Kurz vor der Lösung für die französische Quellensteuerproblematik noch eine Dividende

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Dividenden aus Frankreich leiden bisher unter einem hohen Quellensteuerabzug, der nicht vollständig auf die deutsche Kapitalertragsteuer anwendbar ist. Deshalb machen deutsche Dividendeninvestoren in der Regel einen Bogen um Aktien wie AXA, Sanofi und L’Oreal. Ich habe für VINCI eine Ausnahme gemacht und bin damit bisher sehr gut gefahren.

Und für die Zukunft zeichnet sich nun auch eine Lösung für die Quellensteuerproblematik ab. Ich will sie schon bei der nächsten Dividende von VINCI nutzen. Dazu aber gleich mehr, zunächst einmal zur aktuellen Dividendenzahlung.

VINCI ist im Bau von Infrastrukturprojekten beheimatet. Zudem betreibt das Unternehmen selbst eine Großzahl von Mautstraßen. Ausführlich vorgestellt habe ich VINCI in diesem Porträt.

VINCI zahlt im April und November jeweils eine Dividende. Diesmal sind es 0,75 € pro Aktie und damit 8,7% mehr als im Vorjahr! Für meine 100 Aktien im Depot bedeutet das eine Brutto-Dividende von 75,00 €. So weit, so gut. Leider kommt jetzt der häßliche Quellensteuerabzug zum Tragen. So bleiben am Ende netto lediglich 42,85 € übrig. Sie werden mit Wertstellung 08.11.2018 von der Comdirect Bank überwiesen.

Die Original-Abrechnung der Dividende von VINCI im November 2018Die Originalabrechnung des Steuerabzugs der Vinci-Dividende im November 2018

Quellensteuerberechnung der Comdirect Bank

Wie aus der Abrechnung ersichtlich wird, hat die Comdirect Bank 30% Quellensteuer abgezogen (=22,50 €). Angerechnet auf die deutsche Kapitalertragsteuer hat sie jedoch nur 12,8% (=9,60 €). Die restlichen 17,2% müsste ich mir nun in Frankreich zurückholen (=12,90 €).

Damit stehe ich aktuell schlechter da, als noch bei der letzten Dividendenabrechnung von VINCI im April. Dort wurden „immerhin“ 15% auf die deutsche Steuer angerechnet.

Änderung bei der französischen Quellensteuer

An sich ist die französische Quellensteuer zum 1. Juli 2018 geändert worden. Danach werden statt 30% nur noch 12,8% Quellensteuer erhoben. Dieser reduzierte Satz gilt jedoch nur, wenn den französischen Steuerbehörden ausreichende Daten zum Dividendenempfänger vorliegen. Der reduzierte Steuersatz gilt nämlich nur für Nichtfranzosen. In den Wertpapierlagerstellen ist aber dummerweise nur die Information gespeichert, bei welcher Bank die jeweiligen Aktien liegen. Die steuerliche Herkunft  des jeweiligen Anlegers wird nicht übertragen.

Quellensteuerberechnung mit Vorabbefreiung

Als Alternative bietet Frankreich eine Vorabermäßigung bzw. Vorabbefreiung an. Dazu muss den französischen Behörden vor der Dividendenzahlung bescheinigt werden, dass ein in Deutschland ansässiger Anleger die Dividende erhält. Und außerdem müssen die Aktien im Inland verwahrt werden.

Einen solchen Service auf Vorabbefreiung bietet die Comdirect Bank nicht an und so bleibt es bei den 30% Quellensteuerabzug bei niedriger Anrechnung.

Die Lösung der DKB Deutsche Kreditbank

Als einzige mir bekannte Bank bietet die DKB Deutsche Kreditbank diesen Service an. Für eine einmalige Gebühr von 11,90 € richtet sie die Vorabbefreiung für ein Depot ein. Sie soll dann 3 Jahre für alle französischen Dividenden gelten.

Ich habe deshalb ein weiteres Depot bei der DKB Deutsche Kreditbank eröffnet und werde meine VINCI-Aktien dort hin übertragen. Wenn alles wie geplant läuft, dann werde ich bei der nächsten Dividendenzahlung im April nur noch 12,8% Quellensteuerabzug haben, der dann vollständig auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet wird.

