ansässigkeitsbescheinigung einzusenden. 4 Wochen später war das Geld da.
      Finnland und Norwegen können alle Unterlagen elektronisch eingereicht werden. Somit gar kein Porto mehr. Nur Schweden bisher mit Papier.

      Die Ansässigkeitsbescheinigung via Elster einzureichen war mir auch neu. Im nächsten Jahr gleich mal ausprobieren. War eine gute Info.

      Viele Grüße
      Carsten

    2. Avatar von Marcus
      Marcus

      Hallo Carsten,

      das freut mich, dass es mit Spanien auch so gut funktioniert! Das macht mir Hoffnung für das nächste Jahr.
      Ich habe es doch richtig verstanden, dass die Erstattungsanträge erst ab dem 1. Februar des Folgejahres der Dividendengutschrift eingereicht werden können, oder?
      Und das ich die verschiedene Dividenden-Gutschriften in einem einzigen Erstattungs­antrag bündeln kann, wenn die Gutschriften aus dem selben Jahr und von derselben Firma sind.

      Du meinst bestimmt dieses online Formular:

      https://www2.agenciatributaria.gob.es/wlpl/OV17-M210/index.zul

      Gruss Marcus

    3. Avatar von Carsten
      Carsten

      Hallo Marcus,

      genau das Formular meine ich. Du hast das richtig verstanden, Gruppierung ist pro Unternehmen und Kalenderjahr möglich und erst ab 1. Feb des Folgejahres. Bei mehreren Unternehmen und/oder Jahre sind mehrere Anträge mit dieser Gruppierung erforderlich.

      Viele Grüße
      Carsten

    4. Avatar von Marcus
      Marcus

      Hallo Carsten,

      danke für deine schnelle Rückmeldung!
      Dann werde ich das nächstest Jahr, für IBERDROLA mal angehen.

      Gruss Marcus

  11. Avatar von Werner
    Werner

    Hallo Marcus,
    es lief wirklich alles super durch: die Consorsbank lieferte gleich kostenlos die Tax-View bei jeder schweizer Dividendenzahlung mit. Als ich dann alle Belege zusammen hatte, habe ich diese auf dem schweizer Portal online hochgeladen und diese Bescheinigung für die Bestätigung des Wohnortes ausdruckt und zum hiesigen Finanzamt geschickt. Nach 2 Tage hatte ich das Formular mit benötigter Unterschrift und Stempel wieder in meinem Briefkasten, natürlich gleich in den nächsten Umschlag gesteckt und letzte Woche per Post in die Schweiz geschickt. Das Porto belief sich auf € 3,70 (das empfand ich als sehr teuer für 3 DIN-A4 Blätter). Gestern am 19.07.2022 kam die Antwort aus der Schweiz und in spätestens 14 Tagen soll die Überweisung erfolgen, da bin ich auf Bank gebühren gespannt, hoffentlich bleibst es bei den € 5,– wie beim letzten Mal.
    PS: Mein Finanzamt schrieb mir noch, ich könnte das Formular in der Zukunft auch online über Elster einreichen, das versuche ich dann im nächsten Jahr.

  12. Avatar von Marcus
    Marcus

    Hallo Werner,

    ja, so einfach ist der Vorgang. Bei mir liegen die Aktien bei der ING, da wird der Tax-Voucher auch mit der Abrechnung geliefert.
    Das Finanzamt, ist jetzt bei mir kein Problem, da es nur ca. 1 KM entfernt ist. Das ist in diesem Fall ganz praktisch. So kann ich immer alle Unterlagen in den Hausbriefkasten werfen (wird ja mit der Zeit nicht weniger, Frankreich; Norwegen usw.).
    Das mit deinem Porto, empfinde ich jetzt auch als recht teuer. Ich bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher, aber glaube mich zu erinnern, dass ich keine 2 € bezahlt habe (drei Schweizer Aktien). Dafür werde ich aber nicht mit den 5€ hinkommen, weil die Gutschrift auf das Konto der DKB geht. Wenn ich mich richtig erinnere, sind es hier immer 12,50€.

    Gruss Marcus

  13. Avatar von Werner
    Werner

    Hallo Carsten,
    hier kommt der Originalhinweistext des Finanzamts: http://www.elster.de > Sie können dieses Schreiben gerne auch ganz bequem elektronisch einreichen: Die Option „sonstige Nachrichten an das Finanzamt“ finden Sie über den Pfad „Formulare & Leistungen“ > „Alle Formulare“ > „Anträge, Einspruch und Mitteilungen“.

    PS: Am gleichen Tag wie die Post an die Schweizer Behörde ging auch ein Antrag an die zuständige Behörde in Österreich raus (ja, hat auch € 3,70 an Porto gekostet). Bisher gab es aber keinerlei Antwort aus Österreich. Der Punkt geht ganz klar an die Schweiz.

  14. Avatar von Werner
    Werner

    Hallo Zusammen,
    wollte nur kurz vermelden:
    Habe heute am 03.08.2022 das Geld aus der Schweiz pünktlich auf mein Girokonto erhalten.
    Die PSD-Bank hat dafür eine Provision von € 5,– berechnet.
    Die ganze Aktion verlief von Vorne bis Hinten ohne Probleme und ohne Stress ab.
    PS: Eine erste Antwort heute vom Wiener Finanzamt aus Österreich erhalten: mir wurde eine österreichische Abzugsteuernummer zugeteilt, immerhin, es geht voran.

  15. Avatar von Andreas
    Andreas

    Somit unterbietet die PSD-Bank die maxblue-Gebühr um 50 Cent. Gibt es versteckte Gebühren im Umrechnungskurs?

