Diese Aktie ist ein gutes Beispiel, warum ich keinen Emerging-Markets-ETF brauche

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Ich bin ja bekanntlich kein Fan von ETFs, sondern setze auf Einzelaktien. Doch hin und wieder frage ich mich, ob ich einzelne Bereich nicht doch besser mit einem ETF abdecken sollte.

Die Emerging Markets gehören zu diesen Bereichen, da ich ihnen auf mittlere Sicht ein höheres Wachstum als den etablierten Märkten zutraue.

Wenn ich solche Gedanken habe, lasse ich gerne meine Augen über mein Depot streifen und sehe dann, dass ich ja doch schon in den Emerging Markets investiert bin.

Die heutige Dividendenzahlung einer Aktie ist ein Paradebeispiel dafür. Sie ist in 175 Ländern weltweit tätig und hat soeben eine aussichtsreiche Akquisition in Indonesien bekannt gegeben. Mehr dazu erfährst Du in diesem Beitrag.

So breit aufgestellt ist Kimberly-Clark, dass ein Viertel der Weltbevölkerung jeden Tag ein Produkt des Unternehmens benutzt. Vorgestellt habe ich die Aktie hier.

Dividendenzahlung

Kimberly-Clark zahlt erneut eine Quartalsdividende von 1,07 US$ je Aktie. Für die 125 Aktien in meinem Depot ergibt das eine Brutto-Dividende von 133,75 US$. Sie wurde von der Onvista Bank zum Kurs von 1,1792 in Euro umgerechnet. Nach Abzug der Steuern verbleibt eine Netto-Dividende von 84,44 €. Sie wurde mit Wertstellung 02.10.2020 überwiesen.

Dividendengutschrift Kimberly-Clark im Oktober 2020

Perspektive

Indonesien ist ein klassisches Emerging Markets Land und für Südostasien zentral. Anfang September gab Kimberly-Clark den Kauf von Softex Indonesia bekannt. Das Unternehmen passt perfekt ins Produktportfolio, da es auch Babywindeln und Hygieneprodukte herstellt.

Indonesien hat mit jährlich 5 Millionen Geburten den sechstgrößten Windelmarkt der Welt. Softex Indonesia ist dort wiederum die Nr. 2. Also eine Akquisition, die strategisch absolut Sinn macht! Mit einem Kaufpreis von 1,2 Mrd. US$ bei einem Umsatz von 420 Mio. US$ ist Softex Indonesia allerdings kein Sonderangebot. Dafür ist Softex Indonesia bisher jährlich zweistellig gewachsen.

Für mich ist das ein gutes Beispiel, wie viele meine international aktiven Aktien auch die Emerging Markets abdecken. Die Unternehmen suchen dort nach Wachstum und finden es entweder organisch oder eben durch Zukäufe.

Mit einem Emerging Marktes ETF würde ich noch direkter in dieser Region investieren. Aber ob das wirklich erforderlich ist? Ich bin schließlich auch so dort engagiert und die Umsätze und Gewinne fließen in die Konzernergebnisse mit ein.

Kimberly-Clark, ähnlich wie Unilever, spielt dieses Thema explizit. Die sogenannten D&E Markets (Developing & Emerging Markets) spielen bei Windeln eine große Rolle. Schließlich finden dort rund 90% aller Geburten weltweit statt. Und die Ausgaben für Babyhygiene liegen bisher nur bei rund 15% des Wertes in den USA. Mit wachsendem Wohlstand findet Kimberly-Clark hier seine Wachstumschancen.

Und dieses Wachstum kommt dann auch weiterhin den Aktionären zugute: Seit 86 Jahren zahlt Kimberly-Clark ununterbrochen eine Dividenden, seit 48 Jahren wird sie jährlich erhöht. Auch das sind Zahlen, die ein ETF naturgemäß nicht bieten kann.

