Was Banken angeht, sind wir ja schon Einiges gewohnt. Unterschiedliche Gebühren für den Wertpapierhandel und unterschiedliche Handelsplätze sind quasi der Standard.
Etwas kniffliger sind dann die Unterschiede bei den Quellensteuern von ausländischen Dividenden. Auch sie werden teilweise unterschiedlich je nach Bank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet.
Und dann gibt es natürlich noch die Wechselkurse und die Wertstellungstermine, die sich bei Dividendenzahlungen in Fremdwährungen von Bank zu Bank unterscheiden können.
Bisher ging ich davon aus, dass es das mit den Unterschieden wäre. Aber denkste! Was mir noch aufgefallen ist, erfährst Du in diesem Beitrag. Und auch dieser Unterschied ist wieder bares Geld wert. Wenn auch nicht wirklich gravierend…
Die Differenzen bei der Umrechnung der Währung analysiere ich ja anhand der Realty Income-Aktie in einer Dauerstudie. Über den Ausgangspunkt habe ich hier ausführlich berichtet. Und hier habe ich das Jahr 2023 ausgewertet und die einzelnen Banken und Broker verglichen.
Darum soll es heute aber gar nicht gehen, sondern sozusagen um ein Abfallprodukt dieser Studie. Denn aktuell ist mir etwas aufgefallen, an dass ich selbst nicht gedacht hätte.
Es geht um die Berechnung der Abgeltungssteuer! Oder auch Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag genannt. Die Regel ist ja eigentlich klar: Vom Kapitalertrag, also der Brutto-Dividende, werden 25% Kapitalertragsteuer abgezogen. Und von diesen 25% dann noch mal 5,5% Soli.
Bei 100,00 € Dividende sind das also 25,00 € Kapitalertragsteuer und 1,375 € Solidaritätszuschlag. Und da fängt es schon an: werden dann 1,37 € oder 1,38 € Solidaritätszuschlag abgezogen? Okay, bei der „5“ als dritter Nachkommastelle kann man sicherlich diskutieren, ob man dann auf- oder abrundet? Schließlich gibt es da noch die Sonderform des symmetrischen Rundens.
Wie ist es denn, wenn es 99,45 € Dividende gibt? Dann sind es 24,8625 € Kapitalertragsteuer und 1,367 € Solidaritätszuschlag. Würde man da bei der Kapitalertragsteuer abrunden und beim Solidaritätszuschlag aufrunden?
Ich muss zugeben, ich habe mich damit bisher nie beschäftigt. Es geht ja auch nur um 1 Cent hoch oder runter. Aber irgendwie interessant ist die Frage schon. Und ich bin davon ausgegangen, dass es da einheitliche Regeln gibt. Schließlich gibt es auch die „kaufmännische Rundung“ und der Ausbildungsberuf heißt schließlich Bankkaufmann.
Aber offenbar ist das nicht der Fall! Als Beispiel habe ich hier die identischen Dividendenfälle von Realty Income zum Zahltag im April 2024. Einmal von der DKB (übrigens identisch mit der 1822direkt, der Tochter der Frankfurter Sparkasse). Und andererseits von der Merkur Privatbank. Beide nutzen offenbar im Hintergrund den gleichen Dienstleister, denn die Umrechnungskurse für die US-Dividende sind üblicherweise identisch. So auch in diesem Monat.


Bei beiden Banken habe ich 10 Aktien von Realty Income im Depot und in diesem Jahr auch keinerlei Handel getrieben und keinen Freistellungsauftrag hinterlegt. Die Dividendengutschriften sollten also eigentlich identisch sein.
Kurioserweise sind die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag jedoch bei der Merkur Privatbank um jeweils 1 Cent höher als bei der DKB. Das führt dann zu einer 2 Cent niedrigeren Netto-Dividende. Natürlich ist das nichts, worüber es sich aufzuregen lohnt. Die Abweichung kann ja auch nicht höher sein.
Und selbst wenn es jemanden gibt, der an jedem Tag des Jahres eine Dividendenzahlung erhält und sein gesamtes Depot bei der Merkur Privatbank hat, dann liegt sein „Schaden“ immer noch unter 8 €. Das sollte also wirklich kein Kriterium zur Auswahl der Bank sein.
Mir geht es bei meiner Beobachtung um etwas anderes: es ist so viel reguliert bei uns. Für alles gibt es Regeln und Auslegungshinweise. In diesem Punkt aber offenbar nicht. Und schon führt es dazu, dass es Banken unterschiedlich handhaben. Einmal zu Gunsten der Anleger und einmal zu deren Lasten.
Wie viele andere Punkte mag es noch geben, in dem ähnliche Entscheidungen getroffen werden? Und was davon kriegen wir niemals mit?
Zurück zur Abrechnung und deren Unterschieden: Realty Income zahlt eine monatliche Dividende von 0,257 US$. Bei 10 Aktien im Depot sind das 2,57 US$. Sie wurde von beiden Banken zum Kurs von 1,0677 in Euro umgerechnet. Die Details lassen sich aus den Abrechnungen erkennen.


Spannend sind lediglich 2 Zeilen, nämlich der Steuerabzug: Rechnen wir doch einmal genau nach: 25% von 0,93 € sind 0,2325 €. Die DKB rundet da auf 0,23 € ab, die Merkur Privatbank auf 0,24 € auf. Und der Solidaritätszuschlag von 5,5% wird dann bei der DKB auf die abgerundeten 0,23 € berechnet. Das Ergebnis sind 0,01265 € und die werden auf 0,01 € abgerundet. Die Merkur Privatbank hingegen errechnet den Solidaritätszuschlag aus den aufgerundetem 0,24 €. Das Ergebnis sind dann 0,0132 €. Und auch die werden wieder auf 0,02 € aufgerundet. Jeder Kaufmann hat da sofort Bauchschmerzen.
Ich habe versucht zu recherchieren, was denn nun richtig ist. Und im Ergebnis nichts Eindeutiges gefunden. In der Steuererklärung ist ja so, dass ich Einnahmen abrunden darf und Ausgaben aufrunden, wenn das Formular nur ganze Euro-Beträge annimmt. Und es gibt eine Regelung für die Banken selbst, wenn sie die Kapitalertragsteuer gesammelt für alle Kunden an die Finanzbehörden abführen. Das habe ich in § 44 Abs. 1 Satz 6 EStG gefunden: „Dabei ist die Kapitalertragsteuer, die zu demselben Zeitpunkt abzuführen ist, jeweils auf den nächsten vollen Eurobetrag abzurunden.“
Für das kaufmännische Runden gibt es mit DIN 1333 sogar eine eigene Industrienorm. Sie besagt, dass aufgerundet wird, wenn die Zahl an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9 ist. Ist sie eine 0, 1, 2, 3 oder 4, wird abgerundet.
Offenbar hält sich die DKB an die DIN-Vorgaben und die Merkur Privatbank nicht. Eine bessere Erklärung fällt mir dazu nicht ein.


Kommentar verfassen