  16. Avatar von Werner
    Werner

    Guten Morgen Andreas,
    habe zur Sicherheit noch einmal alles überprüft:
    die Umrechnung erfolgte zum aktuellen Tageskurs und es gab keine weiteren Gebühren oder sonstige Kosten, die berechnet wurden.
    Im letzten Jahr (2021) hatte ich 3 Positionen (2x 2021, 1x 2020), die ich in der Schweiz eingereicht habe,
    damals hat die PSD am Ende 3 x € 5,– berechnet, diesmal konnte ich für 2022 alles unter einer Position laufen lassen und es wurden von PSD-Bank nur die € 5,– berechnet.
    Meine ganzen Kosten belaufen sich diesmal auf € 3,70 Porto in die Schweiz + € 5,– Bankgebühren = insgesamt € 8,70 +
    2 Briefumschläge + eine Autofahrt zum Finanzamt über 10 km, um den 1. Briefumschlag direkt in den Hauspostkasten des Finanzamtes zu werfen.

  17. Avatar von Michael Odenwald
    Michael Odenwald

    Habe gerade meine Dividendensteuerrückzahlung aus der Schweiz auf meinem DKB Konto erhalten. Jede Dividende wurde mit einer horrenden Gebühr von 12,5 Euro berechnet. Ich bin von der DKB immer mehr enttäuscht, die Gebühren sind teuer.

    Unklar bleibt der Smartbroker hierzu.

    Angenommen man eröffnet dort ein Währungskonto, dann berechnet der Smartbroker laut meiner Anfrage keine eigenen Gebühren, wohl sind aber Gebühren anderer Parteien möglich. Dies wollte der Smartbroker nicht genau sagen.

    Das Verwahrentgeld sei „0,25“ Prozent bei einem Schweizer Franken Konto- wohl bei mehr als 15 % Bestand?

    Dann noch das Konvertierungsentgeld.

    Also, ich probiere für meine nächsten Dividendenzahlungen das Währungskonto, hoffe es wird keine SHAR Überweisung die laut ihrem Preis und Leistungsverzeichnis 25 Euro Gebühren hat.

    1. Avatar von Peter P
      Peter P

      Hallo Michael,

      ich verstehe Dein Jammern nicht. Du kannst einen Antrag,auf Erstattung der Quellensteuer in der Schweiz für bis zu 3 Jahren und beliebig vielen Dividendenzahlungen mittels eines Antrags stellen. Diese 3 Seiten, doppelseitig auf 80iger Papier ausgedruckt und vom Finanzamt abgestempelt, in einem C6-Fensterumschlag gesteckt und mit einer 1,10 € Briefmarke bestückt, wiegt knapp 20 Gramm.

      Die Überweisungsgebühren fallen für Zahlungen außerhalb des EWR-Raumes (Europäischer Wirtschafsraum) an, die Schweiz überweist nur in Schweizer Franken. Hierfür nehmen alle Banken Gebühren, von 5,00 € bis 15 € nach meinem Kenntnisstand. Dazu muss man den Umrechnungskurs berücksichtigen, meist niedrige Gebühr gleich schlechter Umrechnungskurs.

      Wir hatten bis vor 8 Jahren auch diverse Währungskonten, haben dies aber aus Kostengründen aufgegeben.

      Seit der Euro-Krise 2009 ist der Euro zur Weichwährung mutiert, in dieser Zeit ist der EUR/SFR-Kurs von 1,65 auf heute 0,98 gefallen.

      Ich stelle gerade die Belege für die diesjährige Erstattung zusammen, die fünf Dividendenzahlungen im März/April wurden durchschnittlich mit 1,025 umgerechnet, der heutige Kurs ist 0,98. Dies bedeutet, für die Rückzahlung der SFR bekommen wir ca. 5,6% mehr Euro, genau den Inflationsausgleich für die 7 Monate.

      Ich stelle in letzter Zeit fest, es wird viel gejammert über Bankgebühren, meine Frage: Arbeitet hier jemand umsonst? Für eine Dienstleistung, die ich verlange, muss der Dienstleister auch vergütet werden. Solange dies in einem akzeptierbaren Rahmen bleicht, ist dies für mich in Ordnung.

      Viele Grüße

      Peter

    2. Avatar von BörsenHai
      BörsenHai

      Hallo Peter P,

      Du Schuft „(bekommen wir ca. 5,6% mehr Euro“). ;)
      Ich muss es erst noch beantragen ….

    3. Avatar von Michael Odenwald
      Michael Odenwald

      Halt, vielleicht habe ich einen Fehler gemacht, ich habe nämlich die drei Dividendenrückzahlungen einzeln erhalten, somit pro Überweisung 12,5 Euro Gebühr an die Bank gezahlt. Wenn es einen Weg gibt, diese zu bündeln und ich pro Rückforderung in einem Jahr12,5 Euro Gebühr zahle, dann ist es etwas anderes. Sonst ist es in der Tat ein Grund zu jammern, wenn ich zum Beispiel von 100 Euro Dividende von Nestlé 12,5 Prozent abziehen muss. Ja, das ist teuer…..

    4. Avatar von BörsenHai
      BörsenHai

      Hallo Michael Oswald,

      ich habe keine Ahnung, was „pro Dividende 12,50 EUR“ bedeuten.
      Peter P beschreibt eigentlich Alles was man wissen sollte.
      Wofür 12,50€ je Dividende? Für den Tax Voucher? Einzeln in der Schweiz beantragt?

      Wer Schweizer Papiere hält sollte diese bei der Consors oder der ING halten. Da gibt es das Tax Voucher gratis bei der Dividende im Anhang zur Dividendenzahlung, bei SmartBroker auf schriftliche Anforderung, bei Deutsche Bank erst am Ende des Jahres – beides umsonst, aber man muss aktiv werden. Und wie Peter P sagte, man kann 3 Jahre sammeln für die Dividenden aus der Schweiz!!!