Eine Übersicht über die Konditionen der DKB Deutsche Kreditbank erhältst Du hier *.

Neue Perspektiven für französische Aktien

Ich habe die Hoffnung, dass ich dann ab April 2019 die Gewissheit habe, dass Dividenden französischer Aktien keinen Nachteil gegenüber deutschen Aktien mehr haben. Dann steht mir die Welt französischer Aktien offen und es ergeben sich ganz neue Perspektiven. Air Liquide, Aéroports de Paris, Danone, L’Oreal, LVMH, Sanofi-Aventis, Suez Environnement, Veolia Environment und Vivendi schaue ich mir dann in Ruhe an. Außerdem steht ein Zukauf von VINCI-Aktien dann noch höher auf meiner Prioritätenliste.

ANMERKUNG: Meine Hoffnungen wurden erfüllt. Alle Infos zur ersten französischen Dividendenabrechnung ohne Quellensteuerabzug erhältst Du in diesem Beitrag!

Auf einen Blick:

Unternehmen:VINCI
ISIN:FR0000125486
Im Divantis-Depot seit:25.08.2016
Letzter Nachkauf am:15.12.2022
Stückzahl im Divantis-Depot:140
Durchschnittskaufkurs inkl. Gebühren:80,19 €
Gesamtkaufpreis:11.226,01 €
Bisher erhaltene Netto-Dividenden:1.555,00 €
Aktuelle Strategie:Bei Kursschwäche nachkaufen

Mit dieser Dividendenzahlung steigen meine Erträge im Jahr 2018 auf 10.664,00 €.

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21 Gedanken zu „Kurz vor der Lösung für die französische Quellensteuerproblematik noch eine Dividende“

  1. Hi Ben,

    ja, das Thema mit der Quellensteuer… Leider für einen weltweit-diversifizierten Dividendeninvestor nicht so leicht. Aber erst einmal schön zu hören, dass Frankreich dort in unserem Sinne tätig wird. Übrigens gefällt mir auch die französische Luxus-Aktie LVMH (FR0000121014) sehr gut.

    Kannst du mir eine gute Anleitung empfehlen, um die norwegische Quellensteuer zurückzuholen? Ich habe einige Marine Harvest Aktien im Depot und würde dies mal ausprobieren wollen.

    Danke und VG
    Patrick

    1. Hallo Patrick,

      für Norwegen habe ich leider keine Erfahrungen. Ich habe selbst sogar noch nie irgendwo die Quellensteuer als Rückerstattung beantragt. Ich werde aber für die Schweiz damit demnächst beginnen. Und ich glaube, ein Beitrag mit einer Übersicht ist auch bald fällig.

      Viele Grüße Ben

  2. Hi Ben,

    hattest du nicht ein maxlue Depot eröffnet für diese Thematik? Zwar habe ich dort das Thema nur mit Aktien aus Südkorea, aber Quellensteuererstattung für Frankreich steht zumindest auch in deren Formular. Und das ist ja bei maxblue kostenlos. Vielleicht kannst du dir die 11,90€ und das zusätzliche Depot sparen, wenn du zu maxblue überträgst?

    Gruß
    Dodo

    1. Hallo Dodo,

      das Depot bei Maxblue ist für die irische Quellensteuer. Für Frankreich bieten die leider den Service der Vorabbefreiung nicht an. So jedenfalls die Auskunft mir gegenüber. Und die Vorabbefreiung ist mir lieber als die nachträgliche Erstattung Jahre später.
      Da die 11,90 € einmalig sind und das Depot auch kostenlos, ist das verkraftbar.

      Viele Grüße Ben

  3. Danke für den informative Artikel, bin auch schon ewig DKB Kunde, aber wo finde ich denn die Informationen zur DKB Vorabbefreiung für F? Gibt es dazu evtl. einen Link oder ein Formular?

    1. Danke Ben,
      für den und alle anderen Artikel. Nehme regelmäßig Anregungen mit, auch wenn ich nur wenige umsetzen kann, aber wem geht das anders. Die Watchlist wird immer länger.
      Bei der DKB bin ich auch, habe den Kundenservice angeschrieben und die Formulare per Mail erhalten. Einen Link habe ich nicht gefunden, nur den Posten im Leistungs- und Preisverzeichnis.
      Der Kundenservice hat mir aber mitgeteilt, dass die Quellensteuervorabbefreiung nur drei Jahre gilt. Ich schätze, dass man die Formulare dann erneut einreichen muss. Ich habe noch nicht nachgefragt, ob dies dann erneut gebührenpflichtig ist. Die Vermutung liegt aber nah.