Ich bin deshalb weiterhin vollkommen überzeugt von meiner Aktienposition und behalte Kimberly-Clark gerne an Position 6 in meinem Depot. Mit einem Depotanteil von knapp 4% ist die Position groß genug.

Auf einen Blick:

Unternehmen:Kimberly-Clark Corporation
ISIN:US4943681035
Im Divantis-Depot seit:28.10.2016
Letzter Nachkauf am:--
Stückzahl im Divantis-Depot:25
Durchschnittskaufkurs inkl. Gebühren:95,02 €
Gesamtkaufpreis:2.375,41 €
Bisher erhaltene Netto-Dividenden:371,85 €
erzielter Gewinn durch Teilverkauf am 25.10.2021:2.700,80 €
Aktuelle Strategie:Bei passender Gelegenheit verkaufen

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10 Gedanken zu „Diese Aktie ist ein gutes Beispiel, warum ich keinen Emerging-Markets-ETF brauche“

  1. sehr gute Entscheidung, lieber Ben!
    Ich fahre ja eine andere Strategie, bin aber mit dem A2ANVN (S&P 500 China) auch sehr zufrieden.
    Diesen ETF habe ich einem EM-ETF den Vorzug gegeben, da ich vor allem auf China „wetten werde“.
    Sonnige Grüße aus Berlin, Matthias

  2. Hallo Ben ich bin neu hier und habe den Beitrag gelesen. Aber eine Frage, warum hat das unternehmen kein Eigenkapital?

    1. Hallo Reinhard,

      weil in den USA die selbst zurückgekauften Aktien nicht eingezogen werden dürfen, sondern mit ihrem Kurswert vom Eigenkapital abgezogen werden. Das kann sogar zu einem negativen Eigenkapital führen (rechnerisch). Manch ein Anleger sieht das sehr kritisch, mich stört es nicht wirklich.

      Viele Grüße Ben

      1. Ben, was meinst du damit : “ zurueckgekaufte Aktien dürfen nicht eingezogen werden“ ???
        Da braucht ich wohl etwas buchhaltungsnachhilfe

        1. Hallo Manfred,

          gut, dass Du nachfragst! Das bringt mich dazu, das Thema in meine Ideenkiste für neue Beiträge zu grundlegenderen Themen zu nehmen! Ich habe es so verstanden, dass die zurückgekauften Aktien nach deutschem Aktienrecht aus der Bilanz zu Lasten des Bilanzgewinns verschwinden können. Im US-Recht bleiben sie stehen und vermindern mit ihrem Kurswert das Eigenkapital. Aber – wie gesagt – ich werde das noch mal ausführlich darstellen und auch ein paar Beispiele und Paragraphen zur Erläuterung recherchieren.

          Viele Grüße Ben

          1. Hi Ben,
            Ich hab da mal rumgegoogelt, frei nach dem Motto, „man lernt im leben nie aus“ hier bzgl Buchführung.

            Und so hab ich das jetzt verstanden, (allerdings ohne Unterscheidung zwischen deutscher und us-buchfuehrung ) : zunächst ändert sich beim aktienrueckkauf garnichts an der Bilanzsumme, bzw der der Aktiva und Passiva Summe. Es findet zunächst nur mal ein Transfer in den aktivas statt. Die zurueckgekauften aktien werden auf der Aktiva Seite unter Anlagevermögen zum Rückkaufpreis eingebucht , unter “ nicht dividendenberechtigt“ , und gleichzeitig ebenfalls auf der Aktiva Seite von der „cash“ position ausgebucht. Klar. An der Aktiva Summe ändert sich dadurch zuerstmal nichts, also auch nichts an der Passiva Summe. Und damit auch nichts am Eigenkapital.
            So werden die rückgekauften Aktien in der Bilanz erst mal eine Zeitlang mitgeführt. Wer weiss, vielleicht muss man sie zb bei einer Kapitalerhöhung später wieder mal verkaufen.