      Du jammerst, weil Du nicht Ben’s Seite liest, Dich nicht um das Umfeld kümmerst. Es gibt Banken, die 25 EUR bei Überweisung in Fremdwährung verlangen und andere, die einen (vielleicht!) schlechten Umrechnungskurs anbieten ohne Gebühren.
      Ein Konto in Schweizer Franken hatte ich nie und werde ich nicht führen (denn dann eröffne ich gleich ein Depot in der Schweiz).

      Schweizer Papiere halte ich bei Consors oder der ING. Überwiesen aus der Schweiz wird an comdirect.

      Die DKB hat ein einfaches und transparentes Gebührenmodell und der Support ist wirklich klasse (meine Erfahrung). Um schweizer Papiere zu halten ist die DKB nicht optimal – gebe ich zu.

  18. Avatar von Marcus
    Marcus

    @Michael Odenwald,

    wenn ich dich jetzt richtig verstehe, hast Du alle Schweizer Dividenden einzeln eingereicht?

    Beim nächsten mal bitte, in einem Antrag einreichen!!! Wurde hier aber ach schon besprochen.

    In diesem Fall werden beim nächsten mal die 12,50€ auch nur einmalig fällig. Das ist jetzt natürlich ärgerlich, läßt sich nun aber nicht mehr ändern.

    Gruss Marcus

    1. Avatar von Michael Odenwald
      Michael Odenwald

      Ah, vielen Dank! Doch mein Fehler gewesen, in diesem Fall nehme ich wirklich alles zurück.

    2. Avatar von Marcus
      Marcus

      @Michael Odenwald

      Ist kein Problem. Halt nur ärgerlich für dich!

      Gruss Marcus

    3. Avatar von Martin
      Martin

      Als Tipp: Die comdirect verlangt 1,50 EUR für die Buchung der Steuerrückerstattung aus der Schweiz

    4. Avatar von Michael Odenwald
      Michael Odenwald

      Möglich, aber ich war einmal Kunde der comdirekt und ich kenne ihre Kurse beim Wechseln von Währungen…. beim Blick auf die Abrechnungen fielen folgende Sätze öfters „Wann war der Kurs je so mies?“, „warum ausgerechnet bei meiner Transaktion?“
      Die comdirekt ist eine der teuersten Banken. Da bin ich lieber bei meiner politisch korrekten DKB.

  19. Avatar von Klaus
    Klaus

    Guten Tag,
    ich würde hier gern einmal meine Erlebnisse bzgl. der Rückerstattung der Schweizerischen Quellensteuer schildern. Dank der hervorragenden Anleitung hier auf dem Blog und des PDFs der schweizerischen Steuerverwaltung konnte ich mich problemlos anmelden und den Antrag generieren. Diesen habe ich am 4. September (Sonntag) bei meinem Finanzamt eingeworfen, um den Stempel für die Wohnsitzbescheinigung zu erhalten. Den Namen werde ich nicht nennen. Nach zwei Wochen habe ich das erste Mal angerufen, weil es mir nicht so schrecklich schwierig erschien, einen Stempel auf diesen Antrag zu hauen und diesen wieder zurückzuschicken. Mir wurde erläutert, dass der zuständige Sachbearbeiter in Urlaub sei und die Vertretung krank. Aha. Nach einer weiteren Woche war der Sachbearbeiter immer noch in Urlaub und die Vertretung weiterhin krank. Auf meine Frage, was daran so schwierig sei und ob das nicht jemand anderes machen könne, immerhin wohne ich seit xx Jahren in derselben Stadt und gebe meine Steuererklärungen dort ab, wurde mir bedeutet, dass niemand außer den beiden Personen über das notwendige Spezial Know How verfüge. Am 30. September fand ich dann den Antrag samt Stempel bei mir im Briefkasten. Am 1. Oktober (Samstag) habe ich den Antrag zur Post in die Schweiz gegeben. Heute, am 6.10. erhielt ich eine mail von dem Steueramt, dass der Antrag eingegangen sei. Kurz darauf kam eine weitere mail, dass er bearbeitet und abgeschlossen sei und der Betrag überwiesen würde. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt lachen…
    Klaus

  20. Avatar von Siggi
    Siggi

    Hallo,
    ich habe am Freitag meinen Antrag für 2020, 2021 vom Finanzamt zurück bekommen, leider hat die Finanzbeamtin meine Steuernummer zur bereits vorhandenen Identifikationsnummer zusätzlich, handschriftlich eingetragen, unten auf dem Formular (Seite 1) steht folgender Vermerk
    „Handschriftliche Korrekturen und Anmerkungen auf diesem Formular sind nicht zulässig und führen zur Ablehnung des Antrags durch die ESTV“.
    Müssen beide Nummern(Identifikationsnummer, Steuernummer) vermerkt sein, oder reicht eine?
    Im Antrag steht Steuerliche Identifikationsnummer IdNr, und/oder Steuernummer.
    Im Antrag für 2019 musste ich keine der beiden Nummern eintragen, erst das Finanzamt trug unter Amtliche Vermerke die Steuernummer ein.
    Gruß Siggi

    1. Avatar von Marcus
      Marcus

      Hallo Siggi,

      ich kann dir jetzt nur so viel sagen, dass bei mir beide Nummern oben unter der Adresse stehen!
      Also genau unter diesen Punkten-
      Steuerliche Identifikationsnummer IdNr:
      und/oder Steuernummer:

      Mußte man diese nicht bei der ersten Registrierung angeben? Ich erinnere mich leider nicht mehr, ist zu lange her.

      Gruss Marcus

    2. Avatar von BörsenHai
      BörsenHai

      Hallo Siggi,

      das 8Ergänzung der Steuernummer) tat meine Finanzbeamtin letztes Jahr ebenso. Die Schweizer haben diese Korrektur scheinbar akzeptiert und keinen Sermon daraus gemacht. Das Geld kam kommentarlos.

      Prinzipiell benötigt man nur (!) die Steuer-ID. Für letztes Jahr habe ich explizit das Finanzamt darauf hingewiesen, dass die Steuernummer nicht zusätzlich angegeben werden muss.