      Viele Grüße,
      Sven

      1. Hallo Sven,

        okay, 3 Jahre Gültigkeit – das ist verkraftbar. Das Formular fordere ich jetzt auch an und übertrage dann meine Vinci-Aktien in das DKB-Depot.

        Viele Grüße Ben

    2. Hallo Horstwalther,

      die Info findet sich versteckt im Preisverzeichnis der DKB. Du kannst ein Formular über den Kundenservice anfordern.

      Viele Grüße Ben

  4. Hallo Ben,

    da bin ich aber gespannt ob die Vorabbefreiung bei französischen Dividenden bei der DKB funktioniert. Falls ja werde ich dort sofort ein Depot eröffnen und meine AXA-, Total- und Schneider Electric (WKN860180)-Aktien von meinem comdirect-Depot dorthin übertragen. Ich bin nun schon seit mehr als zwei Jahren im Kontakt mit comdirect um endlich die zuviel gezahlte französiche Quellensteuer zurückerstattet zu bekommen – bisher erfolglos trotz im Jahre 2014 erteilter und seitdem gültiger DBA-Vollmacht. Über meine Erfahrungen in diesem Zusammenhang könnte ich ein Buch schreiben und es würde den Rahmen für den Blog sprengen. Nur soviel: Laut Aussage von inzwischen mehreren comdirect-Mitarbeitern muss im Falle Frankreich immer erst ein Rückerstattungsverfahren durchlaufen werden, damit im Anschluss ein Vorabbefreiungsverfahren überhaupt möglich ist. Falls diese Aussage stimmt sollte ein Vorabbefreiungsverfahren bei der der DKB erst einmal nicht möglich sein. Laut Aussage comdirect-Mitarbeiter betragen die Kosten externen Kosten für das Rückerstattungsverfahren 71,40 €. Daher wurde z.B. kein Rückerstattungsverfahren für die in 2017 erhaltene AXA-Dividende eingeleitet obwohl der erstattungsfähige Quellensteuerbetrag 104,40 € betrug, da nach Abzug der 71,40 € und den internen Gebühren (20 € + MwSt) keine 25 € übrigbleiben.
    Wie auch immer: Die 11,90 € bei der DKB sind gut angelegtes Geld, falls es funktioniert.
    Gibt es seitens der DKB eine Aussage, dass die Vorabbefreiung (oder erst einmal Rückerstattung) für Frankreich unabhängig vom erstattungsfähigen Betrag ist?

    Viele Grüße,

    Carsten

    1. Hallo Carsten,

      der freundliche Kundenservice der DKB hat mir den gesamten Ablauf erläutert. Da war kein Hinweis auf einen Mindestbetrag. Sie haben mir auch die notwendigen Formulare zugeschickt. Die habe ich vor 10 Tagen ausgefüllt und an mein Finanzamt geschickt. Ich erwarte sie nun täglich zurück. Es ist eine Ansässigkeitsbescheinigung für die französischen Behörden. Die DKB muss dieses Formular etwa 4 Wochen vor dem Dividendentermin haben und wird dann die Vorabbefreiung veranlassen. Sie gaben mir noch als Hinweis, dass die DKB AG alle Bestände, die mit einem reduzierten Quellensteuerabzug gezahlt werden sollen, 4 Arbeitstage vor jeder Dividendenzahlung bei der Zahlstelle anmelden muss. Und deshalb etwaige Bestandsveränderungen (Zukäufe oder Depotüberträge) und Verschlüsselungen nach diesem Termin
      bis zum Dividendenstichtag nicht berücksichtigt werden!
      Ich habe inzwischen meine VINCI-Aktien in das DKB-Depot übertragen und bin zuversichtlich, dass für die Dividendenzahlung im April alles klappt. Ich werde dann natürlich berichten!!!