            Wenn man sich aber dieser rückgekauften Aktien überdrüssig ist, kann man sie für immer aus der Bilanz rausschmeissen : dadurch verkleinert sich dann natürlich der Anlagevermögens Posten um die Einkaufssumme, damit wird ebenfalls die Aktiva Summe kleiner, und weil die Aktiva Summe immer gleich der Passiva Summe sein muss, muss sich die Passiva Summe natürlich um den selben Betrag verkleinern. Die schulden haben sich bei dieser Prozedur natürlich nicht verändert, also muss das Eigenkapital um diesen Betrag verkleinert werden.

  3. Also, nach local GAAP ( HGB ) findet beim Aktienrückkauf folgende Buchung statt :

    Finanzanlagevermögen ( hier z.B. die Position : Rückkauf eigene Aktien o.ä. )
    an
    Bank.

    Es findet also ein Aktiv – Aktiv Tausch statt, ohne die Passiva zu berühren.
    Daher ist das eine gewinnneutrale Buchung ! Es verändert sich nichts am Eigenkapital.

    Übrigens : Die GuV ( Gewinn -und Verlustrechnung ) wird immer über das EK Konto abgeschlossen, d.h. der Gewinn oder Verlustsaldo fließt in das EK ( Position : Bilanzgewinn / Verlust ) ein, und damit wird die GuV auf 0,00 € gesetzt.
    Eine gewinnneutrale Buchung wäre immer z.B. Aktiva an Passiva, Aktiva – Aktiv Tausch oder Passiv – Passiv Tausch.
    Sobald die GuV bebucht wird, handelt es sich um eine erfolgswirksame ( Gewinn/ Verlust ) Buchung, aber auch nur dann.

    Beim Verkauf der rückgekauften Aktien wäre die Buchung :
    Bank
    an
    Finanzanlagevermögen

    Also wieder gewinnneutral, die Passiva wird wieder nicht berührt.
    Die Aktienbestände müßen monatlich / quartalsmäßig ( falls in diesen Perioden berichtet wird ) und jährlich per Bilanzstichtag mit dem Börsen – und Marktpreis abgeglichen werden und laut HGB auf die AHK ( Anschaffungs/ Herstellkosten ) der Aktien runtergeschrieben werden, falls der Börsenkurs die Anschaffungkosten übersteigt ( Niederstwertprinzip NWP ). Nicht realisierte Gewinne ( >>>“Stille Reserven“ ) dürfen in der GuV nach HGB nicht gebucht werden, nicht realisierte Verluste müßen gebucht werden ( >>> damit bauen sich „Stille Lasten“ auf ). Das folgt alles dem NWP.
    Im Gegensatz dazu wird in US GAAP nicht nach dem Niederstwertprinzip bilanziert, sondern dort werden nicht realisierte Gewinne / Verlust erfolgswirksam gebucht ( Fair Value ).
    Das ist auch ein großer Unterschied zwischen dem Vorsichtigkeitsprinzip des HGB und den Regelungen in US-GAAP. Speziell im Finanzanlagevermögen ( fremde, eigene Aktien, Finanzinstrumente, Warentermingeschäfte usw. ) weisen die US Unternehmen im Vergleich zu europäischen Unternehmen ( die nach IFRS bilanzieren ) deutliche Gewinnunterschiede bei der Bilanzierung des Finanzanlagevermögens auf !
    Das sollte man sich immer anschauen, wenn man eine US Bilanz untersucht.

  4. Hallo,
    der Aktienrückkauf ist auch nach HGB kein Aktivtausch, sondern ist auch grundsätzlich als Kapitalherabsetzung zu berücksichtigen (vgl. §272 HGB).

  5. Alex : Besten Dank für den Hinweis, § 272 Abs. 1a, 1b HGB ist zutreffend, da hatte ich mich geirrt.
    Allerdings ist das auch eine in Deutschland eher seltene Maßnahme ( da weniger Rückkäufe als in den USA ), mit der man kaum konfrontiert wird.

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