    3. Avatar von Siggi
      Siggi

      Hallo BörsenHai,

      danke für die Info, ich habe heute mit der Schweizer Finanzverwaltung tel., folgende Aussage habe ich erhalten:
      Die Anträge ab 2020 werden digital erfasst, jede nachträgliche Eintragung führt unweigerlich zur Ablehnung durch das Computerprogramm, die Steuer-ID allein ist ausreichend.
      Somit habe ich den Antrag nochmal ausgedruckt und heute an das Finanzamt wieder versendet, vorab habe ich die Thematik mit meiner Finanzbeamtin geklärt und hoffe nun nach der zweiten Runde auf ein Positives Ende.

    4. Avatar von Axel
      Axel

      oh man, steh grad genau vor dem gleichen Problem. Hab schon wieder son Hals auf unsere tollen Finanzbeamten. Da schreibt man im Anschreiben rein, bitte nicht auf das Formular schreiben, aufm Formular selbst stehts auch nochmal und was machen die? Kritzeln trotzdem drauf. Jetzt kann ich da nochmal hindackeln

  21. Avatar von Rene
    Rene

    Hallo,

    ich hatte mich schon 2020 in dem neuen Portal der Schweizer Steuerverwaltung registriert, und heute dort dann die Erstattung für 2020, 2021 und 2022 beantragt. Natürlich alles in einem einzelnen Antrag.

    Trotzdem muss ich sagen, dass es eine ganze Menge Arbeit ist, das alles einzugeben.
    Früher im Snapform konnte man wenigstens einiges mit copy/paste von Zeile zu Zeile vereinfacht eingeben. Und dort war es laut Anleitung auch möglich, ältere Positionen verschiedener Kaufzeitpunkte zusammenzufassen als z.B. „Kaufdatum vor 2019“.

    Aber jetzt in dem Portal muss man (neben pro Aktie und pro Jahr) auch pro unterschiedlichem Kaufdatum anscheinend einen eigenen „Vermögenswert“ erfassen.
    Für meine vier Aktien, drei Jahre und mehrere (Nach-)Kaufzeitpunkte waren das über 20 „Vermögenswerte“ einzugeben.

    Daher meine Frage:
    Hat jemand Erfahrungen gemacht, ob man mehrere Kaufzeitpunkte in einem „Vermögenswert“ zusammenfassen kann und das von der EStV akzeptiert wird? Schließlich tauchen die dann alle auch auf derselben Abrechnung und Tax-Voucher auf…
    Wie machen das die Leute, die evtl. sogar einen Sparplan auf Schweizer Aktien haben?

    1. Avatar von BörsenHai
      BörsenHai

      Hallo Rene,

      ich trage im EStV-Portal nur das letzte Kaufdatum ein.
      Also: 1 Position pro Aktie mit dem letzten Kauffdatum. Selbst wenn die Positionen auf unterschiedlichen Banken liegen, habe ich nur ein Position aber denn eben 3 Dividendenabrechnungen incl. TaxVoucher im Anhang.

      Bisher hat sich die Schweizer Behörde nicht beschwert. Ich kann dafür natürlich keine Garantie geben, aber sollte es Ihnen nicht passen, werden Sie sich melden.
      P.S. Ich habe keine Erfahrung mit Sparplänen, ich kaufe immer zu dedizierten Zeitpunkten. Aber auch dann würde ich es so machen.

    2. Avatar von Peter P
      Peter P

      Hallo Rene,

      alle Schweizer Aktien mussten bis vor ca. 4 Jahren auf Namensaktien umgestellt werden, der Grund waren die Cum-Ex-Geschäfte. Ich gehe davon aus, die Schweizer Finanzbehörden wissen wer wieviel Dividende erhalten hat.

      Bei diesem Onlineantrag kannst Du auch copy/paste verwenden. Du must Dich entsprechend vorbereiten. Ich halte es so:

      – Einen Ordner anlegen, Schweizer Aktien 2023.
      – Dividendenbelege dort ablegen, BB Biotech-2023-03-23 und TaxVoucher mit BB Biotech-TV.
      – Exceltabelle mit Firma, Valoren-Nr., Gesamt-Stückzahl, Kaufdatum vor 2019 oder das letzte Kaufdatum.
      – ebenso die Bankdaten

      Dann läuft es wie geschiert, in ca. 15 Minuten ist alles erledigt.

      Für meine Frau stelle ich die Anträge seit 2006, für unseren Sohn seit einigen Jahren.

      Nach Einwurf des vom Finanzamt abgestempeltes Exemplar in den Briefkasten nach Bern dauert es, bis die Zahlung eingegangen ist, bei unseren Sohn in den letzten Jahren ca. 14 Tage, er bekommt einen niedrigen 3-stelligen Betrag erstattet. Bei meiner Frau dauert es in der Regel 2 bis 4 Monate, sie bekommt einen höheren 4-stelligen Betrag erstattet.

      Ich schließe daraus, bei niedrigen Beträgen wird nur im Rechenzentrum eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt, bei höheren Beträgen prüft wohl noch ein Sachbearbeiter.

      Frohe Ostern,

      Peter

  22. Avatar von Padawan
    Padawan

    Für den ein oder anderen noch ein interessanter Nachtrag: Bei Yuh bekommt man ein kostenloses schweizer Konto (mit schweizer IBAN). Bis Januar 2024 kann man versuchen auch noch 30CHF Startguthaben mitunehmen (eig. nur mit schweizer Wohnsitz): https://www.yuh.com/de/student

    Mit diesem Konto sollte sich die rückgezahlte Quellensteuer kostengünstig auf eigene DE-Konto transferieren lassen.

    Gruss

    1. Avatar von Ben Warje

      Hallo Padawan,

      das ist eine interessante Idee. Ich teste das mal und berichte dann.