      Viele Grüße Ben

  5. Hallo Ben,

    vielen Dank für die Schilderung deiner Gespräche mit der DKB-Bank. Das lässt einen hoffen. Falls es wirklich so ist, das eine Vorabbefreiung bei französischen Dividendenzahlungen möglich ist ohne das zuvor ein Erstattungsverfahren durchlaufen wurde, haben mir die comdirect-Mitarbeiter wieder einmal die Unwahrheit erzählt. Ich bin unglaublich gespannt auf deine Vinci-Dividendenzahlung. Leider kann es sein, dass trotz Vorabbefreiung – und anders als es der gesunde Menschenverstand vermuten würde- die Erstattung später erfolgt und wir uns noch weiter gedulden müssen. Ich kenne dies von der Sanofi-Aktie (WKN920657). Hier gilt eine Sonderregelung da hier historisch bedingt (Hoechst AG) viele deutsche Aktionäre im Spiel waren und sind. Wie auch immer hat hier die Vorabbefreiung bei der comdirect gegriffen ohne das zuvor das Rückerstattungsverfahren durchlaufen wurde. So war z.B. die Sanofi-Dividende zahlbar am 15.05.18, die Vergütung erfolgte aber erst am 26.11.18! Es wurden auch nur Kosten für die Vorabbefreiung (5 € + MwSt) verrechnet. Auch wenn ich mich wiederhole: dein Blog ist so unter anderem so enorm hilfreich weil hier durch das Einstellen der original Dokumente ersichtlich wird bei welcher Bank und bei welchem Depotbestand die steuerlichen Dinge abgewickelt werden.
    Es bleibt spannend und ich hoffe die DKB-Mitarbeiter behalten Recht. Neben einer netten Steuerersparnis würde ein Übertrag meiner französischen Aktien zur DKB auch meine Nerven schonen wenn die endlosen im Kreise drehenden Emails und Telefonate mit der comdirect bezüglich der Quellensteuer wegfallen.

    Viele Grüße Schade

    1. Hallo Ben,
      in der Zwischenzeit habe ich auch ein Konto bei der DKB eröffnet in der Hoffnung, dass hier die Vorabreduzierung der französichen Quellensteuer funktioniert. Das Formular 5000 (Ansässigkeitsbestätigung für die französichen Behörden) liegt der DKB nun auch vor. Ich habe das Formular 5000 bei meinem Wohnsitzfinanzamt zwei mal einreichen müssen. Beim ersten Anlauf habe ich gemäß „ERLÄUTERUNGEN FÜR DEN GLÄUBIGER“ zum Formular 5000 die Felder I, II, III aufgefüllt und Feld IV freigelassen, da dies vom FA ausgefüllt werden muss. Leider hat mein Finanzamt in Feld IV nur unterschrieben und nicht meine Steuernummer eingetragen! Beim zweiten Anlauf habe ich meine Steuernummer selbst ins Feld IV eingetragen. Anscheinend passiert das nicht-eintragen der Steuernummer durch das FA immer wieder, da die DKB mich vorab explizit darauf hingewiesen hat, dass die Steuernummer oder TaxID eine Pflichtangabe ist. Wieder einmal ein kleines Zusatzärgernis im Zusammenhang mit französischer Quellensteuer.

      Nun bin ich noch mehr gespannt ob die Vorabreduzierung der französichen Quellensteuer bei deiner VINCI-Dividende greift! Morgen ist ja Pay Date.
      Ich möchte nicht zu dick auftragen aber für mich wäre es ein historisches Ereignis, wenn auf dieser Seite demnächst erstmalig dokumentiert wird , dass die Vorabreduzierung von französischer Quellensteuer funktioniert hat – und das Ganze auch noch ohne externe Gebühren.

      Ach ja Stichwort externe Gebühren, hier eine Auswahl an Antworten der DKB auf meine Frage ob externe Kosten bei der Vorabreduzierung anfallen:

      06.03.19: „Dass fremde Teilnehmer, wie z.B. Lagerstellen, zusätzliche Gebühren berechnen, ist uns nicht bekannt“
      07.03.19: „Weiter Kosten berechnen wir ihnen nicht. Auch geben wir keine Auskunft über unsere internen oder externen Kosten.“ – man wird doch noch fragen dürfen welche Kosten am Ende berechnet werden?
      08.03.19: „Externe Kosten (zum Beispiel von einer ausländischen Lagerstelle in Rechnung gestellte Kosten) würden wir Ihnen jedoch weiterbeslasten“

      Jetzt könnt ihr es euch aussuchen… Die Infos der DKB sind auch nicht besser als bei der comdirect. Die Wahrheit wird am Ende auf dieser Seite stehen

      Viele Grüße Schade

      1. Hallo, im anderen Post „Geschafft: französische Dividende ohne Quellensteuer ausgezahlt!“ hat das ganze ja mittlerweile erfolgreich für VINCI geklappt. Gibt es denn (z.B. von dir „Schade“) mittlerweile ähnliche Erfahrungen bei mit Sanofi? Vielen Dank

  6. Hallo,

    beim Stöbern bin gerade auf die Kommentare hier gestoßen. Auch ich würde gern die ein oder andere franz. Aktie in mein Depot nehmen, aber die Handhabung der Quellensteuer ist eben schon ganz schön hinderlich. Bei mir bleibt immer die Frage, was der jeweilige Staat damit bezwecken will, wenn man ausländischen Aktionären das Leben schwer macht.
    Aber nun zu meinem eigentlichen Einwurf, da Patrick hier nach der Rückforderung der norwegischen Quellensteuer fragte. Da ich auch in Marine Harvest (Neu: Mowi) investiert bin, habe ich mich einige Zeit durch’s Internet geforstet. Dabei bin ich auf die DSW gestoßen. Da heißt es: „Die DSW hilft Ihnen bei der Rückforderung der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer auf Dividenden gerne weiter.“
    Das war ein Grund weiter zu stöbern. Fazit: 125€ Mitgliedsbeitrag, incl. Jahres Abo der Focus Money (die ich soweiso regelmäßig gelesen habe). Es gibt im Mitgliederbereich für 16 Länder Formulare und für 11 Länder Leitfäden für’s Ausfüllen.
    Neben anderen wenigen Sachen war dass das ausschlaggebende Element für die Mitgliedschaft in der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
    Das soll keine Werbung sein. Ich zeige nur meinen Weg, um möglichst Nerven- und Aufwandsschonend an meine mir zustehende zu viel gezahlte Quellensteuer zu kommen.

    Aktionärsfreundliche Grüße aus Brandenburg

    Bernd

    1. Hallo Bernd,

      das ist ein sehr guter Hinweis – vielen Dank dafür! Ergänzen möchte ich, dass es der S-Broker eine Kooperation mit der DSW hat. Wer bei S-Broker ein Depot eröffnet (z.B. über diesen Link*) erhält für die ersten drei Jahre die Möglichkeit, eine vergünstigte DSW-Mitgliedschaft zum Jahresbeitrag von 36 € abzuschließen.

      Viele Grüße Ben

  7. Danke für die vielen Infos. Bin gespannt, ob das mit der DKB und Frankreich alles so funktioniert. Wäre schon sehr schön. Muss dann für mich mal durchrechnen, ob es sich finanziell für mich lohnt (bzw ab welcher Dividendensumme).

  8. Ich beantrage jedes Jahr eine Rückerstattung bei der französichen Finanzamt (geht per Email!) und es kommt immer nach ca. 3 Monate tatsächlich den vollen Betrag zurück. Ohne Rückfragen. Französiche Aktien sind besonders für die Dividende deutliche interessanter als die deutschen.

    1. Hallo Vince,

      eine Frage dazu: Bist Du deutscher Staatsangehöriger und lebst in Deutschland? Oder hast Du eventuell als Franzose eine leichtere Antragsmöglichkeit?

      Viele Grüße Ben

  9. Habe seit Frühjahr 2019 norwegische Aktien von Grieg Seafood im DKB-Depot. Eine steuerliche Vorabbefreiung ist auch für Norwegen für drei Jahre zu haben. Kostet 11,90€. Bei der Dividenzahlung im Juni wurde das berücksichtigt und funktioniuert folglich. Man muss allerdings 15% über die Steuererklärung geltend machen. Das ist unterm Strich günstiger als selber Quellensteuer aus Norwegen zurückzufordern, da hier Wechselkursgebühren bei der eigenen Bank anfallen. Das sind 12,50€. Es wird schließlich nicht in Euro sondern Norwegischen Kronen erstattet.

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