      Viele Grüße Ben

    2. Avatar von Axel
      Axel

      Interessant. Aber das ganze Thema umgehen, in dem man die Schweizer Aktien dann über deren Depot Funktion kauft, geht wahrscheinlich nicht oder ?

  23. Avatar von Beat
    Beat

    Hallo an Alle
    Ich verstehe das ganze Gejammer eigentlich nicht, was die Rückforderung der Schweizer Verrechnungssteuer betrifft. Das ist jetzt wirklich kein grosser Aufwand und geht fast alles elektronisch.
    Eigentlich will ich keine Werbung machen, jedoch hast Du ein kostenloses Konto bei YUH, kannst Du die Auszahlungen auf dieses Konto kostenlos machen lassen, da Du da eine Schweizer-IBAN hast. Bei Yuh kannst Du mit 3 Währungen arbeiten (€,USD und CHF) und umtauschen und transferieren wann Du willst (evtl. auf günstige Kurse achten).
    Nachteil von Yuh: Du kannst zwar mit Aktien handeln und hast sie auf diesem Konto, jedoch zur Zeit kannst diese Aktien „noch“ nicht auf ein anderes Depot oder von einem anderen Depot auf Yuh verschieben.
    YUH ist übrigens eine Zusammenschluss von SwissQuote und PostFinance (Schweizer Postbank) und unterliegen selbstverständlich der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA.

    1. Avatar von Thomas
      Thomas

      @Beat was gut bei Yuh wäre, das auch fractional sharing möglich ist, wer sich also Schweizer Aktien zusammenstoppeln will… Das große Aber für Anleger in D ist: Google schreibt dazu :
      Nein, Yuh ist nicht steuereinfach, denn es handelt sich dabei um ein Angebot aus der Schweiz. Wer steuerlich in Deutschland ansässig ist, der muss die liebe Abgeltungsteuer selbst abführen über die Steuererklärung.
      Da Beat vermutlich Schweizerin(?) ist, wird das kein Problem sein, aber alle in D müßten dann trotzdem wie zum Beispiel bei Interactive Brokers die Steuer selbst melden. Also kein Gewinn.

    2. Avatar von Ben Warje

      Hallo zusammen,

      Yuh ist leider keine sinnvolle Lösung für deutsche Anleger. Man hat dann zwar ein Konto in der Schweiz, aber was nützt das?

      Ich habe zum Test ein Yuh-Konto eröffnet. Zur Legitimation muss man etwas Geld dort hin überweisen. Ich habe 1 € überwiesen und siehe da: meine deutsche Sparkasse hat für diese Überweisung 12,50 € Gebühren genommen. Weil es sich um eine Überweisung nach außerhalb der EU handelte. Wenn ich jetzt die Erstattung der Quellensteuer auf das Yuh-Konto buchen lasse, dann muss ich das Geld ja immer noch nach Deutschland kriegen. Und habe dann wieder das Problem, dass ich für die Gutschrift auf mein deutsches Konto Gebühren zahle. Der einzige Vorteil könnte sein, dass ich die Erstattungen über mehrere Jahre auf dem Yuh-Konto sammeln kann und dann nur einmal Gebühren zahle. Aber dann liegt das Geld da über Jahre rum und bringt mir nichts.

      Im Ergebnis ist Yuh für mich keine Alternative.

      Viele Grüße Ben

    3. Avatar von Padawan
      Padawan

      Hallo Ben,
      da habe ich leider einen Punkt in meinem ursprünglichen Post unterschlagen: Die eigentlichen Überweisungen wenn eine Währungskonversionen passiert, würde ich natürlich mit einer kostengünstigen Neobank durchführen (Revolut, Wise, etc). Dann sollte der Geldfluss bspw. so aussehen:

      Rückerstattung CH => Yuh => Revolut => Euro Konto

      Ob für die erstmalige Yuh Legitimation auch Revolut verwendet werden kann, weiss ich derzeit leider nicht.

    4. Avatar von Beat
      Beat

      Hallo zusammen
      Ja, es ist richtig – ich bin Schweizer, jedoch lebe ich bereits 25 Jahre in Deutschland mit festem Wohnsitz und ohne Zweitsitz in der Schweiz, Also werde ich gleich behandelt, wie jeder, der in Deutschland ansässig ist.
      Nicht richtig ist, dass ich mit den Überweisungen von der ING-DIBA auf das YUH-Konto Gebühren bezahle, war bis jetzt immer kostenlos.
      Von Yuh zurück auf ING-Diba habe ich noch nichts überwiesen, weil man auf diesem Konto auch handeln und mit dem Geld arbeiten kann.
      Betreffend den Steuereinfachheit ist meine Meinung, dass dies unter die gleiche Rubrik geht wie: „Ich verstehe das ganze Gejammer eigentlich nicht“, man kann nicht immer den Pfennig und das Brötchen haben.
      Aber in diesem Blog hat man ja schon öfters gelesen; Jedem das Seine.
      Schönen Sonntag

    5. Avatar von Andreas
      Andreas

      Ich habe das Yuh-Konto vor ein paar Tagen eröffnet und musste mich dafür in der App identifzieren, indem ich meinen (deutschen) Ausweis fotografiere und ein paar Fotos von mir mache. Das ist also ohne die Überweisung von 1 € und damit kostenlos für mich gelaufen.

      Irgendwo war zu lesen, dass man bei Revolut im Text der Überweisung angeben müsste, auf welches Währungskonto es gebucht werden soll.
      In der FAQ steht, dass man die IBAN des Währungskontos angeben soll und dann geht es auf das richtige Währungskonto. Bei mir sind allerdings die IBAN für das EUR-Konto und das CHF-Konto gleich. Also habe ich nachgefragt, wie entschieden wird, auf welches Konto die Überweisung gebucht wird. Antwort: Wenn der Absender die Überweisung in CHF beauftragt, geht sie auf das CHF-Konto bei Revolut.
      Klingt für mich sinnvoll, eine schweizerische Behörde überweist sicher in CHF und ich kann es dann bei Revolut in EUR konvertieren.

      Jetzt muss ich mich nur noch entscheiden, welche der beiden Optionen ich nehme.

  24. Avatar von Torsten H.
    Torsten H.

    Hallo,

    ich sehe das Problem nicht wirklich.
    Habe für dieses Jahr die Erstattung schon beantragt und es ist alles erledigt, nachdem ich die Abrechnung der Nestlé Dividende vor fünf Wochen am 28.04. bekommen habe. Die Aktien liegen bei der ING, so dass es den Tax Voucher direkt dazu gibt. Alle Abrechnungen in einem Ordner gesammelt, im Schweizer Portal angemeldet, passenden Aktien ausgewählt, alle Daten zugeschossen, Anzahl ergänzt, Abrechnung mit Voucher hochgeladen und keine 10 Minuten später gab es den fertigen Antrag per PDF.
    Ausgedruckt und direkt ans deutsche Finanzamt. Kam zwei Wochen später zurück. Gestempelter Antrag in die Schweiz (Postleerung Montag). Mittwoch mittag Eingang und 10 Minuten später kam die finale Abrechnung per SMS angekündigt. Nun am Freitag die Gutschrift der Erstattung auf mein ING Konto.

    5 Wochen Gesamtdauer (Auf Österreich warte ich zB schon seit Anfang des Jahres)
    Kosten: 2x 10 Minuten, 2,70 € Porto (1x DE und 1XCH) und 5 € Gebühr bei der ING von der Erstattung abgezogen. Und das bei einem Nicht-EU Land. Da ist der Aufwand überall höher bzw. ähnlich bei einer Vorabbefreiung. Erstattung manchmal unmöglich wie in Frankreich oder zeitlich unterirdisch wie in Italien.

    1. Avatar von Beat
      Beat

      Ein hoch auf Torsten! Er bestätigt meine Meinung hiermit, wie einfach es geht die Verrechnungssteuer in der Schweiz zurück zu fordern.

    2. Avatar von Peter W.
      Peter W.

      Da kann ich mich nur anschließen. Es ist wirklich einfach und ohne Probleme möglich, sich die Quellensteuer von 20% zurückzuholen. Ich lebe in Deutschland, habe aber ein Konto bei Swissquote und Yuh, von daher stellt sich das Problem mit den Gebühren bei der Rücküberweisung nicht. Aber bei manchen ist es echt jammern auf hohem Niveau. Ebenso allen einen schönen Sonntag.

  25. Avatar von Marcus
    Marcus

    Hallo,

    so schön wie das auch ist bei der ING mit dem Tax-Voucher, aber ich ärgere mich jedes Mal bei der ING über den Spread für Schweizer Aktien. Der Handel erfolgt dort ja über die Société Générale im Direkthandel und hier sind die Unterschiede zwischen dem Geld & – Brief Kurs wirklich erschreckend.
    Ich hatte jetzt schon überlegt, ob ich nicht doch lieber über den Smartbroker kaufen sollte und dann den Tax- Voucher einfach anfordere! Allerdings macht mir etwas sorge, dass ja hinter den Kulissen von der DAB BNP Paribas auf die Baader Bank umgestellt werden soll.
    Sollte dies wirklich im nächsten Jahr so kommen, bin ich mir nicht mehr sicher, ob die Tax-Voucher auch weiterhin kostenlos angefordert werden könne. Momentan kenne ich wie Ben, leider auch nur die drei Broker, wo dieser kostenlos gestellt wird!
    – ING
    – Consors (BNP Paribas)
    – Smartbroker (ebenfalls BNP Paribas)

    Ein Depotübertrag gestaltet sich für mich auch schwierig, da ich bei der ING ein „Gemeinschaftsdepot“ führe, dies der Smartbroker aber nicht anbietet. Wenn also meine Infos stimmen, ist in diesem Fall ein „einfacher“ Übertrag aus steuerlichen Gründen so nicht möglich!

    Grüße und einen schönen Sonntag
    Marcus

    1. Avatar von sven
      sven

      Hallo Marcus,
      ein Übertrag von einem Gemeinschafts- auf ein Einzeldepot ist unproblematisch, wenn das Gemeinschaftsdepot z.B. von Eheleuten und das Einzeldepot von einer der beiden Personen geführt wird. Das gilt in beide Richtungen. Dann musst du zwar die Steuerdaten angeben, aber das hat keine Auswirkungen.

      Schönen Sonntag,
      sven

  26. Avatar von Marcus
    Marcus

    Hallo Sven,

    erst einmal Danke für deine Rückmeldung!
    Verstehe ich deine Aussage jetzt richtig?
    Der Gläubigerwechsel bei Übertragung eines Einzeldepots (Ich- Ehemann) aus ein Gemeinschaftsdepot (Ehemann & Ehefrau) gilt für zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs als Unentgeltlicher Übertrag?
    Also es erfolgt wirklich ein unentgeltlicher Depotübertag welcher Steuerfrei bleibt?
    Entschuldige das ich noch einmal nachfrage, aber hier kenne ich mich wirklich nicht so gut aus!
    Wäre das wirklich so, ist das natürlich prima! Dann könnte ich kostengünstiger über den Smartbroker kaufen und im Notfall zur ING übertragen!
    Vielen Dank im Voraus.
    Grüße Marcus

    1. Avatar von sven
      sven

      Marcus,

      ich habe das mittlerweile mit verschiedenen Banken mehrmals durchgeführt und es funktionierte ohne steuerliche Relevanz. Du musst halt Übertrag zwischen unterschiedlichen Gläubigern angeben. Das betrifft auch Eheleute, aber die Wertpapiere bleiben „steuerlich in der Familie“. Deutsche Bank, Consorsbank, DKB, Hypovereinsbank usw. haben das alle bestens abgewickelt.

      Sonnige Grüße
      sven

    2. Avatar von Marcus
      Marcus

      Sven,

      habe das gerade einmal online durchgespielt.
      Angeboten werden:

      Art des Übertrags:
      1. Übertragung auf eigenes Depot
      2. Wechsel zwischen Ehepartnern / eingetragenen Lebenspartner
      3. Wechsel aufgrund einer Schenkung
      4. Nichts von alledem

      Bleibt in meinem Fall doch nur Punkt 2 „Wechsel zwischen Ehepartnern / eingetragenen Lebenspartner “
      Als Erklärung steht hinter der Auswahl:
      Überträge zwischen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern von einem Einzeldepot auf ein Gemeinschaftsdepot bzw. umgekehrt oder auf ein Einzeldepot des anderen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners sind unentgeltliche Übertragungen, welche dem Finanzamt gemeldet werden. Dies gilt für Wertpapiere, die ab dem 01.01.2009 angeschafft wurden.

      Wichtig ist mir hier natürlich, dass wir nicht erneut Kapitalertragsteuer entrichten müssen!
      Entschuldige das ich etwas nerve, aber da bin ich wirklich vorsichtig, da dies für uns Neuland ist!
      Grüße Marcus

    3. Avatar von sven
      sven

      Marcus,

      der 2. Punkt ist es „Wechsel zwischen Ehepartnern“. Beim ersten Versuch habe ich 1. gewählt und bekam es umgehend als nicht zutreffend von der Bank zurück. Seitdem läuft es regelmäßig über 2. ohne Probleme. Wir nutzen das um Käufe/Verkäufe über den jeweils günstigsten Anbieter durchzuführen, ohne bei jedem ein Gemeinschaftskonto haben zu können. Manche Banken bieten Gemeinschaftskonten ja nicht an.
      Im Hintergrund läuft dann zwar eine Meldung beim Finanzamt, aber von dort gab es in mittlerweile 5 Jahren keinerlei Reaktion.
      Nebenbei erwähnt: Die Übertragung der Wertpapiere läuft meist auch ziemlich schnell, warten müssen wir häufig auf die Übermittlung der Einstandskurse. Also für einen Übertrag mit sofortigem Verkauf ergeben sich dann eben Informationslücken, da teilweise die Gewinn-/Verlustrechnung für die Bank nicht gleich machbar ist. Aber das habe ich auch schon unterschiedlich erlebt. Eine Bank hat keine Gewinn-/Verlustrechnung vorgenommen und mir das mit der Steuererklärung überlassen, was in dem Fall aber aufgrund gleicher An- und Verkaufskurse egal war. Die andere Bank hat es erst einmal ohne Berechnung abgewickelt und nach Eingang des Einstandskurses von der übertragenden Bank die Abrechnung korrigiert, sodass in dem Fall der Verlusttopf nachträglich angepasst wurde.
      Besonders die Wertpapiere aus der Schweiz lassen sich ja nicht überall handeln und – wir zumindest – wollen diese auch nicht traden, sondern lassen sie als Ertragsbringer liegen. Daher ist die Übertragung hier eine regelmäßige Maßnahme bei uns.

      Falls ihr Kinder haben solltet, der 3. Punkt funktioniert bei Übertragungen von euch an die Kinder ebenfalls problemlos. Zugegeben, unsere Übertragungen an die Kinder lagen auch immer nur im dreistelligen Bereich und die Kinder haben noch keine eigenen Einkünfte. Aber auch hier keine Reaktion des Finanzamts.

      Viel Erfolg,

      Sven

      PS: Achte nur auf die Dividendentermine, denn eine Bank hat mir diese mal ganz frech abgenommen, da zwischen Ausbuchung einer Bank und Einbuchung bei der anderen erstaunlich viele Tage lagen. Das war nur ein einstelliger Betrag, daher verschmerzbar, aber lehrreich.

    4. Avatar von Marcus
      Marcus

      Sven,

      danke!!!

      Dann hast Du uns jetzt wirklich weiter geholfen!

      Wir wünschen euch noch einen sonnigen Rest Sonntag!

      Grüße Marcus

    5. Avatar von Michael II
      Michael II

      Ich bin kein Steuerexperte, aber es dürfte sich bei diesen Depot-Übertragungen steuerrechtlich um Schenkungen handeln. Zwischen Eheleuten und zu den Kindern gibt es hohe Freibeträge, deshalb dürfte das in den meisten Fällen unkritisch sein. Aber falls man sowas öfters oder mit hohen Summen macht, könnte sich das Finanzamt schon melden…

      Googelt am besten mal nach den Freibeträgen, damit Ihr wisst, ob das für Euch passt!

  27. Avatar von Josch
    Josch

    Hallo,

    ich habe auch mal eine Frage, bin dabei das erste mal die Quellensteuer zurückzufordern.

    Soweit hat auch alles geklappt und den Stempel vom Wohnsitz Finanzamt habe ich auch bekommen.
    Muss ich Tax Voucher und Divi Abrevhnungen nun nochmal per Post mit in die Schweiz schicken? Beim ePortal sind sie doch schon hochgeladen worden… Also eigentlich nur die drei Seiten Antrag in die Schweiz, oder?

    Viele Grüße

    1. Avatar von Carsten
      Carsten

      Hi Josch,
      ja nur die drei Seiten Antrag wo der Stempel drauf ist. Der Rest ist schon elektronisch dort.
      Viele Grüße

  28. Avatar von Peter W.
    Peter W.

    Ein Antrag reicht.

  29. Avatar von Josch
    Josch

    Hallo Carsten und Peter,

    vielen Dank für Eure Hilfe und schnelle Antwort.

    Habt einen guten Sonntag

  30. Avatar von Rene
    Rene

    Hi, ich hab vor ca. 7 Wochen meinen Antrag für 2020/21/22 eingereicht und jetzt die Erstattung bekommen.
    Wie bekannt und üblich hat die DKB 12,50 Euro für den Fremdwährungseingang berechnet.

    Sehr gut bei diesem elektronischen Verfahren finde ich auch, dass man per Mail benachrichtigt wird, wenn das Schreiben bei der ESTV eingegangen ist, und wenn der Vorgang abgeschlossen ist.

    1. Avatar von Simo
      Simo

      Hallo an alle und mal was lustiges von mir.

      Habe in 2022 auch meine letzte Rückerstattung für 2020-2022 aus der Schweiz erhalten.
      Alles gut gelaufen, so wie schon des öfteren. Geld kam zügig.
      Und nu kommt der Hit.
      Mein Finanzamt spielt plötzlich total verrückt. Noch nie gab es bis jetzt Probleme.
      Die behaupten tatsächlich, dass es sich bei der Rückzahlung um eine Zinszahlung aus der Schweiz handelt. Diese müßte in der Anlage KAP der Steuererklärung angegeben werden und der Betrag müßte versteuert werden. Ha ha ha….
      Seit Wochen geht das nun schon hin und her.
      Nach unzähligen Telefonaten und vor Ort Terminen wissen die Damen und Herren nun nicht mehr weiter.
      Ein Theater vom allerfeinsten. Habe schon angeboten, mein Wissen gegen eine entsprechende Beratergebühr dort zu vermitteln und den ganzen Verein mal zu schulen ;-)
      Echt traurig, dass man sich mit sowas heutzutage rumärgern muss.

      Bin gespannt auf das Ende des ganzen und wünsche allen noch einen schönen Abend.

      Ach ja. Hat das zufällig schon mal jemand hier erlebt und noch nen Tipp, wie man das den Typen dort vermitteln kann?

      Danke und Grüße
      VG Simo

    2. Avatar von Alex M.
      Alex M.

      Hi Simo,
      genau damit kam auch das Finanzamt bei mir vor einem Jahr an (zumindest eine der Rückfragen).
      Ich habe neben meiner Verwunderung lediglich den Sachverhalt erklärt (ausschließlich Dividendeneinkünfte) und habe ihnen Beispielhaft eine Dividendenabrechnung mit angehängt (35% CH-Quellensteuern, wovon nur 15% anerkannt werden und ich mir die 20% zurückerstatten lassen möchte). Daraufhin habe ich zu diesem Sachverhalt nichts mehr gehört gehabt.

      Wünsche Dir viel Erfolg mit deinem FA.

      VG Alex M.

  31. Avatar von star
    star

    Hi Simo, hi Alex. M.

    wie ist das bei Euch ausgegangen? Jetzt habe ich auch einen Brief vom Finanzamt bekommen und die möchten rückwirkend bis 2018, dass sich die Anlage KAP ausfülle. Die Aktien liegen bei der Comdirekt und der ING. Ich glaube da galoppiert wieder der deutsche Amtsschimmel.
    Die Anlage KAP wäre zwingend auszufüllen, da ich eine Wohnsitzbestätigung verlangt habe. Da werde ich mich erst mal weigern und abwarten wie es weietrgeht. Da kann ich mir die Unterlagen von 5 Jahren zusammen suchen, die Anlage KAP für 5 Jahre ausfüllen (weiß ich gar nicht wo ich die jetzt herbekomme). Nur damit die auf dem Finanzamt dann einen Haken mit dem Vermerk „alles i.O. dranmachen können.

  32. Avatar von Fred
    Fred

    Sorry hier nochmal an richtiger Stelle.

    Hallo zusammen,
    habe auch meine erste Rückerstattung beantragt ab dem Jahr 2021.

    Online bin ich soweit durch… alle Vouchers hochgeladen etc. Jetzt habe ich am Ende doch noch ein Antragsformular bekommen, in welchem ich eine Wohnsitzbestätigung brauche. Ist das jetzt tatsächlich noch notwendig? Aus dem Beitrag heraus, habe ich gedacht, dass das entfällt?

    1. Avatar von BörsenHai
      BörsenHai

      Hallo Fred,

      ja das ist erforderlich ;)
      Du „hast es bekommen“? Normalerweise erstellt die CH-Seite den Antrag zur Wohnsitzbestätigung.

  33. Avatar von Peter
    Peter

    Hallo Fred,
    ja, das Dokument ist notwendig. Das deutsche Finanzamt muss dir deinen Wohnsitz bestätigen und danach muss die Bescheinigung per Post nach Bern.
    VG Peter

  34. Avatar von Mike
    Mike

    Gibt es irgendwo eine aktuelle Übersicht bei welchem Broker / Bank es den Tax Voucher umsonst gibt bzw. was er bei welchem Broker / Bank kostet?

    1. Avatar von Joachim
      Joachim

      Ich bin bei der Consorsbank und dort ist dieser bei der Dividendenabrechnung automatisch mit dabei.

    2. Avatar von BörsenHai
      BörsenHai

      @Mike,

      nein eine solche Übersicht gibt es nicht.
      Consors und ING stellen das Tax Voucher mit der Dividendenabrechnung aus, Deutsche Bank und maxblue am Ende des Jahres auf Anforderung? (bin mir da nicht sicher) .
      Ansonsten kann der Preis pro Voucher (!) zwischen 10 und 30 € betragen.

  35. Avatar von Beat
    Beat

    Der Antrag der rückforderbaren Schweiz.-Verrechnungssteuer geht nun noch einfacher. Wie bisher alles Online, jedoch das zu unterzeichnente Formular vom Finanzamt kann nun auch online hochgeladen werden und muss nicht mehr auf dem Postweg in die Schweiz.
    Viel Spass beim beantragen

    1. Avatar von Peter
      Peter

      Kann ich absolut bestätigen. War super einfach und wurde auch recht zügig bearbeitet und ausbezahlt.

Kommentar verfassen


Neueste Kommentare auf Divantis: