Schweizer Quellensteuer zurückholen – so einfach geht’s!

Flughafen Zürich
4.8
(707)

Die Dividendenzahlung meines jüngsten Kaufs einer Schweizer Aktie nehme ich zum Anlass, Dir Schritt für Schritt zu zeigen, wie einfach Du die Quellensteuer aus der Schweiz zurückholen kannst.

Mit dieser Anleitung sparst Du bares Geld und kannst selbst ganz entspannt Schweizer Dividendenaktien kaufen.

Eine Dividendenabrechnung aus der Schweiz

Jeder Aktionär von Schweizer Aktien kennt das leidige Thema der Quellensteuer. Als Beispiel dient die Partners Group Holding AG aus meinem Depot. Sie zahlt eine Dividende von 25,50 CHF pro Aktie aus. Von dieser Dividende werden zunächst 35% Quellensteuer abgezogen. Das sind 8,93 CHF. 15% (=3,83 CHF) werden jedoch auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet. Die übrigen 20% (=5,10 CHF) sind erst mal verloren. In diesem aktuellen Beispiel hat der Smartbroker die Schweizer Dividende zum Kurs von 1,0546 in Euro umgerechnet und dann nach Abzug der Steuern und teilweisen Anrechnung der Quellensteuer eine Netto-Dividende von 13,16 € ausgezahlt.

Dividendengutschrift der Partners Group Holding AG im Mai 2020

Das passiert bei allen Schweizer Aktien gleichermaßen. Und je mehr Schweizer Aktien Du im Depot hast, umso sinnvoller ist es, die Schweizer Quellensteuer zurückzuholen.

3 Jahre sammeln

Die Erstattung der Quellensteuer aus der Schweiz kannst Du in einem Antrag für insgesamt drei Jahre beantragen. Ich habe das zuletzt Mitte 2019 für alle meine Dividendenerträge mit Schweizer Aktien der Jahre 2017, 2018 und 2019 gemacht. Ich hatte insgesamt 7 Dividendenzahlungen in diesen drei Jahren aus der Schweiz (3x Swiss Re, je 2x Givaudan und Novartis). Den Antrag für 2017-2019 kannst Du noch bis Ende 2020 stellen.

Du kannst den Antrag natürlich auch nur für ein einzelnes Jahr oder für zwei Jahre stellen. Das bietet sich dann an, wenn Du besonders hohe Schweizer Dividenden hast und das Geld schnell wieder zurückhaben willst. Ich werde meinen nächsten Antrag allerdings erst im Jahr 2022 stellen und dann die Jahre 2020, 2021 und 2022 abdecken. Und bis dahin versuchen, durch weitere Käufe die Schweizer Dividendenerträge zu steigern. Die Erstattung für 2020 kannst Du bis zum Ende des Jahres 2023 beantragen.

Tax-Voucher beschaffen

Für jede Quellensteuererstattung benötigst Du einen sogenannten Tax-Voucher. Manche Banken liefern den automatisiert zu jeder Dividendenabrechnung mit, andere nur auf Anforderung und wieder andere lassen sich das extra vergüten. Deshalb mein Tipp an dieser Stelle: Bereits beim Kauf von Schweizer Aktien an den Tax-Voucher denken und notfalls vor der Dividendenzahlung einen Depotübertragung veranlassen. Bei der ING * ist der Tax Voucher kostenlos und direkt bei der Dividendenabrechnung dabei. Er sieht so aus:

Tax Voucher der ING für Aktien der Swiss Re

Beim Smartbroker kannst Du ihn gratis per E-Mail anfordern. Das funktioniert auch zuverlässig und hat bei mir problemlos geklappt.

Das Ausfüllen des Antrags

Der „Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer von Dividenden und Zinsen“ ist leicht auszufüllen. Es ist das Formular 85, das Du auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung findest. Entweder gibst Du dort in der Suche „Formular 85“ ein oder Du klickst Dich durch das Menü Verrechnungssteuer Stempelabgaben / Verrechnungssteuer / Dienstleistungen / Formulare Wohnsitz im Ausland. Dann scrollst Du zur Nummer 85 für Deutschland.

Willst Du die Erstattung für Dividenden bis einschließlich 2019 beantragen, dann musst Du Dir zuerst den Snapform Viewer installieren. Das geht über diesen Link bzw. am Ende der Formularseite. Und dann wählst Du das Formular aus und kannst es offline an Deinem PC ausfüllen.

Im Antrag gibst Du dann neben Deinen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail und Bankverbindung) an, für welche Jahre Du den Antrag stellst.

Die meiste Arbeit macht dann die Tabelle, in der Du die einzelnen Dividendenerträge aufschlüsseln musst. Bei mir sah das dann so aus:

Tabelle mit Dividendenzahlungen zur Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer

Die Summenbildung erfolgt automatisch. Insgesamt habe ich so für die drei Jahre 127,15 CHF Rückerstattung beantragt.

Summenbildung zur Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer

Auf der zweiten Seite des Formulars sind dann noch bis zu zehn Fragen durch Ankreuzen zu beantworten. Meine Antworten:

Fragebogen zum Antrag auf Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer

Das Einreichen des Antrags

Das Formular habe ich dann zweimal ausgedruckt und an mein Finanzamt in meinem Wohnort geschickt. Ein Formular kam dann postwendend mit Stempel und Unterschrift zurück.

Dann habe ich alle im Antrag angegebenen Dividendenabrechnungen mit den Tax-Vouchers ausgedruckt. Und den ganzen Stapel (Antrag mit Anlagen) dann an die

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
3003 Bern
Schweiz

geschickt.

Die Erstattung der Quellensteuer

Die Eidgenössische Steuerverwaltung gibt auf ihrer Internetseite an, dass sie rund 300.000 Anträge pro Jahr prüfen muss und die Bearbeitung deshalb mehrere Monate dauern kann.

In meinem Fall habe ich die Abrechnung und Erstattung schon nach drei Wochen nach meinem Versand erhalten.

Bestätigung der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Rückerstattung der Quellensteuer

Die Schweiz erstattet die Quellensteuer ausschließlich in CHF auf ein beliebiges Konto mit IBAN. Ich habe dafür mein Depot-Verrechnungskonto bei der ING angegeben. Von den erstatteten 127,25 CHF hat die ING „Fremdspesen“ in Höhe von 25 CHF einbehalten. Der übrige Betrag wurde dann zum damals (im Juni 2019) fairen Kurs von 1,1177 umgerechnet, so dass ich mich über eine Gutschrift von 91,39 € freuen konnte.

Neuigkeiten für Erstattungen ab 2020

Ich habe mich jahrelang schwer getan, den Antrag zu stellen. Mir war das einfach zu viel Arbeit, mich damit zu beschäftigen. So habe ich bares Geld verschenkt. Inzwischen weiß ich, dass es gar nicht so viel Arbeit ist!

Für Dividenden ab 2020 wird das Verfahren weiter vereinfacht. Die Antragstellung erfolgt dann elektronisch, der Snapform Viewer ist nicht mehr erforderlich. Ich habe mich bereits in dem Portal registriert und es macht den Eindruck, dass zur Beantragung die deutsche Steueridentifikationsnummer ausreicht. Du brauchst also keinen Stempel Deines Finanzamts mehr. Jetzt gibt es wirklich keinen Grund mehr, auf die Erstattung zu verzichten.

Hat Dir dieser Beitrag gefallen?

Dann bewerte ihn mit einem Klick!

Durchschnittliche Bewertung: 4.8 / 5. Anzahl der Stimmen: 707

Gib die erste Bewertung für diesen Beitrag ab!

Schade, dass Dir der Beitrag nicht gefallen hat!

Unterstütze die Qualitätsverbesserung!

Möchtest Du mir einen Hinweis geben, was ich besser machen kann?

240 Gedanken zu „Schweizer Quellensteuer zurückholen – so einfach geht’s!“

  1. Hallo Ben,

    vielen Dank für die ganze Mühe die Du Dir gemacht hast um uns die einzelnen Schritte zu erklären. Das ist einfach TOP.

    Gruß Peter

      1. Hallo Ben,
        auch ich habe mich dazu durchgerungen, deiner gut verständlichen Anleitung zu folgen und habe eine Rückerstattung beantragt. Zu meiner großen Überraschung bekam ich nun vom deutschen Finanzamt 3 neue Steuerbescheide (korrigierte, für die 3 beantragten Jahre), mit Nachzahlungsaufforderungen. Begründung jeweils (Zitat): „Aufgrund Ihrem Antrag auf Rückerstattung…, sind die Kapitalerträge nun in Deutschland zu versteuern…“.
        Und zwar sogar in gleicher Höhe ! Abgesehen davon, daß ich bisher noch nicht einmal Antwort, geschweige denn eine Rückerstattung aus der Schweiz erhalten habe, frage ich mich, wozu der ganze Aufwand ?
        Gruß Tilo Weide

        1. Hallo Tilo,

          ich kenne Deine persönliche Situation nicht und kann hier natürlich auch keine individuelle Steuerberatung betreiben. Entweder hat das Finanzamt einen Fehler gemacht und Du solltest einen Einspruch prüfen oder Dir ist seinerzeit wirklich keine deutsche Steuer abgezogen worden. Entweder weil Du die Aktien in einem Depot im Ausland hattest oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung o.ä. bei Deiner Bank eingereicht hattest.
          So wie Du es schreibst, wäre es natürlich Quatsch, den Aufwand zu betreiben. Aber Du bist definitiv eine Sonderkonstellation, die Du klären solltest.

          Viele Grüße Ben

        2. Hatte im Vorjahr das gleiche Problem. War persönlich im Finanzamt und habe nachgewiesen, dass es ein Doppelbetseuerungsvertrag zw. D und der Schweiz gibt und die 20% Steuer zu erstatten sind. Trotzdem habe ich 2 neue Bescheide bekommen. Habe Widerspruch eingelegt und nach einem halben Jahr wieder 2 Bescheide bekommen wo alles auf den ursprünglichen Zustand zurückgesetzt wurde. Die hatten tatsächlich keine Ahnung! Hat mich alles sehr geärgert.

  2. Hallo Ben,

    danke für die Anleitung. Ich habe die Erstattung auch bereits hintermir. Dieses Jahr ist die Schweiz wohl besonders schnell.
    Was mich etwas verwundert sind die Fremdspesen die die ING-Diba berechnet hat.
    Ich habe nämlich die Erstattung auf mein DKB-Konto erhalten und es wurden keine Fremdspesen berechnet, gebührenfrei war das ganze natürlich trotzdem nicht (12,50 € wurden gemäß PLV abgezogen).

    Deine Hoffnung, dass der Antrag ab 2020 papierlos/ohne das Finanzamt erfolgt, muss ich leider trüben. (https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/die-estv/medien/nsb-news_list.msg-id-77751.html)
    Man muss auch weiterhin, sich das Formulat vom Finanzamt abstemplen lassen.

    Viele Grüße

    Matthias

    1. Hallo zusammen,
      ich habe eben die Erstattung für 2020 und 2021 über das Portal Vstde beantragt. Der Status nach dem Hochladen der Vouchers lautet „in Arbeit“. Ist es richtig, dass ich nun keine Bescheinigung meines Finanzamtes über den Wohnsitz mehr benötige? Und wann und wo gibt man die deutsche IBAN für die Erstattung an?
      Gruß Sebastian I

      1. Hallo Sebastian,

        zuerst lädt man zu den Aktien den Tax-Voucher und den Dividendenbeleg hoch. Dann muss man Fragen beantworten. Auf der nächsten Seite werden Angaben zur Bankverbindung verlangt. Dann erfolgt die Erstellung des Antrages. Dann muss Du den Antrag ausdrucken, am besten 3-fach, ein Exemplar für Dich. Zwei Exemplare zum Finanzamt senden mit Dividendenbeleg zum Abstempeln. Ein Exemplar bleibt beim Finanzamt. Ein Exemplar schickt Dir das Finanzamt abgestempelt zu, dies ist die Bescheinigung dass Du deutscher Steuerbürger bist und in Deutschland wohnst. Diesen Antrag möglichst mit kurzen freundlichen 1-zeiler an die Schweizer Steuerbehörde senden im 1,10 EUR frankierten Brief. Dann erhältst Du nach 2 bis 3 Tagen eine E-Mail, der Antrag ist eingegangen und wird bearbeitet. Wenn der Antrag vollständig eingegangen ist wird er kurzfristig bearbeitet.

        Ich weiß nicht, ob man einen Antrag nachträglich ändern kann. Ich würde ihn dann komplett neu erstellen. In dem Anschreiben an die Schweizer Steuerbehörde würde ich den Fehler angeben.

        Viele Grüße

        Peter

        1. Herzlichen Dank, Peter, für deine Erklärung! Ich musste auf ein Gerät mit größerem Speicher ausweichen, jetzt klappt hoffentlich alles.
          Gruß Sebastian I

          1. Hallo zusammen,
            die PDF-Dokumente liegen an der richtigen Stelle, 68 % des Speichers auf dem neuen Smartphone sind frei und ich bekomme die PDFs leider nicht in die Anwendung hochgeladen und es geht daher nicht weiter. Weitere Tage möchte ich damit nicht verschwenden. Liebe Schweiz, ich schenke dir meine 28 Franken für 2020 und 2021.
            Entnervte Grüße
            Sebastian I

            1. Hallo Sebastian,

              wenn Du auch für 2022 eine Rückerstattung beantragen kannst, so ist dies auch schon möglich.

              Zu Deinem Problem beim Hochladen habe ich eine Frage, wie groß sind die Dateien, hast Du sie selbst erstellt als PDF? Wenn sie groß sind, verweigern einige Programme das Hochladen.

              Eine andere Möglichkeit ist, die Software Deines Handys ist nicht kompatible mit der Software der Schweizer Steuerbehörde.

              Hast Du nicht die Möglichkeit, den Antrag mit einem PC zu erstellen?

              Viele Grüße

              Peter

              1. Guten Morgen Peter,

                nochmal vielen Dank für deine weiteren Hinweise zur Erstattung der Quellensteuer. Die Größe der PDF-Dateien sind bei etwa 0,5 MB, erfüllen also die Bedingung der Schweizer. Einen PC besitze ich nicht mehr. Ich halte mich daher an den Ausspruch „there is no free lunch“ (an der Börse), bin froh, meine einzige CH-Position nach der Dividendenzahlung 2021 verkauft zu haben und setze nun lieber auf andere Länder als die Schweiz.

                Viele Grüße
                Sebastian

  3. Hallo Ben,
    danke für Deinen inspirierenden Blog (war bisher immer passiver Mitleser).
    Ich habe mir in der Vergangenheit auch nie die Mühe mit der Schweizer Quellensteuer gemacht. Mit dem neuen Verfahren, habe ich es dieses Jahr nach meiner letzten Dividendengutschrift (Nestle) versucht (gilt für 2019 Fälligkeiten ab 2020). Rentiert sich zwar für ein Jahr bei mir kaum, aber ich wollte einfach mal einen Testlauf starten. Das Onlinetool ist wirklich sehr einfach bedienbar (man kann sich die Wertpapiere suchen, die Anzahl angeben und alle weiteren Daten Dividende, Quellensteuer werden automatisch ermittelt) – leider muss ich Dich enttäuschen, dass der Stempel Deines Finanzamtes nicht benötigt wird. Das hatte ich mir auch erhofft… aber dies ist der letzte Schritt im neuen Tool: Ausdrucken, Stempel vom Finanzamt organisieren und dann an die Eidgenössische Steuerverwaltung.
    Die Tax Vouchers allerdings können einfach per drag & drop im Online-Tool mit hochgeladen werden.

    Viele Grüße
    Alex

  4. Moin Ben,
    im Newsletter fragst du welche weiteren Länder noch interessant sind. Mich interessieren vor allem die für Einkommensinvestoren relevanten Länder USA, Kanada und Australien.

    1. Was sind die Probleme bei den drei Ländern?
      Bei den USA werden bei allen mir bekannten Banken, außer NIBC für USD-Anleihen, nur 15% Quellensteuer angezogen und die werden voll mit deutscher Abgeltungssteuer verrechnet.
      Bei Kanada ist es mir bei Maxblue auch so, dank Quellensteuervorabreduzierung. Bei der DKB kostet das wohl für 11,90 EUR alle drei Jahre. Bei Maxblue ist es umsonst, dafür ist der Wechselkurs mal wieder der schlechteste; das macht aber nicht viel aus.
      Aus Australien sehe ich bei mir gerade nur Rio Tinto. Da beträgt der Quellensteuersatz 0%.

  5. Hallo, danke für die Anleitung !
    Norwegen wäre toll, da sicher einige auch Aktien aus dieser Region halten !

    Gruß Gerald

  6. Hallo Ben,

    nach mehrfachem genauen Hinsehen (vielleicht sehe ich ja den Wald vor lauter Bäumen nicht) vermisse ich noch immer die Startadresse für das neue Portal.

    Diese lautet: https://eportal.admin.ch/start
    Und dann weiter mit „Verrechnungssteuer – Rückerstattung für in Deutschland ansässige Personen – Anmeldung“

    Herzlichen Gruß
    Hans-Peter

    1. Der elektronische Weg bringt leider keine tatsächliche Erleichterung: Nach wie vor muss das heimische Finanzamt schriftlich um Bestätigung von Wohnsitz etc. gebeten werden. Und wenn man mehrere Portionen Schweizer Aktien besitzt, müssen sogar mehr papierene DIN4-Seiten nach Bern geschickt werden als zuvor! Früher konnte man vieles auf einer Liste zusammenfassen. Das neue System benötigt hier und heute keine Erläuterung, es ist quasi selbsterklärend.

  7. Hallo Ben ,
    Danke für die ausführliche Beschreibung !
    Ich werde sie mir bestimmt als Schablone abspeichern. Aber eine winzige Kleinigkeit :
    Zu deinem Schutz solltest du die Kontonummer ausradieren, die auf dem Rückbestätigungsformular vom Schweizer FA steht !

    1. Hallo Manfred,

      Danke für den Hinweis! Ist aber nur die Bankleitzahl der ING, die Kontonummer hatte ich schon weggemacht. Und die BLZ ist ja kein Geheimnis.

      Viele Grüße Ben

  8. Hallo Ben,

    habe das große Lob vergessen. Es sei hiermit nachgeholt!

    Für mich gibt es ein mittelgroßes Problem: Ich besitze seit einem halben Jahr Papiere von Brookfield (Renewable ISIN BMG162581083 + Infrastructure ISIN BMG162521014), quartalsweise starke Dividendenzahler!
    Ich hatte seinerzeit in Erfahrung gebracht, dass bei diesen Titeln, die auf den Bermudas zugelassen sind, keine Quellensteuer anfällt. Und so verhielt es sich auch im 1. Quartal. Neuerdings wurde bei den Renewables von einem Teilbetrag allerdings doch 25% Quellensteuer abgezogen, davon angeblich 10% erstattungsfähig. Bei den Infrastructures gab es jetzt sogar vier (!) Teilbeträge, davon unterlag ein kleiner der erwähnten Besteuerung (25/10%).
    Die eigentlich zuständige onVista-Bank schweigt sich dazu leider seit sechs Wochen aus.
    Vielleicht weiß ja jemand aus diesem Forum mehr.

    LG: Hans-Peter

    1. Ich habe selbst einige Brookfields Renewable.
      Das Problem ist die Rechtsform LP.( Limited Partnership). Clearstream hat den Handel mit allen LP s ausgesetzt. Du kannst die nicht mehr handeln. Lg Traderepublik sollen die Dividenden weitergezahlt werden. Gerüchteweise sollen sie an amerikanischen Börsenplätzen in einigen Wochen wieder gehandelt können. Onvista reagiert leider gar nicht auf eine Anfrage.
      Weiß eventuell hier jemand genaueres? Grüsse.

    2. Hallo Hans-Peter,
      Ich bin einer derjenigen im Forum, der beide von dir genannten Aktien im Depot hat (übrigens auf tollen Tipp hin von Nils Gajowie von Zahltagstrategie).
      Habe nun nochmal in meine Dividendenbelege geschaut…

      > Brookfield Renewable: 2 Dividendengutschriften (eine mit ca. 27% Abzügen, die andere mit ca. 50% Abzügen und Angabe von „10% rückforderbare Quellensteuer“, macht bei mir 3,24 CAD aus)

      > Brookfield Infrastructure: 4 Dividendengutschriften (drei mit ca. 25% Abzügen, einer mit mehr Abzügen und auch ausgewiesener „10% rückforderbare Quellensteuer“, EUR-Betrag im Centbereich).

      Meine Bewertung:
      Die rückforderbare CAD-Quellensteuer liegt für mich pro Quartal insgesamt derzeit unter 10 EUR, das lohnt noch nicht den Aufwand. Wer weiß, vielleicht denke ich in Zukunft mal anders.

      Frage:
      Wie bewertest du die beiden Aktien? Beide haben ja Federn gelassen. Ich habe – für meine Verhältnisse – mächtig eingekauft (jeweils 100 Stück), will aber bei Renewable wohl nochmal zulegen (das Geschäftsmodell wirkt auf mich sehr zukunftsorientiert und krisensicher).

      Herzliche Grüße aus Berlin, Matthias

  9. Hast Du super gemacht. Habe alles verstanden und werde es auch machen. Danke.
    Interesse hätte ich noch für Dänemark, Schweden, Finnland und Österreich

  10. Vielen Dank für die ausführliche Anleitung, Ben!
    25 CHF Fremdspesen ist schon eine Hausnummer bei der ING!
    Da dürfte bei meinen 25 Nestlé wenig bis gar nichts übrig bleiben…
    Gruß Sebastian I

    1. Leider liegt die ING da im üblichen Rahmen. Da es sich um eine Auslandsüberweisung und keine SEPA-Überweisung handelt, fallen für die Banken tatsächlich Gebühren an. Die sind aber natürlich nicht so hoch, wie der pauschale Betrag. Einen Tod muss man jedoch sterben…

      Bei Deinen 25 Nestlé könntest Du bei 2,70 CHF Dividende 0,54 CHF Quellensteuer pro Aktie und Ausschüttung zurückbekommen. Für den Drei-Jahres-Zeitraum sind das 40,50 CHF (die Dividende ist aber nicht jedes Jahr gleich, ich weiß!). Da wären dann nach ING-Gebühren noch 15,50 CHF übrig.

      Viele Grüße Ben

  11. Hallo Ben,
    vielen Dank für deine super verständliche Anleitung! Wenn du das für kanadische Aktien auch einmal vorstellen könntest, wäre das super!
    Viele Grüße

  12. Hi Ben,
    kurze Info: ich bin bei maxblue und muss die Deutsche Bank hier mal ausdrücklich loben: sie schickt unaufgefordert ein Formular, das man sich vom Finanzamt abzeichnen lässt, Antragstellung und Erstattung macht dann alles maxblue mit den Schweizer Behörden. Für mich echt super und nahezu kein Aufwand!
    Viele Grüße
    rickrack

    1. Hallo rickrack,

      angeblich musste maxblue diesen Service einstellen, da es sich um unerlaubte Rechtsberatung handeln soll. Ich bin wegen der irischen Quellensteuer zu maxblue gewechselt und habe den Service bisher (mehr als zwei Jahre Kunde) noch nicht bekommen.

      Viele Grüße Ben

      1. Hallo rickrack, Ben,

        ich habe maxblue heute angeschrieben und um Aufklärung gebeten, welche Dienstleistungen zu welchen Konditionen sie bei Vorabbefreiung/Rückerstattung von Quellensteuer aus DK, CH, F, NO, CAN bieten.
        Wenn ich Antwort bekomme, die aussagekräftig ist, lasse ich es alle wissen.

        Gruß,
        Jörg

      2. hmm, komisch. Ich habe erst heuer das Verfahren mit maxblue durchgeführt. Unaufgefordert bekommen. Ohne diesen Riesenaufwand durchgezogen. Echt einfach. Bin allerdings schon 10+ Jahre bei maxblue… Vielleicht Bonus für langjährige Kunden…

    2. Die Quellensteuer für die Schweiz von maxblue einholen zu lassen, klingt in der Tat verlockend. Maxblue ist bei den Wechselkursen mit einer Marge von 0,05 CHF im Vergleich zu den 0,02 CHF bei Smartbroker sehr teuer. Die Zeitersparnis wäre mir das aber wert.

      Als Antwort auf meine Frage an einen lokalen DB-Mitarbeiter, ob Maxblue den Quellensteuerservice noch anbietet, habe ich eine Tabelle bekommen, aus der hervorgeht, dass ich aus Dänemark keine bekommen habe, weil dort ein Mindesterstattungsbetrag von 81,40 EUR gilt. Den hatte ich leider nicht erreicht. Aus dem Kontext und einem Telefonat kann man schließen, dass der Service noch existiert. Allerdings muss man nun wohl die Ansässigkeitsbescheinigungen der Bank schicken, was früher nicht notwendig war. Ich kann mich erinnern, dass ich einmal die Formulare von Maxblue bekommen habe, unterschrieben ans Finanzamt geschickt hatte und dann gegengezeichnet an Maxblue zurückgesendet hatte.

      Die Erstattung meiner österreichischen Quellensteuern von 2017 und 2018 habe ich im März bzw. November 2019 erhalten. Ich gehe davon aus, dass es auch weiterhin über Maxblue eingereicht wird.

      Italien und Spanien fände ich noch spannend. Neben Frankreich (dank Ben über DKB gelöst) sind das die Länder der Maxblue-Tabelle, bei denen „Belastung fremder Spesen“ auf „ja“ steht. Und weiter:
      „Fremde Spesen werden belastet, wenn die Wertpapiere bei Clearstream Banking oder EuroClear verwahrt werden. Die fremden Spesen betragen bei Clearstream Banking EUR 71,40; bei EuroClear EUR 120,00.“
      Was ist die beste Lösung für Italien und Spanien, Smartbroker als Bank und dann Anträge manuell durchklicken und hoffen?

      Grüße
      Uli

  13. Hallo Ben,
    vielen Dank für die tolle Anleitung.
    Eine Frage hätte ich noch zu dem Tax Voucher: Benötige ich den auch wenn ich als Deutscher bei einer Schweizer Bank bin? Die hat mir nämlich keinen Voucher mitgeliefert. Oder reichen da die Ausdrucke der Dividendenabrechnungen?
    Danke im Voraus für deine Mühe.
    Viele Grüße
    Peter

    1. Hallo Peter,

      ich würde es einfach ohne den Tax Voucher probieren. Wenn der in der Schweiz unüblich ist, dann sind die Chancen gut, dass Du die Erstattung auch so bekommst. Erfahrungen mit Schweizer Banken habe ich selbst nicht.

      Viele Grüße Ben

    2. Generell zur Quelkenstduerrückholung: Weder hat die DEUTSCHE BANK Quellensteuer Tax Vouchers hinzugefügt, noch bekomme ich den Betrag mal einfach so zurück: Statt 63,00 CHF schreibt die Schweizer Bank nsl eben nur 36,00CHF und begründet, das man sich nur 20% zurückholen könnte… Das Schreiben schicke ich nunmehr ans Finanzamt, welche mir die VOLLEN Quelensteuerbeträge von gekauft in 2019, erstmalig erhalten in 2020 und nunmehr bis 2022 bis heute mittlerweile auf schlappe 180,00 auf den Freibetrag angerechnet hat und ich BIS HEUTE KEIN TAX VOUCHER erhalten habe und die DB noch immer kein Tax Viucher final zur Verfügung stellt und „mal schauen“ will… Insofern ist das way hier steht für 2022 NICH5 AKTUELL

      1. Hallo Anne,

        es tut mir leid, dass Deine Erfahrungen nicht so positiv sind. Die Hintergründe sind allerdings für mich nicht nachvollziehbar. Das Verfahren funktioniert genau so, wie ich es beschrieben habe. Ich werde es in den nächsten Tagen auch wieder so machen. Wenn Du Probleme mit Deiner Bank hast, dann solltest Du die angehen und lösen. Ich empfehle für Schweizer Aktien weiterhin die ING, dort gibt es den Tax Voucher gratis und mit jeder Dividendenzahlung automatisch.

        Viele Grüße Ben

        1. Hallo Ben,

          ich habe soeben den Antrag gemacht, leider kommt man um den Stempel/die Unterschrift von Finanzamt nicht drumherum

          „Der Antrag wurde erfolgreich erstellt. Er gilt erst dann als rechtsgültig eingereicht, wenn das ausgedruckte PDF, von Ihnen unterzeichnet und vom Finanzamt beglaubigt und unterschrieben, vor Ablauf der Einreichefrist bei uns eintrifft. Fehlt die Beglaubigung und/oder die Unterschrift, werden wir Ihren Antrag nicht bearbeiten. Bitte senden Sie das ergänzte Dokument per Post an folgende Adresse:“

          Hast Du den Antrag einfach per Post zu Deinem Finanzamt geschickt oder mit einem Anschreiben versehen?

          Viele Grüße
          Micha

          1. Hallo Micha,

            ich habe einfach einen Post-it mit meiner Steuernummer und der Bitte um Unterschrift und Rücksendung draufgeklebt. Das hat – jedenfalls bei meinem Finanzamt – gereicht.

            Viele Grüße Ben

            1. Ohh, das ging schnell mit der Antwort.

              Danke Ben, ich probiere es ebenfalls….. wobei, bei meinen Schnarchnasen bringe ich es vielleicht besser persönlich vorbei ;-)

              Viele Grüße
              Micha

  14. Moin Ben,
    vielen Dank für die Anleitung!
    Ein blöde Frage: Muss ich dem Finanzamt einen frankierten Rückumschlag beilegen oder schicken sie mir den abgestempelten Antrag auf „eigene Kosten“ zurück.
    Viele Grüße
    Oliver

    1. Hallo Oliver,

      blöd ist die Frage nicht! Du zahlst aber genug Steuern, da wird das Finanzamt ruhig mal etwas Porto aufwenden können. Ich habe keinen Rückumschlag beigefügt!

      Viele Grüße Ben

      1. Hallo,

        ich habe auch keinen frankierten Rückumschlag beigelegt, aber prompt den Hinweis erhalten, dass man dies beim nächsten Mal von mir erwarten würde. Das hängt wohl von der bearbeitenden Person oder dem jeweiligen Finanzamt ab.

        Gruß
        Sven

  15. Hallo zusammen,
    bei der comdirect kann man eine generelle Vollmacht zur Rückholung der Quellensteuer erteilen. die werden dann aber erst aktiv, wenn sich der Ertrag nach Abzug der Kosten auf mind. 25EUR beläuft (pro Dividendengutschrift). da ich bei meinen schweizer aktien (nestle, novartis, bb biotech) von 2017 bis 2019 quellensteuerabzüge i.H.v. ca. CHF 222,– hatte, habe ich angefragt, welche Kosten entstehen, wenn man rückwirkend diese 9 tax vouchers haben möchte. ein voucher kostet €14.90/voucher + Ust. – das wären insgesamt ca. 160 Euro. ich habe bei der comdirect nur ein aktiendepot und ein verrechnungskonto, muss aufgrund der höhe der einlagen und der tradingfrequenz aber praktisch nie kontogebühren bezahlen. wenn die dividendenerträge/aktienpositioen größer wären, würde man die rückerstattung der quellensteuer quasi dazubekommen. bei mir reichts leider noch nicht…..
    bg, matthias66

  16. Hello Ben, danke für die Anleitung. Kannst du bitte Deutschland aufnehmen. Also ich habe ein paar Freunde in Ungarn die gerne die deutsche Dividendensteuer rückholen möchten.

  17. Guten Morgen,
    Danke an Ben für die Ausführungen.
    ich habe mein Depot für die Schweizer Aktien bei der ING, hier erhält man bei Dividendengutschriften automatisch einen Tax Voucher dabei. Anschließend habe ich für die letzte drei Jahre die Schweizer Quellensteuer zurück gefordert, ja man muss für in 2020 gezahlte Dividenden die Online Variante wählen, dann alles ans Deutsche Finanzamt, hier musste ich keinen Freiumschlag hinzufügen, nach Tagen hatte ich die Bestätigung vom Finanzamt bekommen und anschließend die Unterlagen in die Schweiz geschickt, mal sehen wie lange die Bearbeitung dauert und was tatsächlich übrig bleibt.

    Wo kannich denn Schweizer Werte wie Nestlé oder Roche kaufen, bei TR scheint es nicht zu gehen.

    VG Jörg

    1. Hallo Jörg,

      beim Smartbroker ist ein Handel Schweizer Aktien problemlos über Lang & Schwarz möglich.

      Viele Grüße Ben

    2. Hallo Jörg. Du hast also den neuen und alten Antrag kombiniert ( Ein Brief )in die Schweiz gesendet? Müssen da beim Finanzamt 2 Bestätigungen unterschrieben werden oder ist es trotzdem nur eine? VG Simo

  18. Wie sind denn die Gebühren beim Smartbroker hinsichtlich Fremdspesen und Tax Vouchers?
    Gibt es eine Bank mit geringen Gebühren, die man empfehlen kann um seine Schweizer Aktien dort zu halten?

      1. Warum würdest du die ING empfehlen, wenn sie doch wie Ben schreibt 25€ in Fremdspesen in Rechnung stellt?

        1. Hi,
          hier erhältst Du einen kostenlosen Tax Voucher, bis dato zahlt Du keine Depot Gebühr. Bei der Rückerstattung der Quellensteuer kannst Du ein beliebiges Bankkonto wählen, hier habe ich mein normales Konto angegeben, mal sehen was die Sparkasse hierfür behält.
          VG Jörg

  19. Wie ich gerade festgestellt habe, gibt es eine Möglichkeit, die Konvertierungsgebühr (25 CHF bei der ING) zu vermeiden. Der ansonsten eher unauffällige S Broker bietet die Möglichkeit, ein kostenfreies CHF-Fremdwährungskonto einzurichten. Zusammen mit einem Depot, das bei einem Depotbestand von 10.000 € oder einer Transaktion pro Quartal (inkl. Sparplan) kostenfrei ist, ist das die günstigste Lösung zur Quellensteuererstattung. Ich werde dort direkt mal ein Depot eröffnen und das Fremdwährungskonto mit beantragen. Dann kann ich darüber berichten, wie das alles funktioniert!

    1. Hallo Ben,
      dann liegt die Erstattung in CHF auf dem Fremdwährungskonto und der S-Broker wird durch das umtauschen in EUR sicherlich auch Gebühren verlangen. Beim umwandeln von Fremdwährungen würde ich aber auf jedenfall Transferwise empfehlen. Ist definitiv günstiger.

      1. Hallo Peter,

        die nehmen lediglich eine kleine Marge beim Devisenkurs zum Zeitpunkt der Umwandlung. Keine pauschale Gebühr. Wie gesagt, ich werde es ausprobieren.

        Viele Grüße Ben

      2. Quellensteuer-Rückerstattung auf ein CHF-Konto bei S Broker hatte ich schon 2017 durchexerziert. Auf dem Konto kamen damals 13,61 CHF weniger an, als die Schweizer mir überwiesen hatten. Keine Ahnung, ob das eine konstanter oder prozentualer Abzug ist. In meinem Fall betrug die ursprüngliche Rückerstattung gut 100 CHF.

        1. Dieses Mal hat mir der S Broker 13,47 CHF abgezogen bei höherer Rückerstattung. Anscheinend handelt es sich dabei um die umgerechneten 12,50 Euro Gebühr für Geldeingang aus dem Ausland. Daher überlege ich mir jetzt, Kunde bei maxblue zu werden.

      1. Hallo Michael,

        möglicherweise! Das Preisverzeichnis finde ich da nicht so eindeutig. Die Kontoführung ist kostenlos. Dann steht da aber, dass für Grenzüberschreitende Überweisungen mind. 10 € eigene Entgelte und 10 € fremde Entgelte genommen werden.

        Viele Grüße Ben

        1. Außerdem wird bei Smartbroker bei den kostenfreien Fremdwährungskonten ab dem ersten EUR ein Verwahrentgelt berechnet. Da gibt es nicht diese 15% Freibetrag wie auf dem EUR-Konto.

  20. Hallo zusammen,

    als ich 2016 meine Erstattung auf mein DKB-Konto bekommen habe, wurden mir nur die im dortigen PLV genannten 12,50 EUR berechnet.

    Zwei Jahre später wollte ich das eigentlich vermeiden, und habe die Erstattung auf mein Konto bei der ING laufen lassen. Weil dort ja laut ihrem PLV nur ein kleiner Aufschlag beim Umrechnungskurs erhoben werden sollte.
    Aber es wurden dann die 25 CHF Fremdspesen berechnet.

    Ich vermute, den Unterschied machen die zwischengeschalteten Zahlstellen.

    Nächstes Mal werde ich es wieder zur DKB laufen lassen. :-)

    PS: Die Wertpapiere müssen dazu nicht übertragen werden. Man gibt einfach ein anderes Konto an, auf das der Erstattungsbetrag fließen soll.

  21. Hallo Ben,
    toll, dass Du das ausprobierst und dann hier berichten wirst. Allerdings würde ich mir davon nicht zu viel versprechen.
    Ich glaube nicht, dass die hohen Pauschalkosten mit der Währungskonvertierung zu tun haben, sondern daher rühren, dass das Geld als Auslandsüberweisung eingeht. Daran kann auch das CHF-Konto nichts ändern, denn das kostengünstige SEPA geht nur mit EUR.
    Dasselbe Problem mit GBP aus UK könnte man mit Transferwise lösen, aber weder Transferwise noch Payoneer bieten Empfang von CHF an.
    Unseren Wissensstand kann man jetzt wohl so zusammenfassen:
    ING für den Empfang für CHF mit Kosten von 25 CHF sehr schlecht.
    DKB mit Kosten von 12,50 EUR besser.

    Kosten bei allen anderen Banken derzeit unbekannt.
    S-Broker in CHF probierst Du aus.
    VG, Uli

    1. Hallo Uli,
      warum sollte Transferwise nicht den Empfang von CHF anbieten?
      Genau dass ist die Stärke von Transferwise und ist dort natürlich möglich.

      1. Hallo Peter,
        auf https://transferwise.com/de/multi-currency-account/ steht:
        „Dein Multi-Währungs-Konto bietet dir internationale Bankverbindungen, mit denen du kostenlos Überweisungen aus aller Welt empfangen kannst. Du erhältst:

        Australische Kontonummer mit BSB-Code
        Britische Kontonummer mit Sort-Code
        Europäische IBAN
        US-Kontonummer und Routing Number
        Kontonummer in Neuseeland

        Mit diesen persönlichen Kontodaten kannst du gebührenfreie Zahlungen aus Großbritannien, den USA, Australien, Neuseeland und jedem Land der Eurozone erhalten.“

        Man wird die Schweizer Steuerbehörden kaum dazu bringen können, sich einen Account bei Transferwise zuzulegen und wenn es von einem Schweizer Bankkonto zu einem der (virtuellen) Bankkonten von Transferwise geht, ist es wieder eine Auslandsüberweisung, die Geld kostet. Wenn es überhaupt geht, weiß ich nicht was es kostet, aber es wird nicht kostenfrei sein.

        Zu allen anderen Währungen außer den oben genannten, schreibt Transferwise nur von „halten und tauschen“ und von „senden“.
        Ich kenne eine deutsche Firma, die mit Transferwise das Problem gelöst hat, kostengünstig kleine Beträge aus UK zu erhalten. Für den Empfang kleiner Beträge aus der Schweiz hatten sie ein Fremdwährungskonto bei einer deutschen Großbank eröffnet und später wieder geschlossen, weil es gar nichts gebracht hat. Mit Transferwise geht es meines Erachtens nicht.

        Zu Deiner Frage, warum es Transferwise nicht anbieten sollte: Ich tippe darauf, dass sie sich entweder noch mit keiner Schweizer Bank auf eine Partnerschaft einigen konnten oder dass es Schweizer Bankgesetze nicht zulassen.

        1. Ja das stimmt. Ein Multiwährungskonto gibt es nicht als CHF. Aber natürlich kannst Du über Transferwise Geld in CHF einzahlen und in EUR umtauschen. Du bekommst dann eine Referenznummer unter der Du das durchführen kannst. Bei 1.000 CHF bezahlst Du dann 4,05 CHF Gebühr.

          1. Das kann schon sein, aber kann man im Quellensteuerabzugsverfahren dem Schweizer Staat den Verwendungszweck vorgeben und als Kontoinhaber TransferWise Ltd eintragen lassen?
            Wenn nicht, hilft es hier nicht.

    2. ….. und was ich noch jedem empfehlen kann der ausländische Aktien kaufen möchte, ist Captrader. Dort kannst Du direkt an der Heimatbörse kaufen und das Geld kostengünstig in die jeweiligen Währungen tauschen und zurück tauschen. Man muss beim tauschen nur aufpassen dass man fxconv und nicht idealpro auswählt. Da gibt es auf YouTube aber sehr gute Videos dazu.

      1. Hallo Peter,
        gibt es bei Captrader kostenfrei den Tax-Voucher für die Erstattung von Quellensteuern aus der Schweiz?
        Bei Interactive Brokers kosten Quellensteuerbeleg-Anträge für auf Schweizer Aktien erhaltene Dividenden 15 CHF pro Zeile.
        Ich selbst kaufe die meisten internationalen Aktien bei Interactive Brokers, sozusagen dem Original von Captrader, aber Aktien aus Ländern, aus denen ich Quellensteuern erstattet bekommen möchte, kaufe ich bei deutschen Banken, weil die „ordentlichere“ Belege zum Einreichen erstellen.

        1. ….ob es bei Captrader den Tax-Voucher kostenfrei gibt kann ich Dir nicht sagen. Da müsste ich selbst mal nachhaken.

        2. Hallo Uli,
          bekommst du denn von IB eine „ordentliche“ Aufstellung deiner Erträge, welche dann für die Sreuererklärung in D verwendet werden kann? Das, und ein Übertrag meiner Positionen zu IB hält mich immer davon ab ein Depot dort zu eröffnen, da ich nicht weis, ob der Übertrag „sauber“ funktioniert.
          Das „Problem mit den Gebühren für Überweisungen habe ich auch schon seit Jahren. Ich ärgere mich da auch rüber, habe mir aber ehrlich gesagt nie richtig Gedanken über Alternativen gemacht. Halte die CH Aktien bei CB.
          VG
          Simo

          1. Hallo Simo,
            „ordentlich“ ist relativ. Wenn man den Export als csv nimmt, kann man damit gut jegliche Berechnungen anstellen. Das finde ich sehr gut. Ein schönes PDF, auf dem steht, welche Zahl man in der Steuererklärung in welches Feld eintragen muss, gibt es leider nicht.
            Ich kaufe Aktien und ein paar Anleihen und kassiere Dividenden und ein paar Zinsausschüttungen. Das ist recht übersichtlich. Die Belege von IBKR enthalten zu Dividenden im Wesentlichen die Dividenden und die Quellensteuern. Wenn man die Wert in EUR haben will, kann man sich unterjährig mit den Flex-Queries zusammenklicken und erhält dann ein PDF mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der jeweiligen Bartransaktion, so dass man in der Tabellenkalkulation den jeweiligen Wert in EUR ausrechnen kann. Im jährlichen Dividendenbericht, den man seltsamer Weise nicht als PDF sondern nur als html oder csv herunterladen kann, sind die EUR-Werte bereits enthalten. Die anrechenbaren Quellensteuern muss man allerdings selbst ausrechnen. Das Kappen auf 15% ist sehr einfach. Für Taiwan sind aber nur 10% anrechenbar. Das ist meine erste Sonderregelung. Mal schauen wie kompliziert die Formel im Laufe der Zeit noch wird.
            Ich selbst habe erst letzten Jahr ein Depot bei IBKR direkt eröffnet. Ich habe seit Jahren ein Mikro-Depot bei Lynx und dafür die IBKR-Berichte mit Lynx-Logo für die Steuererklärung verwendet. Das gab weder Rückfragen noch Probleme. Im direkten Vergleich sind mir die günstigeren Konditionen von IBKR wichtig. Man muss freilich auf 10 USD Kosten im Monat kommen, oder mehr als 100.000 USD Depotvolumen haben.
            Ob inzwischen vielleicht Captrader attraktiver ist, weiß ich nicht.

            Als Beleg in den Steuerformularen erhält man außerdem ein „Arbeitsblatt zu FX-Einkünften“, auf englisch das FX Income Worksheet. Das finde ich sehr unübersichtlich und ich will ja auch gar keine Währungsspekulation betreiben. Insofern hoffe ich, dass es sich bei mir immer soweit wegmittelt, dass ich beim Gewinn unter der Freigrenze von 1.500 EUR jährlich bleibe – und nie Verluste mache, versteht sich.

            Was die Depotumzüge angeht, so kann ich leider noch keinen Erfolg vermelden. Meinen ersten Auftrag hat Maxblue wegen einem Formfehler abgelehnt. Jetzt läuft ein zweiter Versuch.
            Ich hoffe sehr, dass das kostenfrei funktioniert und nicht überraschend horrende Gebühren für einen Lagerstellenwechsel zuschlagen oder ähnliches.
            Mein wesentlichster Grund für Depotüberträge zu IBKR sind die Wechselkursverluste bei Deutschen Banken. Die Kostenübersicht, die Maxblue neulich verschickt hat, hat mich erschreckt. Im Vergleich zu ETF oder gar Fondskosten mag es sehr niedrig sein, aber 1,5 % Wechselkursverlust beim Empfang von Dividenden aus Asien z.B. finde ich schon heftig. Beim Reinvestment in neue Aktien in der Region sind dann schon 3% weg, plus höhere Transaktionskosten.
            Grüße, Uli

  22. Hallo, falls man beispielsweise die Nestlé als Sparplan angelegt hat und somit einen monatlichen Kauf hat, was muss man dann in der Spalte 2 ‚Datum des Erwerbs‘ angeben? Danke für die Hilfe und danke für den Artikel!

    1. Hallo JC,

      das ist eine gute Frage, auf die das Formular nicht ausgelegt ist. Ich würde das erste Ausführungsdatum des Sparplans nehmen.

      Viele Grüße Ben

    2. Ich stehe gerade vor dem gleichen Problem. Darf ich fragen, was du damals angegeben hast? Erstes Ausführungsdatum im Jahr?

  23. Hallo Ben,
    vielen Dank für deinen Beitrag. Könnte man sich nicht die 25EUR Verrechnungsgebühr sparen, wenn man den Betrag auf ein Revolut Konto überweisen lässt? Da gibt es seit längerem ja auch eine CH IBAN.

    1. Hallo Padawan,
      das macht vermutlich aus zwei Gründen keinen Sinn: 1. Wie oben schon zu Transferwise beschrieben, bekommt man bei Revolut keine persönliche IBAN für ein CHF-Konto, sondern nur einen Verwendungszweck, den die Schweizer Steuerbehörde bei der Erstattung der Quellensteuern an den Kontoinhaber Revolut (!). Ich würde wetten, dass die weder das Eine können noch das Andere machen.
      2. Es wäre immer noch eine teure Auslandsüberweisung, denn kostengünstige SEPA-Überweisungen gehen nicht in CHF. SEPA geht nur mit EUR.

      1. Hallo Uli,
        danke für die Hinweise. Ich stimme dir in Punkt eins überein, das müsste uns Ben sagen, ob man einen einen Zweck im Formular angeben kann.
        Eine Auslandsüberweisung ist es aber durch die CH IBAN nicht mehr. Falls es jmd testen möchte, ich habe ein normales CH Konto und könnte einen Test Franken überweisen. Ich glaube nicht, dass Revolut 25CHF/EUR in Rechnung stellt.

        1. Hallo Padawan,

          nein, einen Verwendungszweck kannst Du leider im Antragsformular nicht angeben. Ist einfach nicht vorgesehen.

          Viele Grüße Ben

      2. @Uli, danke für deine Antwort weiter oben. Konnte da leider nicht direkt antworten. Wenn dein Übertrag zu IB durch ist, wäre es schön wenn du darüber berichten kannst. Ich will gern Aktien von CB zu IB übertragen. Vielleicht könnte das Ben irgendwie organisieren ??? Danke und VG Simo

  24. Hallo Ben,
    großes Lob für die gute Anleitung zur Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer, ich halte Aktien von BB Biotech und will auch nicht auf die Erstattung verzichten.

    Mich interessiert noch die Abwicklung für GB und die Niederlande

    Danke und Gruß
    Joe

  25. Hallo Joe,
    in GB gibt es keine Quellensteuer und in NL beträgt diese 15 %, sie wird vom deutschen Finanzamt voll angerechnet.
    Gruß Sebastian I

  26. Hallo zusammen. Ich habe die Diskussion verfolgt und frage mich, ob ich einen Denkfehler habe. Bei der ING gibt es den Tax Voucher gratis dazu, beim s-broker ein CHF Verrechnungskonto. Kann ich dann nicht meine Schweizer Aktien bri der ING lagern und bei der Erstattung das Verrechnungskonto vom s-broker angeben?

    1. Hallo Jochen,

      genau das ist im Moment die favorisierte Vorgehensweise. Allerdings bedarf es noch des Live-Tests, ob das CHF-Verrechnungskonto beim S Broker auch den Überweisungseingang kostenlos verbucht.

      Viele Grüße Ben

  27. ZumThema Gebühren bei Fremdwährung schreibt die ING:
    Bitte beachten Sie:
    Die Erstattung erfolgt in Schweizer Franken. Daher kann es vorkommen, dass Ihnen Gebühren für die Fremdwährungsgutschrift bei der Bank entstehen, bei der das von Ihnen im Erstattungsantrag angegebene Konto geführt wird. Die ING berechnet Ihnen hier keine zusätzlichen Gebühren.
    https://www.ing.de/hilfe/steuern/quellensteuer/

    Ich habe vor Kurzem die Abrechnungen für Nestle 2018-2020 gemacht und war überrascht, das für 2020 ein neues Verfahren gilt. Einfacher und schneller finde ich. Mein Finanzamt hat mir komischerweise beide Ausfertigungen für 2020 gestempelt zurückgeschickt. Natürlich auf deren Kosten. Nun bringe ich vllt etwas durcheinander, aber ist es nicht so, das ab 2020 die Dividendenbescheinigungen und Tax Voucher nur noch im Schweizerischen Portal hochgeladen werden?

    Grüße
    Bernd

  28. Hi Ben,
    vielen Dank für diesen super Beitrag. Ich komme dann doch wieder in Versuchung mir schweizer Aktien in die Depots zu legen. War eigentlich schon dabei mich damit anzufreunden in schweizer ETF zu investieren um eben dem Papierkram aus dem Weg zu gehen. Mal sehen was ich mache.
    Vielen Dank und viele Grüße
    Eifelkrake

  29. Also ich kaufe meine Schweizer Aktien mittlerweile alle über Swissquote und lasse diese auch alle ins Aktienregister eintragen. Bin mal gespannt wie dass das beim zurückholen der Quellensteuer wird.

  30. Guten Tag an alle,
    vor einigen Tagen habe ich Post von den Eidgenossen bekommen, hier wurde die die Rückerstattung der gezahlten Quellensteuer für 2018 und 2019 angekündigt, 5 Tage später war das Geld aufn Konto. An Kosten hatte ich 3,70 Euro für Porto in die Schweiz, 10 Euro Gebühren bei der Sparkasse für Fremdwährung.
    Die Quellensteuer 2020 habe ich noch nicht erstattet bekommen, beantragt habe ich für 2018 & 2019 über die bekannte Variante und für 2020 die Onlinevariante.
    Achtet bitte auf die genaue Berechung der Quellensteuer, hier wird nicht nachgerechnet.
    allen einen schönen Restsonntag
    Jörg

    1. Hallo Jörg,
      super, Glückwunsch zur Erstattung. Hast du alles in einem Brief in die Schweiz geschickt, oder für den Onlineteil einen extra Brief geschickt?
      VG Simo

    2. Ich habe ebenfalls nach weniger als 4 Wochen Post von den Schweizern bekommen. Für 2018 und 2019 keine Probleme. Auszahlung in Kürze. Für 2020 kam folgende Mail:

      Fehlerhaftes Stempelblatt
      5. Juni 2020
      Verrechnungssteuer

      Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr

      Der eingereichte Antrag Nr. DE-XX ist nicht gültig und kann von der ESTV nicht akzeptiert werden.

      Hinweis: Wenn der Antrag geändert wurde, ist das bisherige PDF nicht mehr gültig. Ein neues PDF muss generiert werden. Drucken Sie das neu generierte PDF aus und lassen Sie dieses erneut vom Finanzamt bestätigen, bevor Sie es der ESTV zustellen.

      Die Startseite von VStDE ist über https://vstde.estv.admin.ch erreichbar.

      Freundliche Grüsse
      Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

      Nun war ich mir keines Fehlers bewusst und musste den Antrag erneuern. Mal sehen was da noch kommt.

      @Simo
      Ich hab 2018/19/20 in einem Brief versandt.

      1. Hallo bpmeister,

        danke für deinen Kommentar. Ich hole mir schon seit Jahren problemlos die zu viel gezahlte Schweizer Quellensteuer zurück. Diesmal jedoch die gleiche Meldung (Fehlerhaftes Stempelblatt) wie bei dir, aber keine Idee was ich falsch gemacht habe.

        Abgeschickt habe ich den Brief am: 09.05. Rückmeldung der Schweizer Steuerbehörde wie bei dir am 5. Juni.

        Hier die Antwort der Schweizer Steuerbehörde auf meine Nachfrage bzgl. des fehlerhaften Stempelblatts.

        ********************
        Die Anträge werden zurückgewiesen, wenn:
        – nach dem Ausdruck des Stempelblatts Änderungen am Antrag vorgenommen wurden,
        – Das Stempelblatt handschriftlich verändert worden ist,
        – Keine Unterschrift auf dem Stempelblatt angebracht wurde, oder
        – Das Stempelblatt vom lokalen Finanzamt nicht beglaubigt worden ist.
        ********************

        Hast du eine Idee was bei dir der Grund gewesen sein könnte?

        JF

        1. So, nun habe ich zumindest einen Verdacht. Ich habe heute den Antrag vom Finanzamt unterschrieben zurückbekommen. Und dabei ist mir folgendes aufgefallen. In den persönlichen Daten die man für die Rückforderung 2020 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingeben muss, habe ich nur meine Steuerliche Identifikationsnummer eingegeben, aber nicht zusätzlich meine Steuernummer. Hab ich eben nachgeholt. Der Beamte im Finanzamt hat aber meine Steuernummer handschriftlich im Antrag nachgetragen. Wenn er das bei ersten mal auch gemacht hat, dann ist mir das Schreiben der Schweizer einleuchtend. Ich werde aber vllt. morgen mal bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anrufen und nachfragen.

          1. Eine Nachfrage bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung hat ergeben, das ein handschriftlicher Eintrag der Steuernummer kein Ablehnungsgrund ist. Der nette Finanzbeamte sagte, das die Eingänge automatisiert bearbeitet werden und es deshalb zu solchen Ablehnungen kommen kann. Er hat mir nun gesagt ich kann den 2. Antrag mit der vom deutschen Finanzamt handschriftlich eingetragenen Steuernummer trotzdem zur ESTV senden. Ich bin gespannt und schreibe wieder, wenn sich etwas tut.

          2. Auch den 2. Antrag wurde zurückgewiesen. Grund war der handschriftliche Eintrag meiner Steuernummer durch das Finanzamt. Am Telefon hat sich die Dame von der Eidgenössischen Steuerverwaltung mehrmals entschuldigt, dass die automatische Erfassung das nicht zulässt. Ich habe nun im Profil meine Steuernummer noch ergänzt und den Antrag ganz neu erstellt. Ich hoffe, das Finanzamt macht diesmal keine handschriftlichen Änderungen.
            Im Übrigen finde ich die Reaktionszeit der Schweizer phänomenal. Keine 10 Tage vom Postversand bis zur Bearbeitung.

            1. Na ja, noch phänomenaler wäre natürlich, wenn die Schweizer nicht erst die Quellensteuer einbehielten, sondern sie z.B. für deutsche Anleger gleich auf das übliche Maß von 15% reduzierten (wie es z.B. die Amis machen). Andererseits lassen sie momentan ja noch nicht einmal ihre Schweizer Aktien an europäischen Börsen handeln …

  31. Ich bin mir keines Fehlers bewusst. Ich habe das Dokument jetzt nochmal „bearbeitet“ und neu ausgedruckt. Nun ist es beim FA. Mal sehen. Ich melde mich wenn’s Neuigkeiten gibt.

    1. Bei mir läuft jetzt auch der zweite Versuch. Bei meinem ersten Versuch hatte ich sowohl die Steuerliche Identifikationsnummer als auch die Steuernummer angegeben. Das kann bei dir daher nicht die Ablehnungsursache sein.

      Folgende beide Dinge sind mir aufgefallen.
      – Mein Finanzamt hat das Dokument mit Stempel für Unterschrift, Siegelstempel + händische Unterschrift bestätigt, jedoch nicht den Ort händisch eingetragen oder als Stempel hinterlegt.

      – Versuch 1 zeigt unten links auf dem Antragsformular Version 1.1.1. Versuch 2 zeigt V 1.1.2 / fid 608511. Zudem zeigt Versuch1 5 Fragen an, Versuch2 7 Fragen, jeweils auf dem dritten und letztem Blatt des Antrages. Auch der Eingabeprozess war bei Versuch2 leicht anders. Es wurde offensichtlich zwischen den Versuchen ein Update eingespielt.

      JF

      1. Zumindest nach Auskunft der ETSV war der Fehler, das der Finanzbeamte meines Finanzamtes die Steuernummer handschriftlich auf dem 1. Blatt eingetragen hat.
        Folgendes passiert: Beim abspeichern und ausdrucken des Antrages wird ein 2D Barcode erzeugt, der auf dem Blatt erkennbar ist. Elektronisch werden dann beide Exemplare des gleichen Barcodes verglichen. Und auf dem eingeschickten Blatt wurden „Änderungen“ festgestellt. Die Ablehnung erfolgt daraufhin automatisch ohne zutun eines Menschen.
        Es geht definitiv nicht um die Unterschrift und Stempel

        1. Hallo bpmeister,

          meinst Du auf dem 1.Blatt oder auf der ersten Seite? Auf der Rückseite hat mein Finanzbeamter auch bei Steuernummer und Eingangsdatum mit der Hand die Daten eingetragen. Bin gerade irritiert, ob er bei mir den selben Fehler gemacht hat und frage mich nun, ob mein Antrag auch abgelehnt wird. Werde es bald sehen.

          Peter

          1. 1. Seite da wo das Finanzamt stempelt.

            Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer
            Deutsch – Schweizerisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 11. August 1971
            Rückerstattungsberechtigte(r)
            XXXXXXXXXXXXXX
            Steuerliche Identifikationsnummer IdNr: XXXXXXXX
            und/oder Steuernummer: XXXXXXXXXX
            und/oder Wirtschafts-Identifikationsnummer W-IdNr.: und/oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
            Antrag für das Jahr 2020
            Total beantragte Rückerstattung Abzüglich Betrag von nicht in Deutschland ansässigen Anteilsinhabern
            Total Rückerstattung

            Ich hatte beim ersten erstellen des Formulars die Steuernummer weggelassen. Und da wo die unteren Kreuze sind, hat das Finanzamt handschriftlich meine Steuernummer eingetragen

        2. Und so war es nun doch der Fehler, das im oberen Teil handschriftliche Änderungen (Steuernummer) durch das Finanzamt getätigt wurde. Im 3. Anlauf hat es nun geklappt. Die ESTV hat mir nun die Rückzahlung für 2020 genehmigt. Alles in Allem sehr einfach, wenn man weiß worauf man achten muss.

  32. Ich hab auch noch die Anträge von 2018, 2019 und 2020 („elektronisch“) vor mir.

    Und frage mich, wenn ich die papierhaften 2018/2019 zusammen mit dem „elektronischen“ 2020 einschicke, ob sie es dann wirklich auch in einer Zahlung erstatten, oder womöglich auf zwei Zahlungen aufteilen (dann mit zweimal Gebühr wegen CHF-Eingang auf EUR-Konto bei mir).

    Im letzteren Fall wäre es natürlich klüger, jetzt nur 2018/2019 einzureichen.
    Und mit dem „elektronischen“ 2020 dann noch zu warten, bis man noch 2021 und 2020 gesammelt dazunehmen kann.

    1. EDIT, Korrektur, letzter Satz muss natürlich heißen :-)
      „bis man noch 2021 und 2022 gesammelt dazunehmen kann“

    2. bei mir waren bzw. sind es 2 Zahlungen. Insofern hast du recht, wenn du nur 18/19 machst und 2022 dann die zurückliegenden 3 Jahre. Bei mir waren es 5 CHF als Gebühr für die erste Zahlung. Auf Nachfrage bei der ING gab es folgendes Statement: „… von uns werden Ihnen keine Gebühren in Rechnung gestellt. Der Betrag wurde nicht von uns Ihrem Konto gutgeschrieben, sondern von der ausländischen Steuerbehörde über eine Zwischenbank. Dabei können Fremdgebühren für die Konvertierung anfallen. Wir haben darauf leider keinen Einfluss.“ Alle wollen nur mein bestes.

      1. Meine Postbank hat die letzten Jahre keine Gebühr verlangt. Der Betrag war stets identisch mit dem Rückzahlungsbetrag der schweizerischen Steuerverwaltung.

        JF

        1. das verstehe wer will. Ich hab auch keine Lust mit den verschiedenen Finanzinstitutionen zu streiten. Erzählt ja doch jeder was anderes. Aber vllt frag ich bei den Schweizern mal nach, wenn ich da das nächste mal anrufe.

          1. Danke bpmeister für die Erklärung zum Antrag 2020.
            Ich hatte nur für 2018/2019 beantragt.
            Da haben wir von 2 verschiedenen Formularen gesprochen.

  33. Update: Mein zweiter Versuch scheint der Schweizer Steuerbehörde besser zu gefallen. Er ist zumindest nicht wegen dem falschen Stempelblatt abgelehnt worden.

    Brief versendet am: 23.03
    Rückmeldung per Portal: 26.06

    Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr

    Der Antrag DE-xxxx-xxxx-xx auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer ist bei uns eingetroffen und wird geprüft.

    Freundliche Grüsse
    Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

    JF

  34. Zur Info, die Schweizer Steuerbehörde ist grad übelst schnell:

    Erst vor knapp drei Wochen hab ich meinen Antrag auf Quellensteuerrückerstattung abgeschickt, und die Zahlung ist jetzt schon eingegangen.
    Es handelt sich um die Dividenden der Jahre 2018 und 2019 (letztmalig vollständig papierhaft eingereicht). Kein Erstantrag.

    Meine Fremdkosten:
    Porto in die Schweiz: 3,70 Euro
    Fremdwährungseingang bei DKB: 12,50 (diesmal sogar als separater Buchungsposten ausgewiesen)
    Umrechnung zum Kurs 1,08 CHF/EUR

  35. Hallo zusammen,
    meine Erfahrungen mit der Quellensteuererstattung aus der Schweiz 2020:

    An Kosten hatte 2x Porto fürs deutsche Finanzamt, weil man dort einmal vergessen hatte, auf einem Blatt auch noch zu stempel und zu unterschreiben. Ich zahlte zudem 3,70 Euro für Porto in die Schweiz, und die Anträge für 2018 und 2019 wurden in eine Zahlung zusammengefasst sowie der neue Antrag in der neuartigen halbelektronischen Verfahrensweise für 2020 in eine weitere. Für beide Zahlungen musste ich für die Währungsumrechnung bei der ING jeweils (!) 15 CHF bezahlen. Abzocke! Die Bearbeitungszeit der Schweiz war ca 4 Wochen. Ein Antwortschreiben in Papierform habe ich weder das letzte mal noch dieses Mal bekommen. Unter diesen Umständen ist das eine Frechheit. Das wird so umständlich gemacht, dass man es gleich bleiben lässt.

    1. ich muss den Fehler korrigieren: 25 CHF für jede Zahlung ! Kann das jemand auch bei sich bestätigen. Das ist doch irre !

      1. Hallo Heinz,

        dass bei der Erstattung über die ING dann 25 EUR (Fremdspesen) fällig werden, steht ja oben auch im Artikel und in mehreren Kommentaren. Ist also schon mehrfach bestätigt worden und sollte somit keine Überraschung mehr sein.

      2. Hmmm, das ist komisch. Wie ich oben schon schrieb:
        „Bei mir waren es 5 CHF als Gebühr für die erste Zahlung. Auf Nachfrage bei der ING gab es folgendes Statement: “… von uns werden Ihnen keine Gebühren in Rechnung gestellt. Der Betrag wurde nicht von uns Ihrem Konto gutgeschrieben, sondern von der ausländischen Steuerbehörde über eine Zwischenbank. Dabei können Fremdgebühren für die Konvertierung anfallen. Wir haben darauf leider keinen Einfluss.”

        Und ich hab tatsächlich für die zusammengefasste Überweisung für 2018 und 2019 5 CHF und für die Überweisung für 2020 ebenfalls 5 CHF bezahlt. Und ein Anschreiben mit der Ankündigung der Zahlung gab es gratis dazu.
        Ich hab insgesamt 2 mal 3,70 € für die Briefe in die Schweiz bezahlt. Zusätzlich gab es nochmal ein Telefonat für ein paar Euro.

  36. Vielen Dank für die Erläuterungen! Aber gibt es bei Smartbroker den Tax Voucher wirklich kostenfrei per Email? In deren Gebührenliste steht nämlich etwas von rund 18 Euro…das ist ja schon eine Hausnummer. Ich habe mein Depot gerade neu erstellt und habe noch keine Erfahrungswerte.

    Da ich ein Schweizer Konto besitze: Weißt du, ob es bei Smartbroker möglich ist, für die Rückzahlung der Quellsteuer ein anderes Konto als das offizielle Verrechnungskonto anzugeben?

    VG
    Clara

    1. Hi Clara,
      das Konto für die Rückerstattung gibst du im Antrag an, den du in die Schweiz schickst. Dein Broker hat damit nichts zu tun.
      Du kannst ein beliebiges Konto angeben, z.B. auch bei einer anderen Bank als wo deine Aktien liegen und wo die Dividenden eingegangen sind.

  37. Hallo zusammen,

    ab 2020 brauchen nur der vom Finanzamt abgestempelte Ausdruck an die ESTV im C6-Umschlag geschickt werden, mit 1,10 EUR Porto.

    Die Schweizer Aktien sind Namensaktien, das heißt, die Dividendenempfänger sind dem Schweizer Steueramt bekannt.

    Die Schweiz sendet die Rückzahlungen in CHF an eine Frankfurter Bank, die für ihre Dienstleistung 12,50 EUR verlangt. Einige Banken nehmen noch zusätzlich einen Obolus.

    Wer nur geringe Dividenden bekommt, sollte nur alle 3 Jahre einen Erstattungsantrag stellen.

    Das Verfahren ist einfach, nur bei erster Anmeldung dauert es ein wenig. So kann man Geld sparen.

    Viele Grüße

    Peter

  38. Hallo Ben,

    ich habe gerade vom S Broker die Nachricht erhalten, eine Vorababsenkung der Quellensteuer wird nur für die USA durchgeführt.

    In meinem Depot habe ich mehrere Aktien aus Norwegen. Normal behält Norwegen 25% Quellensteuer ein, und die deutsche Steuer nochmals 25%.

    In Norwegen kann man mit dem folgenden Formular:

    https://www.skatteetaten.no/globalassets/skjema/alltid/1-refusjonsskjema-skatteavtale-person

    10% der Quellensteuer in Norwegen zurückerstattet bekommen. Das ist einfach, PDF ausfüllen und vom Finanzamt abstempeln lassen. Der Antrag für 2020 kann erst ab dem 01.04.2021 gestellt werden. Immer ein viertel Jahr nach Ende des Kalenderjahres.

    Wenn der Steuerbescheid aus Norwegen da ist, kann man jetzt die vom deutschen Staat zu viel eingehaltenen 15% zurückfordern. Hierzu gibt es 2 Möglichkeiten, eine Terminverlängerung beim Finanzamt beantragen, bis der Steuerbescheid aus Norwegen da ist.
    Dann zusätzlich diese 15% in der Steuererklärung angeben. Oder es gibt die Möglichkeit, nach Erhalt des Steuerbescheides innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch zu erheben, mit dem Hinweis, dass s der Steuerbescheid aus Norwegen noch nicht da ist.

    Seit dem 01.01.2019 besteht in Norwegen die Möglichkeit der Vorabreduzierung des Quellensteuersatzes auf 15%, gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen.

    Das Formular hierzu:

    https://www.skatteetaten.no/globalassets/skjema/alltid/forhandsgodkjenning-skatteavtale-selskap.pdf

    Die Internetseite der norwegischen Steuerbehörde lautet wie folgt:

    https://www.skatteetaten.no/en/person/taxes/get-the-taxes-right/shares-and-securities/about-shares-and-securities/refund-of-withholding-tax-on-dividends/

    Auf meinem PC mit Win10 kann die Seite auf deutsch übersetzt werden.

    Kennt jemand eine Bank, die eine Vorabreduzierung in Norwegen vornimmt?

    Einem schönen Sonntag noch.

    Peter

    1. Die Aussage „erst ab dem 01.04.2021 gestellt werden“ ist definitiv falsch.

      Ich habe den Antrag Ende 2020 gestellt und erhielt das Schreiben und die Überweisung im März 2021.

      Typischerweise lassen die Finanzbeamten den Steuerbescheid ruhen (auf Basis der noch nicht gestellten Dokumente aus Norwegen). Der Einspruch führt dazu, dass der komplette Steuerbescheid erneut geprüft wird. Das mögen die Finanzbeamten nicht. Ein einfaches Schreiben „um Fristverlängerung“ an das Finanzamt ist deutlich zielführender.

      1. Hallo,

        Auf der Internetseite der norwegischen Steuerbehörde steht eindeutig:

        Antrag auf Erstattung der Quellensteuer

        Sie können eine Erstattung der Quellensteuer beantragen, sobald die Berichtigungsfrist des Unternehmens abgelaufen ist.

        Lesen Sie bitte mehr über Korrekturfrist und Veranlagung der Quellensteuer.

        Das Unternehmen bewertet die Quellensteuer durch Einreichung einer Mitteilung über die Quellensteuer auf Aktiendividenden. Die Gesellschaft kann eine Berichtigung bis zu 3 Monate nach Einreichung der Mitteilung über den Abzug und bis zum 31. Dezember des Einkommensjahres einreichen. Mit dieser Methode kann das Unternehmen Fehler in zuvor übermittelten Benachrichtigungen korrigieren.

        Die Berichtigungsfrist muss verstrichen sein, bevor Sie die Erstattung der Quellensteuer beantragen können.

        So steht es auf der Internetseite und ist DEFINITIV richtig,

        Seit über 15 Jahren beantrage ich Quellensteuerrückerstattungen in Norwegen, alle wurden zügig bearbeitet, ebenso wurden Rückfragen schnell beantwortet. Deinen Antrag hat man vielleicht kulanterweise bearbeitet.

        Ich habe gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt und um Fristverlängerung gebeten, bis der Steuerbescheid aus Norwegen eingegangen ist, den ich in einem angemessenen Zeitraum nachreiche. Dies habe ich mit den für mich zuständigen Finanzbeamten so vereinbart. Der Steuerbescheid wurde in einem vorläufigen Bescheid geändert, mit Hinweis auf die noch ausstehenden Unterlagen.

        Für die Zukunft ist die Sache einfacher, ich habe ein Depot bei der DKB eröffnet und meine norwegischen Aktien dort hin verschoben und einen Antrag auf Vorabreduzierung der Quellensteuer in Norwegen gestellt, die DKB ermöglicht dies.

        Die ersten Dividenden sind im Mai fällig, ich werde dann berichten.

        Die besten Grüße zu Ostern

        Peter

  39. Hallo Ben,
    vielen Dank für Deine Vorlage, die war wirklich super.
    Innerhalb von 2 Wochen waren meine Anträge für 2 Jahre durch das deutsche Finanzamt bestätigt, abgeschickt in die Schweiz, dort geprüft und zur Zahlung freigegeben worden. Alles ohne Probleme und Stress, einfach super!

    Folgende Kosten sind mir bisher entstanden:
    PSD-Bank für 2 Tax-Voucher: € 23,40 (2x € 11,70) – musste ich anfordern!!!!
    Consorsbank für 2 Tax-Voucher: € 0,– (wurden bei der Dividendenabrechnung gleich gratis mitgeliefert – KLASSE)
    Porto in die Schweiz: € 3,70
    ======================
    Gesamtkosten bisher € 27.10
    evtl. kommen noch € 5,– für die Umwandlung von den Schweizer Franken auf mein deutsches Girokonto in Euro hinzu.
    Ich bin ein treuer Leser Deiner Veröffentlichungen.
    LG
    Werner

    1. Hallo Werner,

      das freut mich sehr. Ich will dieses Jahr auch den neuen Weg über das elektronische Portal testen. Bin gespannt, ob das auch so gut funktioniert! Und werde dann natürlich wieder berichten.

      Viele Grüße Ben

  40. Ja, der neue Weg ist wirklich sehr einfach, nur die Runde über das Finanzamt (Unterlagen persönlich dort in den Briefkasten geworfen) und das Versenden mit der Post in die Schweiz ist noch nach alte „Hacke“. Aber die Bearbeitungszeiten waren top: Finanzamt: 2 Tage, die Schweizer Behörde: von der 1. Email „in Bearbeitung“ bis zur 2. Email „Abgeschlossen“ vergingen genau 7 Minuten. Jetzt soll das Geld innerhalb 14 Tagen auf meinem Konto sein. Meine nächste Maßnahme ist jetzt meine Biotech-Anteile von der PSD-Bank zur Consorsbank zu übertragen, um im nächsten Jahr die Kosten für die Tax-Voucher einzusparen. Das ist doch ein super Service von der Consorsbank die Tax-Voucher gleich kostenlos mit der Dividendenabrechnung mitzuschicken.

  41. Hallo Werner,

    habe das auch gerade durch für meine Schweizer Aktien und die selben Erfahrungen wie Du gemacht. Ging alles sehr schnell und problemlos.
    Übrigens wusste ich nicht so recht, was ein Tax-Voucher ist. Habe auf der Schweizer Seite einfach meine Dividendenabrechnung hochgeladen. Hat funktioniert und wurde alles richtig erkannt. Gehe also davon aus, dass die DKB Bank, gleich den Tax-Voucher mit der Dividendenabrechnung kostenlos verbindet.
    Da dies alles so einfach mit der Quellensteuer funktionierte, habe ich gleich noch weitere Schweizer Aktien in mein Depot in Form von Swiss Re & Schindler aufgenommen.

    Gruss Marcus

  42. Hallo Ben,

    ich habe eine Frage zur Quellensteuersystematik dem Grundsatz nach.

    Ich habe in Summe mehr ausländische als deutsche Aktien, wodurch ich immer mal wieder anrechenbare Quellensteuer habe.

    Nun ein Beispiel für ein Depot. Ich habe eine ausländische Aktie, welche Quartalsweise die Dividende bezahlt. Gleichzeitig habe ich eine deutsche Aktie, bei der im Juni einmal die Dividende bezahlt wird. In Summe wird der Freistellungsauftrag nicht ausreichen.

    Nun bekomme ich im Januar und im Mai jeweils die Dividende der ausländischen Aktie. Der Freistellungsauftrag reicht aus. Allerdings werden trotzdem z.B. 20€ anrechenbare Quellensteuer einbehalten. Im Juni kommt die dt. Dividende und dort zahle ich auch keine Steuern (Freistellungsauftrag). Mit Zahlung der 3. und 4. Dividende der ausländischen Aktie wird der Freistellungsauftrag allerdings überschritten. Dadurch zahle ich Quellen und Kapitalertragssteuer. Wird denn dann die „anrechenbare Quellensteuer“ von der 1. und 2. Dividende des Jahres mit verrechnet?

    Viele Grüße
    Peter

  43. Kurze Antwort: Ja :-)

    Im Kalenderjahr wird zunächst der FSA für deutsche AbgSt und ausländische QS verbraucht. Die QS kann hier noch nicht angerechnet werden, weil keine deutsche AbgSt zu zahlen ist. Die QS wird daher zunächst im QS-Topf zwischengespeichert.

    Sollte später im selben Kalenderjahr dann der FSA überschritten werden und somit eigentlich deutsche AbgSt zu zahlen sein, dann wird auf die im QS-Topf gespeicherten Quellensteuer zugegriffen und diese auf die AbgSt angerechnet.

  44. Hi Rene,

    danke.

    Was passiert bei einem VErlustvortrag? Kommt der in der Reihenfolge vor oder nach der Quellensteuerverrechnung?

    1. Hi Peter,

      als erstes werden Gewinne und Verluste miteinander verrechnet.
      Auf das verbleibende Ergebnis (falls positiv) wird der FSA herangezogen.
      Und ist dann noch was übrig, dann kommt die anrechenbare ausländische QS zur Anrechnung.

      Die Regelung kann ungünstig sein, weil der Freibetrag und der Quellensteuertopf zum Jahreswechsel verfallen.
      Nur die Verlusttöpfe kann man in Folgejahre mitnehmen.

      Möglicher Workaround:
      Die in Frage kommenden Verrechnungen auf verschiedene Banken verteilen.
      Also z.B. die Verluste bei einer anderen Bank realisieren, als wo man den FSA erteilt.

  45. Die Rückerstattung aus der Schweiz ist heute am 21.05.2021 auf meinem Konto eingetroffen, da es 3 Positionen waren, hat sich meine Bank als Provision gleich 3 x € 5,– für die Umwandlung von CHF in Euro einbehalten.
    Sonst ist alles wirklich von A-Z sauber, schnell und unkompliziert abgelaufen.

    1. Hallo Werner,
      War das ein Antrag mit drei Dividenden? Oder drei Anträge?
      Was ist eure Erfahrung mit fremdkosten bei den Empfänger Banken die berechnet werden? Die hängen wohl vom Routing zur Empfängerbank ab.
      Grüße
      Carsten

      1. Ich habe 4 Schweizer-Dividenden-Aktien aus 2 verschiedenen Depots und aus 2 Jahren eingereicht, welche von den Schweizern irgendwie in 3 Anträge aufgenommen und abgewickelt wurden. Evtl. habe ich da durch meine Unerfahrenheit auch nicht das Optimum herausgeholt, da ja 2 verschiedene Aktien auch in einem Antrag bearbeitet wurden, vielleicht hätte man auch alle 4 Positionen in einen Antrag bekommen können. Die Schweizer haben dann jeden der 3 Anträge separat bearbeitet und nach 2 Wochen ausbezahlt. Meine Bank hat für jede Position jeweils € 5,– berechnet und einbehalten.

        1. 5 Euro für die Umrechnung ist ziemlich günstig. Verrätst Du uns, welche Bank so wenig für de CHF-Überweisung verlangt (meine will 15 Euro pro Posten)?

          1. Hallo Achim,
            bei der Comdirect wurden mir letztes Jahr keinerlei Kosten berechnet – es war evtl. nicht der Beste Umrechnungskurs, aber der Betrag wurde mir 1:1 umgerechnet & gutgeschrieben. (Anmerkung: Ich habe dort das Girokonto – die Aktien selber liegen bei einem anderen Broker).
            VG

  46. Ich habe Ende Januar 2021 für die Jahre 2018 und 2019 die Erstattung der Schweizer Quellensteuer beantragt, Anfang Juni ist dann bei der Consorabank der Betrag eingegangen, für die Umrechnung von Schweizer Franken in Euro wurden 19,95 Euro berechnet. Der Betrag wurde mir 10 Tage vor der postalischen Mitteilung aus der Schweiz gutgeschrieben.

  47. Hallo Ben und Mitleser,

    hat jemand die Rückerstattung aus der Schweiz auf das Verrechnungskonto bei der OnVista Bank überweisen lassen?

    Auf meine Anfrage hat OnVista gestern geantwortet, es fallen bei so einer Überweisung keine Gebühren an. Es hat mich wirklich gewundert, bin also sehr gespannt, ob das tatsächlich so ist…

    Wenn ja, dann heißt die Lösung für mich: Schweizerische Aktien bei ING halten (Tax Voucher gibt es dort kostenlos) und Rückerstattung auf OnVista-Konto beantragen.

    Grüße
    Paul

    1. Hallo Paul,

      bitte unbedingt berichten, wie es ausgegangen ist. Den ersten Teil habe ich ja schon umgesetzt (Tax-Voucher der ING) und ein Verrechnungskonto bei der onvista Bank habe ich auch. Das würde ich dann natürlich nutzen! Ich bin sehr gespannt, ob das bei Dir wirklich gebührenfrei funktioniert.

      Viele Grüße Ben

  48. Hallo Ben ,

    ja, Deine Beschreibung zur Erstattung der CH Steuer ist sehr gut. Aber seit 1.1.20 ist das Formular 85 history ! Sozusagen. Jetzt läuft das NUR NOCH über die webite der EIDGENÖSSISCHEN STEUERVERWALTUNG. Da muss man sich wie Du so schön geschrieben hast erst masl registrieren. Gesagt getan. Nur dann gehr es erst richtig los. Eine “ Vollmacht“ muss beantragt werden. Für wen und warum ???? Keine ahnung , keine erklärung.

    Was mich zur Feststellung führt : Man ist von CH Seite keinesfalls bemüht die Sache zu vereinfachen. Formular 85 war zwar aufwändig , aber dank eines „Erklärblattes“ zu bewältigen. Nun die digitale FORM , die mit der Formular 85 Form NIX mehr zu tun hat. Die Anleger wieder mal schön aufs Kreuz gelegt !

    Hat Du lieber Ben bei der neuen Vorgensweise schon durch geblickt ???

    LG

    Reiner Seibel

    1. Hallo Reiner,
      Dein Problem kann ich nicht nachvollziehen – habe die Erstattung jeweils für 2020 und 2021 über das Online-Portal durchgeführt.
      Wenn Du dich registriert hast und eingeloggt bist (mit Authentificator…) hast Du verschiedene „Kacheln“ unter alle Services zur Auswahl. Eine davon ist „Verrechnungssteuer – für in DE ansässige Personen“. Evtl. hast Du hier einen falschen Punkt erwischt?
      Unter diesem Punkt kann unter „+ Neuer Antrag“ ein Antrag erstellt werden.
      Ab hier ist es relativ intuitiv – Veranlagungsjahr, und dann die jeweiligen Wertpapiere mit Wertpapierkennnummer und Anzahl (die zuviel entrichtete Quellensteuer ist schon komplett für das jeweilige Wertpapier hinterlegt) und dann als Anhang noch den TaxVoucher + Dividendenabrechnung als pdf angehängt.
      Das einzig schwierige war für mich die Angabe des Kaufdatums (bei Teilkäufen) – da es nur eine Abrechnung gibt – hier habe ich einfach den letzten Kauf angegeben.
      Dann den Eintrag Einreichen, Ausdrucken und einmal mit dem Umweg über das deutsche FA an die Eidgenössische Steuerverwaltung gesendet.

      Ich persönlich war von dieser Online-Lösung begeistert – nur die letzten Schritte mit analogem Papier waren der größte Aufwand.

      Beste Grüße
      Alex

      1. Hallo zusammen,
        für mich sieht es so aus, als hätte sich am Vorgang zwischenzeitlich einiges geändert. Ich habe mich vor 2 Monaten registriert und mal einen Antrag, wie von Alex beschrieben, relativ intuitiv angelegt. Jetzt wollte ich heute wieder reinschauen und bin kläglich gescheitert. Meine gespeicherter Favorit für den Zugang lief ins leere. Auf der Suche nach einem Login bin ich immer bei einer Beschreibung gelandet, in der aber keine URL zu finden ist. Nachdem ich einen Login gefunden und mich eingeloggt habe, erhalte ich eine leere Seite (Alle Servies – leer) – weitere sinnvolle Möglichkeiten finde ich nicht. In der Verzweiflung Versuch mit neuer Registrierung – danach ähnliche Beobachtung wie Reiner – Keine Berechtigung vorhanden – Superuser – Vollmacht.
        Wenn jemand aktuell einen Antrag bearbeiten kann, dann wäre es toll, die passende URL für den korrekten Einstieg zu erfahren.
        Danke und Gruß
        Manfred

  49. Hallo,

    jetzt muss ich auch noch einmal etwas genauer nachfragen. Ich hatte zwar letztes Jahr die Steuer erfolgreich, für meine beiden Aktien (Nestle & Roche) zurückgefordert. Das ganze lief elektronisch unter https://eportal.admin.ch/start ab. Meine Aktien hatte ich bei der DKB im Depot (also ohne Tax-Voucher). Da ich auch nicht wußte, was dieser Tax-Voucher genau ist, habe ich nur die Dividenden – Bescheinigung online eingereicht.
    Die Rückzahlung der Quellensteuer letztes Jahr, hat bei mir auch ohne Tax-Voucher funktioniert (zum Glück). Habe allerdings im November nochmals eine e-mail aus der Schweiz erhalten, wo Sie mich auf den fehlenden Tax-Voucher aufmerksam gemacht haben. Auf diese e-mail hatte ich nur kurz geantwortet, dass die Rückerstattung schon erfolgt sei und ich jetzt nicht genau wisse, was Sie von mir möchten.
    So weit so gut, hatte ich wohl einfach nur Glück!
    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Durch die Tipps hier, habe ich mir für dieses Jahr gerade ein Depot bei der ING eröffnet, um den Tax-Voucher das nächste mal kostenlos mit der Dividendenabrechnung zu erhalten. Danke Ben!!!!
    Ich überlege jetzt nur, wo konnte ich bei dem online Verfahren in der Schweiz die Bankverbindung für die Verrechnungssteuer angeben?
    In meinem Alter scheine ich einfach zu schnell zu vergessen!
    Wurde da überhaupt eine Möglichkeit geboten, oder wurde diese nicht automatisch aus dem Beleg der Dividendengutschrift gewählt?
    Vielen Dank im Voraus.

    Gruss Marcus

    1. Hallo Marcus,
      wenn Du damit Deine Kontonummer zur Erstattung meinst, dann wird diese auf dem Formular der Schweizer zu Rücküberstattung abgefragt – habe gerade die Bescheinigung vom Finanzamt zur Weiterleitung retour bekommen.
      Gruß Carsten

      1. Hallo Carsten,

        also kann man wirklich das Konto für die Erstattung frei wählen? Es wird dann nicht automatisch das Verrechnungskonto von der Dividenden Bescheinigung für die Erstattung ausgewählt?
        Gruss Marcus

  50. Hallo Marcus,
    hab gerade nochmals nachgeschaut – steht mein Broker-Konto auf der Bescheinigung, so wie von mir eingetragen.
    Hoffe, daß klappt auch so ….
    Gruß Carsten

    1. Hallo Carsten,

      ich glaube wir reden gerade aneinader vorbei :-)
      Also die Erstattung wird dir defenetiv auf dein Konto gutgeschrieben, da musst Du dir keine Gedanken machen. Hat bei mir sogar sehr schnell funktioniert! Bekommst sogar vorher noch einmal eine Benachrichtigung über die Rückerstattung – heißt bei Ihnen Sollbrief, aus dem der Betrag und das Konto hervorgeht, auf das überwiesen wird.
      Ich wollte ja nur wissen, weil ich mich nicht mehr so recht erinnern kann, ob man das Konto für die Erstattung bei dem online Verfahren selber angeben konnte.
      Also sagen wir mal, bei mir liegen die Aktien bei der ING – möchte aber die Erstattung zur DKB (Giro Konto) haben.
      War diese Auswahl online möglich? Ich erinnere mich leider nicht mehr!
      Gruss Marcus

      1. Hallo Marcus,
        ich glaube, wir meinen das Gleiche / Selbe. Die Aktien liegen bei mir auf einem anderen Konto/bei einem anderen Broker als das Konto/Broker, das ich angegeben habe – das wolltest Du doch so machen, richtig? Und das konnte man angeben …
        Gruß Carsten

        1. Hallo Carsten,

          super, danke dir für die schnelle Rückmeldung und deine Geduld!!!
          Ich glaube ich werde langsam einfach alt :-)
          Gruss Marcus

  51. Hallo,

    hätte noch einige Fragen bezüglich der Schweizer Aktien.
    Habe einen Antrag auf Depot – Eröffnung bei der ING laufen. Das mit dem Tax-Voucher, soll ja kostenlos funktionieren und mit dem Dividenden Beleg ausgehändigt werden.
    Hat jemand mit einem Depotübertrag Erfahrungen machen können? Wie verhält es sich mit Schweizer Aktien die über die Börse in Zürich erworben wurden? Wird beim Depotübertrag zwischen inländischer & außländischer Lagerstelle unterschieden? Fallen hier zusätzliche Kosten beim Übertrag an und ließen sich die Aktien bei inländischer Lagerstelle dennoch im Direkthandel veräußern, obwohl Sie mal in der Schweiz erworben wurden (welche Partner stehen hier zur Verfügung)?
    Bieten Sie auch den Handel über Zürich an?

    Ich weiß, sind eine Menge Fragen!

    Vielen Dank im Voraus!

    Gruss Marcus

    1. Hallo Marcus,

      wenn Du die Schweizer Aktien in ein anderes Depot übertragen willst, lass diese in der Schweiz gelagert.

      Schweizer Aktien kannst Du zur Zeit nur in Zürich handeln, dank unserer EU-Beamten. Du kannst Aktien an der Züricher Börse von Deutschland aus handeln.

      Aktien aus dem Ausland nach Deutschland zu verlagern kosten Geld, anders herum genau so.

      Viele Grüße

      Peter

      1. Hallo Peter,

        die Frage ist ja, was passiert bei einem Depotübertrag von der DKB zur ING.
        Aktien liegen momentan in der Schweiz, ist hier ein Depotübertrag überhaupt möglich und wenn, entstehen hier Kosten?

        Gruss Marcus

        1. Hallo Marcus,

          Du must bei der ING nachfragen, ob die Aktien im derzeitigen Lagerort verbleiben.

          Wir haben Schweizer Aktien, mit Lagerort Schweiz, in Deutschland von einer Bank zu einer anderen transferiert, ohne Probleme. Hier must Du nachfragen, wie die Dienstleister der Banken das handhaben.

          Ich selbst habe im letzten Jahr Norwegische Aktien, mit Lagerort Norwegen, von dem sbroker zur DKB transferiert, problemlos.

          Mein Sohn hat im letzten Jahr Schweizer Aktien, Lagerort Deutschland, verkauft. Hierzu musste er die Aktien in die Schweiz verlagern, die Bank verlangte hierfür 20,00 EUR.

          Viele Grüße

          Peter

          1. Hallo Peter,

            hatte gestern Abend schon eine e-mail geschrieben und heute die Antwort erhalten.

            Grundsätzlich wäre der Übertrag möglich und kostenlos gewesen. Die Bank „rät aber davon ab“!

            Es sei Ihnen nicht erlaubt Einstandswerte aus Konto- und Jahresübersichten, oder Transaktionen aus dem Ausland zu übernehmen.

            Damit würde ein späterer Verkauf nach der Pauschalmethode abgerechnet. In diesem Fall dienen 30% des gesamten Erlöses als Besteuerungsgrundlage. Diese Rückerstattung wäre, wenn überhaupt, dann nur über das Finazamt möglich.

            Marcus

            1. Hallo Marcus,

              deine erhaltenen Informationen sind aus meiner Sicht nicht richtig.

              Wir haben wegen Einführung des Euros vor gut 20 Jahren ein Depot in der Schweiz eröffnet, in diesem Depot waren bis 2011 alle Nicht-Euro-Aktien, wohlgemerkt, alles korrekt bei der Steuererklärung angegeben. Dies taten wir auf Anraten mehrerer Verwandte, die 2 Währungsreformen erlebt hatten.

              Als wir 2011 dieses Schweizer Depot in unserem Depot bei der Volksbank überführten, wurde das Kaufdatum der Aktien übertragen, alle lagen vor 2009. Unsere Bank hat angeboten, die Einstandskurse einzupflegen.

              Bei diversen Verkäufen gab es kein Problem bei den Altbestand.

              Die Jahressteuerbescheinigungen der Schweizer Bank waren so umfangreich, neben der Zusammenfassung wurde der Kauf und Verkauf, sowie jede Dividendenzahlung aufgeführt. Diese Vorlage hätte die Volksbank verwendet. Die Originale liegen im Keller unseres Finanzamts.

              Marcus, die Frage ist, kann eine kostengünstige Bank den gleichen Service bieten wie eine etwas teure.

  52. Die Rückerstattung schweizerischer Quellensteuer ist ein ärgerlich bürokratischer und teurer Schmerz.

    Wie Ben habe ich die Rückerstattung zum eigenen Schaden lange Zeit schleifen lassen, was mich mehr Geld gekostet hat als die unten dargestellten Beträge.

    Ich wäre durchaus bereit, einer meiner Banken für die Abwicklung der Rückerstattung eine angemessene Gebühr zu bezahlen (auch die 45 Euro der Targobank), habe allerdings meine Probleme, für eine schlichte Überweisung 25 Euro zu bezahlen.

    Ich fasse diesen zerfaserten Thread mal aus meiner Sicht zusammen.

    Schweizerische Dividenden (z.B. Roche, Novartis, Nestle) sind mit 35% Dividendensteuer belastet. Davon sind 15% auf die deutsche Kapitalertragsteuer anrechenbar, 20% kann man sich von der schweizerischen Steuerverwaltung zurückerstatten lassen. Das kann man die Bank machen lassen (ist einfach und reibungslos, kostet aber Geld), das kann man selber machen (ist einiger Aufwand, kostet ggf. dazu auch noch Geld).

    Wenn man das selber machen will, braucht man dazu
    a) eine Wohnsitzbestätigung vom Finanzamt
    b) die Dividendenabrechnungen (sinnvollerweise 3 Jahre gesammelt)
    c) „Tax-Vouchers“

    Zurückerstatten lassen kann man sich die Dividenden der vergangenen 4 (vier) Jahre. Auf das gleiche Erstattungsformular darf man aber nur Dividenden von 3 (drei) Jahren eintragen, so daß man den Vorgang schlauerweise spesengünstig alle 3 Jahre durchführt.

    Wenn man das selbst macht, braucht man von seiner Depotbank außer der Dividendenbescheinigung einen sog. „Tax Voucher“, den sich manche Depotbanken mit satten 10 bis 15 Euro bezahlen lassen.

    Die Erstattung kann auf ein beliebiges Konto erfolgen, es muß nicht das Verrechnungskonto der Bank sein, wo die Aktien liegen.

    Seit dem 1.1.2020 hat sich das Verfahren geändert, man reicht den Antrag jetzt online ein.

    Targobank: 45,70 pro Auftrag, dazu keinen eigenen Wiggle.

    Ich habe im Jahr 2019 die Targobank beauftragt, überzahlte Quellensteuer zurückzuholen. Die Targobank hat 2 Vorgänge daraus gemacht, nämlich einmal die Rückerstattung für 2016, 2017 und 2018, und einmal die Rückerstattung für 2019. Für jeden dieser Vorgänge hat die Targobank 45,70 EURO berechnet (einschließlich Mehrwertsteuer), nichts sonst. Die Rückerstattung war ansonsten netto zu einem fairen Kurs. Keine Kosten für Tax-Vouchers (vielleicht braucht eine Bank die ja auch nicht einzureichen), keine „Fremdspesen“ für die Umrechnung.

    Eine nette Bank hätte sich auf nur 1 Antrag beschränkt. Die Rückerstattung für 2019 hätte sie für mich als damals langjährigen Kunden ja gern 2 Jahre später erledigen können zusammen mit der Rückerstattung für 2020 und 2021.

    Wenn mir die komplette Arbeit abgenommen wird, wären für mich die genannten Kosten ok. Die Bank hat Arbeit, da darf sie auch was verdienen.

    ING: 25 CHF „Fremdspesen“ für die Erstattung

    Die ING liefert den Tax-Voucher kostenfrei mit. Für die Erstattung berechnet sie dann allerdings 25 CHF (etwa EURO) „Fremdspesen“.

    Das ist auch nicht richtig billig. Hätte ich die Wahl zwischen Targobank und ING, würde ich die 20 Flocken drauflegen und hätte keine Lauferei und auch sonst keinen Zirkus mit der Erstattung.

    Bernd schreibt, ihm habe die ING nur 5 Euro berechnet.

    DKB: 12,50 Euro

    Mathias und Rene haben die Erstattung auf ihr DKB-Konto buchen lassen. Dafür hat die DKB 12,50 berechnet. Auch nicht richtig billig, aber billiger als bei der ING.

    Postbank:

    J.Fugger hat sich die Erstattung auf ein Postbank-Konto auszahlen lassen und nichts dafür bezahlt.

    comdirect:

    Über die comdirect liest man im Netz, daß sie für 20 Euro die Quellensteuer aus der Schweiz zurückholt (also die Dienstleistung übernimmt).

    Matthias66 wollte die Erstattung aber wohl selber bearbeiten und hätte dazu 9 Tax-Vouchers gebraucht, für die die comdirect 9 x 14,90 Euro berechnet hätte. Das war ihm dann zu teuer.

    Vermutlich hätte ich die comdirect für 20 Euro selber machen lassen.

    Alex M. hat für die eingehende CHF-Buchung bei der comdirect nichts bezahlt.

    sbroker: 12,50 Euro

    Ben meint, er könne die ING-Konvertierungsgebühr mit einem Konto bei sbroker sparen. Andreas hat es ausprobiert und festgestellt, daß sbroker 12,50 Euro berechnet.

    Sparkasse (welche?): 10 Euro

    Der Nordhesse Jörg hat sich die Erstattung auf sein Sparkassenkonto buchen lassen und dafür 10 Euro bezahlt.

    PSD-Bank Rhein-Ruhr: 5 Euro

    Werner hat eine Erstattung schon bekommen, die seine PSD-Bank Rhein-Ruhr hat ihm pro CHF-Geldeingang 5 EURO berechnet.

    Consors-Bank: 19,95 Euro

    Joachim hat bei der Consors-Bank 19,95 EURO für die eingehende Buchung bezahlt. Immerhin: Den Tax-Voucher gibts bei der Consors-Bank kostenlos.

    Uli meint, maxblue (als Tochter der Deutschen Bank) erledige die Rückforderung fremder überzahlter Quellensteuer ohne separate Berechnung. Leider hat das keiner verifiziert. Ausprobieren könnte ich es, schließlich habe ich mir im letzten Jahr die Neueröffnung eines Depots dort mit 500 Euro versüßen lassen. Diese Aktion läuft übrigens noch.

    Peter P meinte ganz frisch am 17.01.2022,

    daß ab 2020 nur noch die vom Finanzamt abgestempelte Wohnsitzbestätigung in die Schweiz geschickt werden müsse, keine Dividendenbescheinigungen mehr.

    Die Schweizer Steuerverwaltung sende die Erstattung über eine Frankfurter Bank, die 12,50 Euro für die Weiterleitung verlange. Das würde die fast flächendeckende Gebühr von 12,50 Euro erklären, nicht aber die Tatsache, daß die Postbank keine Gebühr verlangt.

    Bei mir steht noch die Erstattung für 2020 und 2021 an. Dazu wird im April meine einzige schweizerische Dividende 2022 an (gemeint sind Zahlzeitpunkte), das heißt, ich werde die Rückerstattung wohl im Frühsommer angehen. Mal schauen, was ich bis dann noch erfahre.

    Gern würde ich für angemessenes Geld die Bank das machen lassen. Nachdem aber ein Depotwechsel dazwischen war, werde ich dieses Mal wohl wirklich selber tätig werden müssen. Vielleicht dann das nächste Mal in 3 Jahren.

    1. Hallo Achim,

      Du hast Dir die Mühe gemacht, Informationen zur Schweizer Quellensteuer zusammenzutragen.

      Hier ist mein aktueller Kenntnisstand:

      Der Steuersatz für in der Schweiz wohnenden Steuerpflichtige beträgt 35%. Die Schweizer Aktiengesellschaften wurden fast ausnahmelos bis Anfang 2021 verpflichtet, ihre Aktien auf Namensaktien umzustellen. Der Schweizer Steuerbehörde ist somit bekannt, wer Schweizer Aktien besitz.

      Seit dem 01.01.2020 gibt es den digitalen Antrag auf Rückerstattung der zuviel einbehaltenen Quellensteuer (Verrechnungssteuer)

      Die Vorgehensweise:

      Geht auf die Seite: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home.html

      Klickt auf den Butten: VST Elektronische Rückerstattung

      Dann könnt Ihr euch die eF85 Benutzeranleitung herunterladen, in der die Anmeldung und die Erstattung sehr leicht erklärt wird.

      Dann geht auf den Butten: Login für deutsche

      Auf der nächsten Seite gibt es den Butten: Verrechnungssteuer, Rückerstattung für in Deutschland ….., geht auf Registrieren

      Meldet Euch dann gemäß der Benutzeranleitung an. Alles weitere ist in der Benutzeranleitung beschrieben.

      Ich empfehle, vorher die (den) TAX-Voucher und die Dividendenbelege einzuscannen und als PDF abzuspeichern. Diese müsst Ihr für jede Aktie später hochladen, sinnvoll ist, eine Mehrseite PDF mit TAX-Voucher und Dividendenzahlung, diese dann eindeutig benannt, z.B. Nestle.

      Wenn Ihr dann per E-Mail ein Schreiben aus der Schweiz bekommt, im Postfach liegt ein Schreiben, dann könnt Ihr euch über die folgende Seite einloggen:

      http://www.eportal.admin.ch

      Die erstmalige Anmeldung bedeutet einen Zeitaufwand von 15 bis 30 Minuten.

      Der Rückerstattungsantrag dauert 15 bis 30 Minuten, je nach Geschicklichkeit und Anzahl der Dividendenzahlungen.

      Druckt den Antrag 3-fach aus und last diese vom Finanzamt abstempeln, ein Exemplar für das Finanzamt, eines für Euch und eines für die Schweiz. Das Exemplar für die Schweiz steckt einem C6-Umschlag, frankiert mit 1,10 EUR, und schickt in in die Schweiz.

      Die Anträge für 2020 wurden bei meiner Frau innerhalb von 3 Monaten bearbeitet, bei unserem Sohn war das Geld 7 Tage nach Einwurf des Briefes auf seinem Konto, der Bescheid kam ein paar Tage später.

      Die beiden Anträge für 2021 wurden Mitte Dezember gestellt und sind bis heute noch unbearbeitet.

      Die TAX-Voucher bekommen meine Frau und Sohn von der Volksbank kostenfrei, die eingehende Buchung wird mit 15,00 EUR belastet.

      Viele Grüße

      Peter

    2. Nachtrag:

      Eine ärgerliche Antwort habe ich von der Onvista-Bank bekommen. Ich hatte gefragt, was sie für eine eingehende CHF-Buchung berechnen. Erst haben sie mir geantwortet, daß sie pro Tax-Voucher 20 Euro berechnen (das hatte ich überhaupt nicht gefragt), auf meine Nachhake wurde mir beschieden, das Verrechnungskonto sei nicht für den Zahlungsverkehr gedacht, eingehende Buchungen könnten darauf nicht gebucht werden.

      Die weitere Nachfrage, ob ich denn nicht einmal die Steuererstattung für die Schweizer Aktie dort buchen lassen könnte, wenn ich schon den superteuren Tax-Voucher bezahle, habe ich mir dann verkniffen.

      Also: onvista-Bank —

      Der Finanzrocker schreibt, maxblue (und die Deutsche Bank) übernähmen die Rückforderung ausländischer Quellensteuer ohne eigene Berechnung. Hier hat keiner davon geschrieben. Nachdem ich mir im letzten Jahr für ein neues Depot von maxblue 500 Euro habe schenken lassen (Depotwechselprämie), hätte ich die Gelegenheit, das mal auszuprobieren. Ich glaube, das mache ich mal.

      1. Hallo Achim,

        Ende vergangenen Jahres habe ich mich direkt bei Maxblue nach den Kosten speziell für die Rückholung schweizerischer Quellensteuer erkundigt. Danach würde man für diesen Service gut 40 Euro verlangen.

        Viele Grüße

        Andreas P.

    3. So, nun eigener Erfahrungsbericht.

      Ich hatte drei Tax-Vouchers gesammelt, von verschiedenen Banken. Eine verlangte einen Zehner, die andere – ING – schickte den Tax-Voucher fairerweise mit der Dividendenabrechnung dazu. Wenn man so ein Ding sieht, ist das wohl auch angemessen, der Voucher ist ja ein schlichtes Formblatt.

      Dazu hatte ich jeweils die Dividendenbescheinigungen.

      Seit einiger Zeit (letztes Jahr?) stellt man den Antrag online und reicht dazu als pdf die obigen Bescheinigungen ein (in meinem Fall also sechs Anhänge. Damit der Antrag bearbeitet wird, braucht es noch die Wohnsitzbescheinigung des eigenen Finanzamts.

      Wie schon früher, bin ich dort hingefahren, in der Hoffnung, den Stempel des Finanzamts gleich mitnehmen zu können. Diesmal stellte sich das Finanzamt aber zickig an, nahm immerhin den ausgefüllten Antrag an. Satte drei Wochen später war der Antrag beim lokalen Finanzamt abgestempelt und mir zugeschickt.

      Noch am selben Tag, einem Freitag, ging der Brief in die Schweiz weg (3 Blätter, 1,10 Euro Porto). Am Dienstag erhielt ich eine E-Mail, mein Antrag sei eingegangen, am Donnerstag erhielt ich eine E-Mail, der Antrag sei fertig bearbeitet, mein Geld erhielte ich binnen zwei Wochen zurück. Eine Woche später landete das Geld bei der DKB, fairer Kurs, 12,50 Euro Spesen.

      In drei Jahren wieder …

    4. Hallo Achim, hallo ins Forum,

      danke für deine Recherche.
      Ein Forist habe sich die Erstattung aus der Schweiz auf ein Postbank-Konto zahlen lassen und nichts dafür bezahlt.
      Ich habe noch eine alte Postbank-Sparcard mit einer IBAN auf das ich von anderen Girokonten problemlos Geld drauf überweisen kann. Was denkt ihr? Könnte ich diese IBAN auch für die kostenfreie Erstattung nutzen?
      Gruß Sebastian I

  53. Hallo diese folgende Auskunft habe ich am 4.5.22 von comdirect erhalten (Auszug):
    Einen Tax Voucher zur Rückforderung der Schweizer Quellensteuer bestellen Sie per E-Mail über unser Kontaktformular.

    Voraussetzung für die Bestellung ist, dass Sie bei comdirect keine Doppelbesteuerungsabkommen-Vollmacht (DBA-Vollmacht) eingereicht haben. Bei vorliegender DBA-Vollmacht kann der Tax Voucher nur beantragt werden, wenn comdirect aufgrund der Wirtschaftlichkeit (rückforderbarer Betrag unter 50 Euro) nicht tätig wird.

    Pro Tax Voucher wird ein Entgelt von 14,90 Euro (zzgl. USt.) berechnet.

    1. Hallo Peter,
      es gibt leider nicht den einen optimalen Broker. ING, Consors gibt es die Tax Voucher direkt zur Dividendenabrechnung dazu, beim Smartbroker auf Nachfrage kostenlos.
      Sollte man an Sachdividenden/HV etc. interessiert sein, dann ist Comdirect unschlagbar günstig – Kauf an der Börse Zürich wg. Lagerstelle für ca. 15EUR und Eintrag ins Aktienregister auch für 15EUR (hier verlangen andere Broker wie auch SB 50 EUR) – müssen dann halt das Geld an anderer Stelle wieder reinholen.
      VG
      Alex M.

  54. Zur Rückerstattung schweizerischer Quellensteuer kann ich nun eine neue Variante beitragen: Nicht zuletzt wegen der hier erwähnten Vorteile bei der Quellensteuer-Vorabreduzierung für einige Länder (Kanada, Schweden, …) habe ich mir ein Depot bei maxblue zugelegt, inkl. Währungskonto in CHF. Man bekommt dann u.a. ein Depotkonto mit IBAN, das eigentlich kein vollwertiges Girokonto ist, z.B. weil man nur auf das zu definierende Referenzkonto überweisen kann. Das Währungskonto ist lediglich ein Subkonto ohne eigene IBAN. Nun habe ich bei meinem Online-Rückerstattungsantrag an die Schweizer Steuerverwaltung einfach die IBAN dieses Depotkontos angegeben. Der Antrag selbst wurde innerhalb von zwei Minuten genehmigt, aber das Geld brauchte etwas länger als die versprochenen zwei Wochen. Und Surprise, Surprise: der volle Betrag in CHF landete tatsächlich auf dem Währungskonto. Kleiner Wermutstropfen: Das Depotkonto wurde gleichzeitig mit einer Gebühr in Höhe von 5,50 Euro belastet.

    1. Hallo Andreas,
      ich frage nochmal nach. Ich habe auch ein Depot bei Maxblue. Meine Schweizer Aktien liegen aber nicht dort. Sie kommen dort aber hin, wenn das Verfahren der Quellensteuerrückforderung dann einfacher ist.

      Dafür ist mir Dein Bericht aber nicht detailliert genug.

      Du hast Dir schweizerische Dividendensteuer erstatten lassen.
      Von Aktien, die bei Maxblue lagen?

      Hast Du selber den Online-Erstattungsantrag bei der Schweizer Steuerverwaltung eingereicht? Normalerweise mußt Du da Dividendenbescheinigung(en) und Tax-Voucher(s) als .pdf beilegen. Mußtest Du das auch?

      Wenn Du selbst den Antrag einreichst, mußt Du Dir (soweit ich weiß und es selbst erlebt habe) von Deinem lokalen Finanzamt eine Ansässigkeitsbescheinigung holen und die in Papierform in die Schweiz schicken.

      Du hast den Antrag in der Schweiz online eingereicht, und sie hat den bereits 2 Minuten später bestätigt? Die wollte von Dir keine Ansässigkeitsbescheinigung sehen?

      Für die Auslandsbuchung hat die Bank dann von mir 12,50 Euro haben wollen, bei Dir aber nur vergleichsweise bescheidene 5,50.

      Nun liegt die Erstattung in CHF auf dem Währungskonto. Wie bekommst Du das Geld nun von dort herunter? Was kostet Dich die Umrechnung (Ich nehme mal an, daß Du (wie ich) mit CHF im Alltag wenig anfangen kannst).

      1. Für die Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer ist eine beliebige IBAN anzugeben, die nichts damit zu tun haben braucht, wo die betreffendenden Aktien gehalten werden. Das Verfahren der Rückerstattung an sich ist hier und anderswo (z.B. von Marco Wenzel) hinreichend detailliert beschrieben worden, so dass ich nicht näher darauf eingegangen bin. Beim neuen Online-verfahren ab 2020 lädt man pdf-Dateien für die Dividendenabrechnungen und die Tax-Vouchers hoch. Von der Consorsbank, wo meine Schweizer Aktien liegen, bekomme ich das in einer Datei und kostenlos – handhabt aber z.B. die ING genauso. Anschließend kann man sich den Antrag bei der Schweizer Steuerverwaltung herunterladen und damit zum Finanzamt gehen. Die behalten dann ein Exemplar ein und stempeln die erste Seite ab – nur diese muss man in die Schweiz schicken, was Porto und Papier spart. Die zwei Minuten Bearbeitungszeit sind gerechnet von der Eingangsbestätigung dieses Briefs bis zum Rückerstattungsschreiben, das man herunterladen kann. Natürlich konnten die Schweizer die hochgeladenen pdf-Dateien vorab checken, bis die vom Finanzamt abgestempelte Wohnsitzbestätigung eingetroffen ist.

        Die für mich noch ungeklärte Frage ist, wie man die Steuerrückerstattung möglichst verlustfrei empfangen kann. Die Einrichtung eines CHF-Währungskontos gründete sich auf die Hoffnung, dass dann explizite oder implizite (durch schlechten Umrechnungskurs) Gebühren minimiert würden. Beim s-broker gelang das nicht, weil die universale 12,50 Euro Gebühr einfach in CHF abgezogen wurde. Bei maxblue ist die Gebühr wenigstens geringer.

        Hat man bei seinem Broker ein Währungskonto, so werden auch die Dividenden der dort gelagerten Schweizer Aktien oder ETFs (z.B. auf den SMI) direkt in CHF auf das Währungskonto ausgezahlt. Man hat es dann selbst in der Hand, wann man die angesammelten Erträge in Euro umwechseln will, und tendenziell gewinnt ja der Schweizer Franken seit Jahren gegen den Euro.

        1. > Für die Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer
          > ist eine beliebige IBAN anzugeben, die nichts damit
          > zu tun haben braucht, wo die betreffendenden Aktien
          > gehalten werden.

          Das trifft zu, war aber bekannt.

          > Das Verfahren der Rückerstattung an sich ist hier
          > und anderswo (z.B. von Marco Wenzel) hinreichend
          > detailliert beschrieben worden,

          Das wohl.

          > so dass ich nicht näher darauf eingegangen bin.

          Immerhin hast Du geschrieben, daß die Geschichte in 2 Minuten erledigt gewesen sein soll. Das hat mich hellhörig gemacht, denn die Ansässigkeitsbescheinigung hat man in 2 Minuten nicht vom Finanzamt geholt und in die Schweiz geschickt.

          > Beim neuen Online-verfahren ab 2020 lädt man pdf-Dateien
          > für die Dividendenabrechnungen und die Tax-Vouchers hoch.

          Das war auch bekannt.

          > Anschließend kann man sich den Antrag bei der Schweizer
          > Steuerverwaltung herunterladen und damit zum Finanzamt
          > gehen. Die behalten dann ein Exemplar ein

          … denn sie haben keinen Kopierer, mit dem sie sich selbst eine Kopie anfertigen könnten.

          > und stempeln die erste Seite ab – nur diese muss man
          > in die Schweiz schicken,

          Das habe ich nicht riskiert, sondern habe alle 3 Seiten des Antrags in die Schweiz geschickt.

          > was Porto und Papier spart.

          Porto spart es nicht. 3 Blatt Papier gehen in einen Standardbrief.
          Billiger als 1,10 Euro Porto für einen Schweizbrief geht hierzulande nicht.

          Ich habe mir noch überlegt, ob ich die 2. und 3. Seite doppelseitig ausdrucke. Das hätte Gewicht gespart. 3 Blatt Normalpapier ist hart an der Kante zu 20 g, doppelseitiger Ausdruck hätte 6 g gespart -> Sicherheitsmarge bei der Post. Undenkbar, einen Antrag an eine Behörde zu schicken, für den empfängerseits Strafporto zu zahlen wäre.

          In einer bürokratischen Angelegenheit einen Teil eines Antrags wegzulassen, würde ich niemals riskieren, selbst, wenn auf den entsprechenden Seiten nichts auszufüllen ist. Fehlt eine oder mehrere Seiten, kommt im besseren Fall eine Rückfrage, im schlechteren wird der Antrag umstandslos abgelehnt. Mit Bürokraten ist üblicherweise nicht zu spaßen.

          > Die zwei Minuten Bearbeitungszeit sind gerechnet von
          > der Eingangsbestätigung dieses Briefs bis zum
          > Rückerstattungsschreiben, das man herunterladen kann.

          Diese Aussage halte ich für mißweisend. Ich habe das vor wenigen Wochen auch anders erlebt.

          > Natürlich konnten die Schweizer die hochgeladenen pdf-Dateien
          > vorab checken, bis die vom Finanzamt abgestempelte
          > Wohnsitzbestätigung eingetroffen ist.

          Das haben sie vermutlich schlauerweise nicht gemacht. Wozu sollten sie den gleichen Vorgang zweimal anfassen?

          > Die für mich noch ungeklärte Frage ist, wie man die
          > Steuerrückerstattung möglichst verlustfrei empfangen kann.

          Tja, genau das ist der springende Punkt.

          > Die Einrichtung eines CHF-Währungskontos gründete sich auf
          > die Hoffnung, dass dann explizite oder implizite (durch
          > schlechten Umrechnungskurs) Gebühren minimiert würden.

          Die üblicherweise verlangte Gebühr hat mit dem Umrechnungskurs nichts zu tun.

          > Hat man bei seinem Broker ein Währungskonto, so werden
          > auch die Dividenden der dort gelagerten Schweizer Aktien
          > direkt in CHF auf das Währungskonto ausgezahlt. Man hat
          > es dann selbst in der Hand, wann man die angesammelten
          > Erträge in Euro umwechseln will

          … wobei wiederum die Frage ist, was die Bank an Spesen dafür verlangt.

          Ich hatte erst den Eindruck, daß Du uns etliches Neue erzählen konntest. Das ist aber nicht der Fall. Deine Quellensteuererstattung lief genau nach dem weiter oben bereits ausführlich beschriebenen Verfahren.

          Ob sich ein CHF-Konto im Einzelfall über geringere Spesen rentiert, müßte man sich separat nochmal anschauen.
          Ich selbst werde nun erstmal wieder aus Spesengründen 3 Jahre lang Belege sammeln und dann die Quellensteuererstattung für 3 Jahre in einem Antrag einreichen.

  55. Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Ausführungen.
    Zwei Anmerkungen dazu:

    Beim CHF-Eingang auf einem EUR-Konto muss die Gebühr nicht immer ein separat ausgewiesener Betrag sein. Manche Banken haben in ihren AGB, dass in so einem Fall ein Aufschlag auf den Umrechnungskurs statt einer expliziten Gebühr anfällt.

    Und beim Porto macht es tatsächlich einen Unterschied. Mit der neuen Methode muss man nur noch eine Seite in die Schweiz senden, also als einfachen Brief.
    Früher musste man alles in die Schweiz schicken. Wenn man mehrere Aktien hat und drei Jahre gesammelt hat, konnte dabei einiges an Papier zusammenkommen, was nicht mehr in einen einfachen Brief gepasst hat. Das sind dann halt ca. 3-4 Euro statt ca.1 Euro Porto. Aber ich sehe den größeren Vorteil darin, dass die EStV es einfacher im Handling der Unterlagen hat.

  56. Schweizer Quellensteuer: Auch dieses Jahr wieder eingereicht: wurde innerhalb von 1 Woche bearbeitet und heute kam die Bestätigung der Auszahlung innerhalb der nächsten 14 Tage. Diesmal habe ich alle Vorgänge in einer Position untergebracht, da dürfte die Bearbeitungsgebühr bei der PSD-Bank bei € 5,– liegen, ich bin mal sehr gespannt.

  57. Hallo Werner,

    da bist Du besser als ich dran!
    Bei mir ist seit der Eingangsbestätigung vor ca. einem Monat nichts mehr passiert.

    Gruss Marcus

    1. Hallo Werner,
      ja, das ist recht einfach. Was das Porto angeht, hatte ich in die Schweiz nur 1,10€. Doppelseitig gedruckt und in einen Standardbrief (DL 21cm*9,9cm) gefaltet. Vielleicht hast du einen A4 oder A5 Umschlag benutzt. Das wird dann teurer.
      Zahlungseingang bei comdirect girokonto aus der Schweiz wieder für 1,50Euro. Der Kurs war auch gut.

      In manch anderen Ländern wie Spanien, Finnland, Norwegen und Schweden ist das ähnlich einfach.
      Für Spanien habe ich es auch erfolgreich durch. Es war das elektronisch generierte Summenblatt mit den Dividendenbelegen und der Ansässigkeitsbescheinigung einzusenden. 4 Wochen später war das Geld da.
      Finnland und Norwegen können alle Unterlagen elektronisch eingereicht werden. Somit gar kein Porto mehr. Nur Schweden bisher mit Papier.

      Die Ansässigkeitsbescheinigung via Elster einzureichen war mir auch neu. Im nächsten Jahr gleich mal ausprobieren. War eine gute Info.

      Viele Grüße
      Carsten

      1. Hallo Carsten,

        das freut mich, dass es mit Spanien auch so gut funktioniert! Das macht mir Hoffnung für das nächste Jahr.
        Ich habe es doch richtig verstanden, dass die Erstattungsanträge erst ab dem 1. Februar des Folgejahres der Dividendengutschrift eingereicht werden können, oder?
        Und das ich die verschiedene Dividenden-Gutschriften in einem einzigen Erstattungs­antrag bündeln kann, wenn die Gutschriften aus dem selben Jahr und von derselben Firma sind.

        Du meinst bestimmt dieses online Formular:

        https://www2.agenciatributaria.gob.es/wlpl/OV17-M210/index.zul

        Gruss Marcus

        1. Hallo Marcus,

          genau das Formular meine ich. Du hast das richtig verstanden, Gruppierung ist pro Unternehmen und Kalenderjahr möglich und erst ab 1. Feb des Folgejahres. Bei mehreren Unternehmen und/oder Jahre sind mehrere Anträge mit dieser Gruppierung erforderlich.

          Viele Grüße
          Carsten

          1. Hallo Carsten,

            danke für deine schnelle Rückmeldung!
            Dann werde ich das nächstest Jahr, für IBERDROLA mal angehen.

            Gruss Marcus

  58. Hallo Marcus,
    es lief wirklich alles super durch: die Consorsbank lieferte gleich kostenlos die Tax-View bei jeder schweizer Dividendenzahlung mit. Als ich dann alle Belege zusammen hatte, habe ich diese auf dem schweizer Portal online hochgeladen und diese Bescheinigung für die Bestätigung des Wohnortes ausdruckt und zum hiesigen Finanzamt geschickt. Nach 2 Tage hatte ich das Formular mit benötigter Unterschrift und Stempel wieder in meinem Briefkasten, natürlich gleich in den nächsten Umschlag gesteckt und letzte Woche per Post in die Schweiz geschickt. Das Porto belief sich auf € 3,70 (das empfand ich als sehr teuer für 3 DIN-A4 Blätter). Gestern am 19.07.2022 kam die Antwort aus der Schweiz und in spätestens 14 Tagen soll die Überweisung erfolgen, da bin ich auf Bank gebühren gespannt, hoffentlich bleibst es bei den € 5,– wie beim letzten Mal.
    PS: Mein Finanzamt schrieb mir noch, ich könnte das Formular in der Zukunft auch online über Elster einreichen, das versuche ich dann im nächsten Jahr.

  59. Hallo Werner,

    ja, so einfach ist der Vorgang. Bei mir liegen die Aktien bei der ING, da wird der Tax-Voucher auch mit der Abrechnung geliefert.
    Das Finanzamt, ist jetzt bei mir kein Problem, da es nur ca. 1 KM entfernt ist. Das ist in diesem Fall ganz praktisch. So kann ich immer alle Unterlagen in den Hausbriefkasten werfen (wird ja mit der Zeit nicht weniger, Frankreich; Norwegen usw.).
    Das mit deinem Porto, empfinde ich jetzt auch als recht teuer. Ich bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher, aber glaube mich zu erinnern, dass ich keine 2 € bezahlt habe (drei Schweizer Aktien). Dafür werde ich aber nicht mit den 5€ hinkommen, weil die Gutschrift auf das Konto der DKB geht. Wenn ich mich richtig erinnere, sind es hier immer 12,50€.

    Gruss Marcus

  60. Hallo Carsten,
    hier kommt der Originalhinweistext des Finanzamts: http://www.elster.de > Sie können dieses Schreiben gerne auch ganz bequem elektronisch einreichen: Die Option „sonstige Nachrichten an das Finanzamt“ finden Sie über den Pfad „Formulare & Leistungen“ > „Alle Formulare“ > „Anträge, Einspruch und Mitteilungen“.

    PS: Am gleichen Tag wie die Post an die Schweizer Behörde ging auch ein Antrag an die zuständige Behörde in Österreich raus (ja, hat auch € 3,70 an Porto gekostet). Bisher gab es aber keinerlei Antwort aus Österreich. Der Punkt geht ganz klar an die Schweiz.

  61. Hallo Zusammen,
    wollte nur kurz vermelden:
    Habe heute am 03.08.2022 das Geld aus der Schweiz pünktlich auf mein Girokonto erhalten.
    Die PSD-Bank hat dafür eine Provision von € 5,– berechnet.
    Die ganze Aktion verlief von Vorne bis Hinten ohne Probleme und ohne Stress ab.
    PS: Eine erste Antwort heute vom Wiener Finanzamt aus Österreich erhalten: mir wurde eine österreichische Abzugsteuernummer zugeteilt, immerhin, es geht voran.

  62. Somit unterbietet die PSD-Bank die maxblue-Gebühr um 50 Cent. Gibt es versteckte Gebühren im Umrechnungskurs?

  63. Guten Morgen Andreas,
    habe zur Sicherheit noch einmal alles überprüft:
    die Umrechnung erfolgte zum aktuellen Tageskurs und es gab keine weiteren Gebühren oder sonstige Kosten, die berechnet wurden.
    Im letzten Jahr (2021) hatte ich 3 Positionen (2x 2021, 1x 2020), die ich in der Schweiz eingereicht habe,
    damals hat die PSD am Ende 3 x € 5,– berechnet, diesmal konnte ich für 2022 alles unter einer Position laufen lassen und es wurden von PSD-Bank nur die € 5,– berechnet.
    Meine ganzen Kosten belaufen sich diesmal auf € 3,70 Porto in die Schweiz + € 5,– Bankgebühren = insgesamt € 8,70 +
    2 Briefumschläge + eine Autofahrt zum Finanzamt über 10 km, um den 1. Briefumschlag direkt in den Hauspostkasten des Finanzamtes zu werfen.

  64. Habe gerade meine Dividendensteuerrückzahlung aus der Schweiz auf meinem DKB Konto erhalten. Jede Dividende wurde mit einer horrenden Gebühr von 12,5 Euro berechnet. Ich bin von der DKB immer mehr enttäuscht, die Gebühren sind teuer.

    Unklar bleibt der Smartbroker hierzu.

    Angenommen man eröffnet dort ein Währungskonto, dann berechnet der Smartbroker laut meiner Anfrage keine eigenen Gebühren, wohl sind aber Gebühren anderer Parteien möglich. Dies wollte der Smartbroker nicht genau sagen.

    Das Verwahrentgeld sei „0,25“ Prozent bei einem Schweizer Franken Konto- wohl bei mehr als 15 % Bestand?

    Dann noch das Konvertierungsentgeld.

    Also, ich probiere für meine nächsten Dividendenzahlungen das Währungskonto, hoffe es wird keine SHAR Überweisung die laut ihrem Preis und Leistungsverzeichnis 25 Euro Gebühren hat.

    1. Hallo Michael,

      ich verstehe Dein Jammern nicht. Du kannst einen Antrag,auf Erstattung der Quellensteuer in der Schweiz für bis zu 3 Jahren und beliebig vielen Dividendenzahlungen mittels eines Antrags stellen. Diese 3 Seiten, doppelseitig auf 80iger Papier ausgedruckt und vom Finanzamt abgestempelt, in einem C6-Fensterumschlag gesteckt und mit einer 1,10 € Briefmarke bestückt, wiegt knapp 20 Gramm.

      Die Überweisungsgebühren fallen für Zahlungen außerhalb des EWR-Raumes (Europäischer Wirtschafsraum) an, die Schweiz überweist nur in Schweizer Franken. Hierfür nehmen alle Banken Gebühren, von 5,00 € bis 15 € nach meinem Kenntnisstand. Dazu muss man den Umrechnungskurs berücksichtigen, meist niedrige Gebühr gleich schlechter Umrechnungskurs.

      Wir hatten bis vor 8 Jahren auch diverse Währungskonten, haben dies aber aus Kostengründen aufgegeben.

      Seit der Euro-Krise 2009 ist der Euro zur Weichwährung mutiert, in dieser Zeit ist der EUR/SFR-Kurs von 1,65 auf heute 0,98 gefallen.

      Ich stelle gerade die Belege für die diesjährige Erstattung zusammen, die fünf Dividendenzahlungen im März/April wurden durchschnittlich mit 1,025 umgerechnet, der heutige Kurs ist 0,98. Dies bedeutet, für die Rückzahlung der SFR bekommen wir ca. 5,6% mehr Euro, genau den Inflationsausgleich für die 7 Monate.

      Ich stelle in letzter Zeit fest, es wird viel gejammert über Bankgebühren, meine Frage: Arbeitet hier jemand umsonst? Für eine Dienstleistung, die ich verlange, muss der Dienstleister auch vergütet werden. Solange dies in einem akzeptierbaren Rahmen bleicht, ist dies für mich in Ordnung.

      Viele Grüße

      Peter

      1. Halt, vielleicht habe ich einen Fehler gemacht, ich habe nämlich die drei Dividendenrückzahlungen einzeln erhalten, somit pro Überweisung 12,5 Euro Gebühr an die Bank gezahlt. Wenn es einen Weg gibt, diese zu bündeln und ich pro Rückforderung in einem Jahr12,5 Euro Gebühr zahle, dann ist es etwas anderes. Sonst ist es in der Tat ein Grund zu jammern, wenn ich zum Beispiel von 100 Euro Dividende von Nestlé 12,5 Prozent abziehen muss. Ja, das ist teuer…..

    2. Hallo Michael Oswald,

      ich habe keine Ahnung, was „pro Dividende 12,50 EUR“ bedeuten.
      Peter P beschreibt eigentlich Alles was man wissen sollte.
      Wofür 12,50€ je Dividende? Für den Tax Voucher? Einzeln in der Schweiz beantragt?

      Wer Schweizer Papiere hält sollte diese bei der Consors oder der ING halten. Da gibt es das Tax Voucher gratis bei der Dividende im Anhang zur Dividendenzahlung, bei SmartBroker auf schriftliche Anforderung, bei Deutsche Bank erst am Ende des Jahres – beides umsonst, aber man muss aktiv werden. Und wie Peter P sagte, man kann 3 Jahre sammeln für die Dividenden aus der Schweiz!!!

      Du jammerst, weil Du nicht Ben’s Seite liest, Dich nicht um das Umfeld kümmerst. Es gibt Banken, die 25 EUR bei Überweisung in Fremdwährung verlangen und andere, die einen (vielleicht!) schlechten Umrechnungskurs anbieten ohne Gebühren.
      Ein Konto in Schweizer Franken hatte ich nie und werde ich nicht führen (denn dann eröffne ich gleich ein Depot in der Schweiz).

      Schweizer Papiere halte ich bei Consors oder der ING. Überwiesen aus der Schweiz wird an comdirect.

      Die DKB hat ein einfaches und transparentes Gebührenmodell und der Support ist wirklich klasse (meine Erfahrung). Um schweizer Papiere zu halten ist die DKB nicht optimal – gebe ich zu.

  65. @Michael Odenwald,

    wenn ich dich jetzt richtig verstehe, hast Du alle Schweizer Dividenden einzeln eingereicht?

    Beim nächsten mal bitte, in einem Antrag einreichen!!! Wurde hier aber ach schon besprochen.

    In diesem Fall werden beim nächsten mal die 12,50€ auch nur einmalig fällig. Das ist jetzt natürlich ärgerlich, läßt sich nun aber nicht mehr ändern.

    Gruss Marcus

        1. Möglich, aber ich war einmal Kunde der comdirekt und ich kenne ihre Kurse beim Wechseln von Währungen…. beim Blick auf die Abrechnungen fielen folgende Sätze öfters „Wann war der Kurs je so mies?“, „warum ausgerechnet bei meiner Transaktion?“
          Die comdirekt ist eine der teuersten Banken. Da bin ich lieber bei meiner politisch korrekten DKB.

  66. Guten Tag,
    ich würde hier gern einmal meine Erlebnisse bzgl. der Rückerstattung der Schweizerischen Quellensteuer schildern. Dank der hervorragenden Anleitung hier auf dem Blog und des PDFs der schweizerischen Steuerverwaltung konnte ich mich problemlos anmelden und den Antrag generieren. Diesen habe ich am 4. September (Sonntag) bei meinem Finanzamt eingeworfen, um den Stempel für die Wohnsitzbescheinigung zu erhalten. Den Namen werde ich nicht nennen. Nach zwei Wochen habe ich das erste Mal angerufen, weil es mir nicht so schrecklich schwierig erschien, einen Stempel auf diesen Antrag zu hauen und diesen wieder zurückzuschicken. Mir wurde erläutert, dass der zuständige Sachbearbeiter in Urlaub sei und die Vertretung krank. Aha. Nach einer weiteren Woche war der Sachbearbeiter immer noch in Urlaub und die Vertretung weiterhin krank. Auf meine Frage, was daran so schwierig sei und ob das nicht jemand anderes machen könne, immerhin wohne ich seit xx Jahren in derselben Stadt und gebe meine Steuererklärungen dort ab, wurde mir bedeutet, dass niemand außer den beiden Personen über das notwendige Spezial Know How verfüge. Am 30. September fand ich dann den Antrag samt Stempel bei mir im Briefkasten. Am 1. Oktober (Samstag) habe ich den Antrag zur Post in die Schweiz gegeben. Heute, am 6.10. erhielt ich eine mail von dem Steueramt, dass der Antrag eingegangen sei. Kurz darauf kam eine weitere mail, dass er bearbeitet und abgeschlossen sei und der Betrag überwiesen würde. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt lachen…
    Klaus

  67. Hallo,
    ich habe am Freitag meinen Antrag für 2020, 2021 vom Finanzamt zurück bekommen, leider hat die Finanzbeamtin meine Steuernummer zur bereits vorhandenen Identifikationsnummer zusätzlich, handschriftlich eingetragen, unten auf dem Formular (Seite 1) steht folgender Vermerk
    „Handschriftliche Korrekturen und Anmerkungen auf diesem Formular sind nicht zulässig und führen zur Ablehnung des Antrags durch die ESTV“.
    Müssen beide Nummern(Identifikationsnummer, Steuernummer) vermerkt sein, oder reicht eine?
    Im Antrag steht Steuerliche Identifikationsnummer IdNr, und/oder Steuernummer.
    Im Antrag für 2019 musste ich keine der beiden Nummern eintragen, erst das Finanzamt trug unter Amtliche Vermerke die Steuernummer ein.
    Gruß Siggi

    1. Hallo Siggi,

      ich kann dir jetzt nur so viel sagen, dass bei mir beide Nummern oben unter der Adresse stehen!
      Also genau unter diesen Punkten-
      Steuerliche Identifikationsnummer IdNr:
      und/oder Steuernummer:

      Mußte man diese nicht bei der ersten Registrierung angeben? Ich erinnere mich leider nicht mehr, ist zu lange her.

      Gruss Marcus

    2. Hallo Siggi,

      das 8Ergänzung der Steuernummer) tat meine Finanzbeamtin letztes Jahr ebenso. Die Schweizer haben diese Korrektur scheinbar akzeptiert und keinen Sermon daraus gemacht. Das Geld kam kommentarlos.

      Prinzipiell benötigt man nur (!) die Steuer-ID. Für letztes Jahr habe ich explizit das Finanzamt darauf hingewiesen, dass die Steuernummer nicht zusätzlich angegeben werden muss.

      1. Hallo BörsenHai,

        danke für die Info, ich habe heute mit der Schweizer Finanzverwaltung tel., folgende Aussage habe ich erhalten:
        Die Anträge ab 2020 werden digital erfasst, jede nachträgliche Eintragung führt unweigerlich zur Ablehnung durch das Computerprogramm, die Steuer-ID allein ist ausreichend.
        Somit habe ich den Antrag nochmal ausgedruckt und heute an das Finanzamt wieder versendet, vorab habe ich die Thematik mit meiner Finanzbeamtin geklärt und hoffe nun nach der zweiten Runde auf ein Positives Ende.

    3. oh man, steh grad genau vor dem gleichen Problem. Hab schon wieder son Hals auf unsere tollen Finanzbeamten. Da schreibt man im Anschreiben rein, bitte nicht auf das Formular schreiben, aufm Formular selbst stehts auch nochmal und was machen die? Kritzeln trotzdem drauf. Jetzt kann ich da nochmal hindackeln

  68. Hallo,

    ich hatte mich schon 2020 in dem neuen Portal der Schweizer Steuerverwaltung registriert, und heute dort dann die Erstattung für 2020, 2021 und 2022 beantragt. Natürlich alles in einem einzelnen Antrag.

    Trotzdem muss ich sagen, dass es eine ganze Menge Arbeit ist, das alles einzugeben.
    Früher im Snapform konnte man wenigstens einiges mit copy/paste von Zeile zu Zeile vereinfacht eingeben. Und dort war es laut Anleitung auch möglich, ältere Positionen verschiedener Kaufzeitpunkte zusammenzufassen als z.B. „Kaufdatum vor 2019“.

    Aber jetzt in dem Portal muss man (neben pro Aktie und pro Jahr) auch pro unterschiedlichem Kaufdatum anscheinend einen eigenen „Vermögenswert“ erfassen.
    Für meine vier Aktien, drei Jahre und mehrere (Nach-)Kaufzeitpunkte waren das über 20 „Vermögenswerte“ einzugeben.

    Daher meine Frage:
    Hat jemand Erfahrungen gemacht, ob man mehrere Kaufzeitpunkte in einem „Vermögenswert“ zusammenfassen kann und das von der EStV akzeptiert wird? Schließlich tauchen die dann alle auch auf derselben Abrechnung und Tax-Voucher auf…
    Wie machen das die Leute, die evtl. sogar einen Sparplan auf Schweizer Aktien haben?

    1. Hallo Rene,

      ich trage im EStV-Portal nur das letzte Kaufdatum ein.
      Also: 1 Position pro Aktie mit dem letzten Kauffdatum. Selbst wenn die Positionen auf unterschiedlichen Banken liegen, habe ich nur ein Position aber denn eben 3 Dividendenabrechnungen incl. TaxVoucher im Anhang.

      Bisher hat sich die Schweizer Behörde nicht beschwert. Ich kann dafür natürlich keine Garantie geben, aber sollte es Ihnen nicht passen, werden Sie sich melden.
      P.S. Ich habe keine Erfahrung mit Sparplänen, ich kaufe immer zu dedizierten Zeitpunkten. Aber auch dann würde ich es so machen.

    2. Hallo Rene,

      alle Schweizer Aktien mussten bis vor ca. 4 Jahren auf Namensaktien umgestellt werden, der Grund waren die Cum-Ex-Geschäfte. Ich gehe davon aus, die Schweizer Finanzbehörden wissen wer wieviel Dividende erhalten hat.

      Bei diesem Onlineantrag kannst Du auch copy/paste verwenden. Du must Dich entsprechend vorbereiten. Ich halte es so:

      – Einen Ordner anlegen, Schweizer Aktien 2023.
      – Dividendenbelege dort ablegen, BB Biotech-2023-03-23 und TaxVoucher mit BB Biotech-TV.
      – Exceltabelle mit Firma, Valoren-Nr., Gesamt-Stückzahl, Kaufdatum vor 2019 oder das letzte Kaufdatum.
      – ebenso die Bankdaten

      Dann läuft es wie geschiert, in ca. 15 Minuten ist alles erledigt.

      Für meine Frau stelle ich die Anträge seit 2006, für unseren Sohn seit einigen Jahren.

      Nach Einwurf des vom Finanzamt abgestempeltes Exemplar in den Briefkasten nach Bern dauert es, bis die Zahlung eingegangen ist, bei unseren Sohn in den letzten Jahren ca. 14 Tage, er bekommt einen niedrigen 3-stelligen Betrag erstattet. Bei meiner Frau dauert es in der Regel 2 bis 4 Monate, sie bekommt einen höheren 4-stelligen Betrag erstattet.

      Ich schließe daraus, bei niedrigen Beträgen wird nur im Rechenzentrum eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt, bei höheren Beträgen prüft wohl noch ein Sachbearbeiter.

      Frohe Ostern,

      Peter

  69. Für den ein oder anderen noch ein interessanter Nachtrag: Bei Yuh bekommt man ein kostenloses schweizer Konto (mit schweizer IBAN). Bis Januar 2024 kann man versuchen auch noch 30CHF Startguthaben mitunehmen (eig. nur mit schweizer Wohnsitz): https://www.yuh.com/de/student

    Mit diesem Konto sollte sich die rückgezahlte Quellensteuer kostengünstig auf eigene DE-Konto transferieren lassen.

    Gruss

    1. Interessant. Aber das ganze Thema umgehen, in dem man die Schweizer Aktien dann über deren Depot Funktion kauft, geht wahrscheinlich nicht oder ?

  70. Hallo an Alle
    Ich verstehe das ganze Gejammer eigentlich nicht, was die Rückforderung der Schweizer Verrechnungssteuer betrifft. Das ist jetzt wirklich kein grosser Aufwand und geht fast alles elektronisch.
    Eigentlich will ich keine Werbung machen, jedoch hast Du ein kostenloses Konto bei YUH, kannst Du die Auszahlungen auf dieses Konto kostenlos machen lassen, da Du da eine Schweizer-IBAN hast. Bei Yuh kannst Du mit 3 Währungen arbeiten (€,USD und CHF) und umtauschen und transferieren wann Du willst (evtl. auf günstige Kurse achten).
    Nachteil von Yuh: Du kannst zwar mit Aktien handeln und hast sie auf diesem Konto, jedoch zur Zeit kannst diese Aktien „noch“ nicht auf ein anderes Depot oder von einem anderen Depot auf Yuh verschieben.
    YUH ist übrigens eine Zusammenschluss von SwissQuote und PostFinance (Schweizer Postbank) und unterliegen selbstverständlich der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA.

    1. @Beat was gut bei Yuh wäre, das auch fractional sharing möglich ist, wer sich also Schweizer Aktien zusammenstoppeln will… Das große Aber für Anleger in D ist: Google schreibt dazu :
      Nein, Yuh ist nicht steuereinfach, denn es handelt sich dabei um ein Angebot aus der Schweiz. Wer steuerlich in Deutschland ansässig ist, der muss die liebe Abgeltungsteuer selbst abführen über die Steuererklärung.
      Da Beat vermutlich Schweizerin(?) ist, wird das kein Problem sein, aber alle in D müßten dann trotzdem wie zum Beispiel bei Interactive Brokers die Steuer selbst melden. Also kein Gewinn.

      1. Hallo zusammen,

        Yuh ist leider keine sinnvolle Lösung für deutsche Anleger. Man hat dann zwar ein Konto in der Schweiz, aber was nützt das?

        Ich habe zum Test ein Yuh-Konto eröffnet. Zur Legitimation muss man etwas Geld dort hin überweisen. Ich habe 1 € überwiesen und siehe da: meine deutsche Sparkasse hat für diese Überweisung 12,50 € Gebühren genommen. Weil es sich um eine Überweisung nach außerhalb der EU handelte. Wenn ich jetzt die Erstattung der Quellensteuer auf das Yuh-Konto buchen lasse, dann muss ich das Geld ja immer noch nach Deutschland kriegen. Und habe dann wieder das Problem, dass ich für die Gutschrift auf mein deutsches Konto Gebühren zahle. Der einzige Vorteil könnte sein, dass ich die Erstattungen über mehrere Jahre auf dem Yuh-Konto sammeln kann und dann nur einmal Gebühren zahle. Aber dann liegt das Geld da über Jahre rum und bringt mir nichts.

        Im Ergebnis ist Yuh für mich keine Alternative.

        Viele Grüße Ben

        1. Hallo Ben,
          da habe ich leider einen Punkt in meinem ursprünglichen Post unterschlagen: Die eigentlichen Überweisungen wenn eine Währungskonversionen passiert, würde ich natürlich mit einer kostengünstigen Neobank durchführen (Revolut, Wise, etc). Dann sollte der Geldfluss bspw. so aussehen:

          Rückerstattung CH => Yuh => Revolut => Euro Konto

          Ob für die erstmalige Yuh Legitimation auch Revolut verwendet werden kann, weiss ich derzeit leider nicht.

        2. Hallo zusammen
          Ja, es ist richtig – ich bin Schweizer, jedoch lebe ich bereits 25 Jahre in Deutschland mit festem Wohnsitz und ohne Zweitsitz in der Schweiz, Also werde ich gleich behandelt, wie jeder, der in Deutschland ansässig ist.
          Nicht richtig ist, dass ich mit den Überweisungen von der ING-DIBA auf das YUH-Konto Gebühren bezahle, war bis jetzt immer kostenlos.
          Von Yuh zurück auf ING-Diba habe ich noch nichts überwiesen, weil man auf diesem Konto auch handeln und mit dem Geld arbeiten kann.
          Betreffend den Steuereinfachheit ist meine Meinung, dass dies unter die gleiche Rubrik geht wie: „Ich verstehe das ganze Gejammer eigentlich nicht“, man kann nicht immer den Pfennig und das Brötchen haben.
          Aber in diesem Blog hat man ja schon öfters gelesen; Jedem das Seine.
          Schönen Sonntag

  71. Hallo,

    ich sehe das Problem nicht wirklich.
    Habe für dieses Jahr die Erstattung schon beantragt und es ist alles erledigt, nachdem ich die Abrechnung der Nestlé Dividende vor fünf Wochen am 28.04. bekommen habe. Die Aktien liegen bei der ING, so dass es den Tax Voucher direkt dazu gibt. Alle Abrechnungen in einem Ordner gesammelt, im Schweizer Portal angemeldet, passenden Aktien ausgewählt, alle Daten zugeschossen, Anzahl ergänzt, Abrechnung mit Voucher hochgeladen und keine 10 Minuten später gab es den fertigen Antrag per PDF.
    Ausgedruckt und direkt ans deutsche Finanzamt. Kam zwei Wochen später zurück. Gestempelter Antrag in die Schweiz (Postleerung Montag). Mittwoch mittag Eingang und 10 Minuten später kam die finale Abrechnung per SMS angekündigt. Nun am Freitag die Gutschrift der Erstattung auf mein ING Konto.

    5 Wochen Gesamtdauer (Auf Österreich warte ich zB schon seit Anfang des Jahres)
    Kosten: 2x 10 Minuten, 2,70 € Porto (1x DE und 1XCH) und 5 € Gebühr bei der ING von der Erstattung abgezogen. Und das bei einem Nicht-EU Land. Da ist der Aufwand überall höher bzw. ähnlich bei einer Vorabbefreiung. Erstattung manchmal unmöglich wie in Frankreich oder zeitlich unterirdisch wie in Italien.

    1. Ein hoch auf Torsten! Er bestätigt meine Meinung hiermit, wie einfach es geht die Verrechnungssteuer in der Schweiz zurück zu fordern.

      1. Da kann ich mich nur anschließen. Es ist wirklich einfach und ohne Probleme möglich, sich die Quellensteuer von 20% zurückzuholen. Ich lebe in Deutschland, habe aber ein Konto bei Swissquote und Yuh, von daher stellt sich das Problem mit den Gebühren bei der Rücküberweisung nicht. Aber bei manchen ist es echt jammern auf hohem Niveau. Ebenso allen einen schönen Sonntag.

  72. Hallo,

    so schön wie das auch ist bei der ING mit dem Tax-Voucher, aber ich ärgere mich jedes Mal bei der ING über den Spread für Schweizer Aktien. Der Handel erfolgt dort ja über die Société Générale im Direkthandel und hier sind die Unterschiede zwischen dem Geld & – Brief Kurs wirklich erschreckend.
    Ich hatte jetzt schon überlegt, ob ich nicht doch lieber über den Smartbroker kaufen sollte und dann den Tax- Voucher einfach anfordere! Allerdings macht mir etwas sorge, dass ja hinter den Kulissen von der DAB BNP Paribas auf die Baader Bank umgestellt werden soll.
    Sollte dies wirklich im nächsten Jahr so kommen, bin ich mir nicht mehr sicher, ob die Tax-Voucher auch weiterhin kostenlos angefordert werden könne. Momentan kenne ich wie Ben, leider auch nur die drei Broker, wo dieser kostenlos gestellt wird!
    – ING
    – Consors (BNP Paribas)
    – Smartbroker (ebenfalls BNP Paribas)

    Ein Depotübertrag gestaltet sich für mich auch schwierig, da ich bei der ING ein „Gemeinschaftsdepot“ führe, dies der Smartbroker aber nicht anbietet. Wenn also meine Infos stimmen, ist in diesem Fall ein „einfacher“ Übertrag aus steuerlichen Gründen so nicht möglich!

    Grüße und einen schönen Sonntag
    Marcus

    1. Hallo Marcus,
      ein Übertrag von einem Gemeinschafts- auf ein Einzeldepot ist unproblematisch, wenn das Gemeinschaftsdepot z.B. von Eheleuten und das Einzeldepot von einer der beiden Personen geführt wird. Das gilt in beide Richtungen. Dann musst du zwar die Steuerdaten angeben, aber das hat keine Auswirkungen.

      Schönen Sonntag,
      sven

  73. Hallo Sven,

    erst einmal Danke für deine Rückmeldung!
    Verstehe ich deine Aussage jetzt richtig?
    Der Gläubigerwechsel bei Übertragung eines Einzeldepots (Ich- Ehemann) aus ein Gemeinschaftsdepot (Ehemann & Ehefrau) gilt für zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs als Unentgeltlicher Übertrag?
    Also es erfolgt wirklich ein unentgeltlicher Depotübertag welcher Steuerfrei bleibt?
    Entschuldige das ich noch einmal nachfrage, aber hier kenne ich mich wirklich nicht so gut aus!
    Wäre das wirklich so, ist das natürlich prima! Dann könnte ich kostengünstiger über den Smartbroker kaufen und im Notfall zur ING übertragen!
    Vielen Dank im Voraus.
    Grüße Marcus

    1. Marcus,

      ich habe das mittlerweile mit verschiedenen Banken mehrmals durchgeführt und es funktionierte ohne steuerliche Relevanz. Du musst halt Übertrag zwischen unterschiedlichen Gläubigern angeben. Das betrifft auch Eheleute, aber die Wertpapiere bleiben „steuerlich in der Familie“. Deutsche Bank, Consorsbank, DKB, Hypovereinsbank usw. haben das alle bestens abgewickelt.

      Sonnige Grüße
      sven

      1. Sven,

        habe das gerade einmal online durchgespielt.
        Angeboten werden:

        Art des Übertrags:
        1. Übertragung auf eigenes Depot
        2. Wechsel zwischen Ehepartnern / eingetragenen Lebenspartner
        3. Wechsel aufgrund einer Schenkung
        4. Nichts von alledem

        Bleibt in meinem Fall doch nur Punkt 2 „Wechsel zwischen Ehepartnern / eingetragenen Lebenspartner “
        Als Erklärung steht hinter der Auswahl:
        Überträge zwischen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern von einem Einzeldepot auf ein Gemeinschaftsdepot bzw. umgekehrt oder auf ein Einzeldepot des anderen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners sind unentgeltliche Übertragungen, welche dem Finanzamt gemeldet werden. Dies gilt für Wertpapiere, die ab dem 01.01.2009 angeschafft wurden.

        Wichtig ist mir hier natürlich, dass wir nicht erneut Kapitalertragsteuer entrichten müssen!
        Entschuldige das ich etwas nerve, aber da bin ich wirklich vorsichtig, da dies für uns Neuland ist!
        Grüße Marcus

        1. Marcus,

          der 2. Punkt ist es „Wechsel zwischen Ehepartnern“. Beim ersten Versuch habe ich 1. gewählt und bekam es umgehend als nicht zutreffend von der Bank zurück. Seitdem läuft es regelmäßig über 2. ohne Probleme. Wir nutzen das um Käufe/Verkäufe über den jeweils günstigsten Anbieter durchzuführen, ohne bei jedem ein Gemeinschaftskonto haben zu können. Manche Banken bieten Gemeinschaftskonten ja nicht an.
          Im Hintergrund läuft dann zwar eine Meldung beim Finanzamt, aber von dort gab es in mittlerweile 5 Jahren keinerlei Reaktion.
          Nebenbei erwähnt: Die Übertragung der Wertpapiere läuft meist auch ziemlich schnell, warten müssen wir häufig auf die Übermittlung der Einstandskurse. Also für einen Übertrag mit sofortigem Verkauf ergeben sich dann eben Informationslücken, da teilweise die Gewinn-/Verlustrechnung für die Bank nicht gleich machbar ist. Aber das habe ich auch schon unterschiedlich erlebt. Eine Bank hat keine Gewinn-/Verlustrechnung vorgenommen und mir das mit der Steuererklärung überlassen, was in dem Fall aber aufgrund gleicher An- und Verkaufskurse egal war. Die andere Bank hat es erst einmal ohne Berechnung abgewickelt und nach Eingang des Einstandskurses von der übertragenden Bank die Abrechnung korrigiert, sodass in dem Fall der Verlusttopf nachträglich angepasst wurde.
          Besonders die Wertpapiere aus der Schweiz lassen sich ja nicht überall handeln und – wir zumindest – wollen diese auch nicht traden, sondern lassen sie als Ertragsbringer liegen. Daher ist die Übertragung hier eine regelmäßige Maßnahme bei uns.

          Falls ihr Kinder haben solltet, der 3. Punkt funktioniert bei Übertragungen von euch an die Kinder ebenfalls problemlos. Zugegeben, unsere Übertragungen an die Kinder lagen auch immer nur im dreistelligen Bereich und die Kinder haben noch keine eigenen Einkünfte. Aber auch hier keine Reaktion des Finanzamts.

          Viel Erfolg,

          Sven

          PS: Achte nur auf die Dividendentermine, denn eine Bank hat mir diese mal ganz frech abgenommen, da zwischen Ausbuchung einer Bank und Einbuchung bei der anderen erstaunlich viele Tage lagen. Das war nur ein einstelliger Betrag, daher verschmerzbar, aber lehrreich.

          1. Sven,

            danke!!!

            Dann hast Du uns jetzt wirklich weiter geholfen!

            Wir wünschen euch noch einen sonnigen Rest Sonntag!

            Grüße Marcus

          2. Ich bin kein Steuerexperte, aber es dürfte sich bei diesen Depot-Übertragungen steuerrechtlich um Schenkungen handeln. Zwischen Eheleuten und zu den Kindern gibt es hohe Freibeträge, deshalb dürfte das in den meisten Fällen unkritisch sein. Aber falls man sowas öfters oder mit hohen Summen macht, könnte sich das Finanzamt schon melden…

            Googelt am besten mal nach den Freibeträgen, damit Ihr wisst, ob das für Euch passt!

  74. Hallo,

    ich habe auch mal eine Frage, bin dabei das erste mal die Quellensteuer zurückzufordern.

    Soweit hat auch alles geklappt und den Stempel vom Wohnsitz Finanzamt habe ich auch bekommen.
    Muss ich Tax Voucher und Divi Abrevhnungen nun nochmal per Post mit in die Schweiz schicken? Beim ePortal sind sie doch schon hochgeladen worden… Also eigentlich nur die drei Seiten Antrag in die Schweiz, oder?

    Viele Grüße

    1. Hi Josch,
      ja nur die drei Seiten Antrag wo der Stempel drauf ist. Der Rest ist schon elektronisch dort.
      Viele Grüße

  75. Hi, ich hab vor ca. 7 Wochen meinen Antrag für 2020/21/22 eingereicht und jetzt die Erstattung bekommen.
    Wie bekannt und üblich hat die DKB 12,50 Euro für den Fremdwährungseingang berechnet.

    Sehr gut bei diesem elektronischen Verfahren finde ich auch, dass man per Mail benachrichtigt wird, wenn das Schreiben bei der ESTV eingegangen ist, und wenn der Vorgang abgeschlossen ist.

    1. Hallo an alle und mal was lustiges von mir.

      Habe in 2022 auch meine letzte Rückerstattung für 2020-2022 aus der Schweiz erhalten.
      Alles gut gelaufen, so wie schon des öfteren. Geld kam zügig.
      Und nu kommt der Hit.
      Mein Finanzamt spielt plötzlich total verrückt. Noch nie gab es bis jetzt Probleme.
      Die behaupten tatsächlich, dass es sich bei der Rückzahlung um eine Zinszahlung aus der Schweiz handelt. Diese müßte in der Anlage KAP der Steuererklärung angegeben werden und der Betrag müßte versteuert werden. Ha ha ha….
      Seit Wochen geht das nun schon hin und her.
      Nach unzähligen Telefonaten und vor Ort Terminen wissen die Damen und Herren nun nicht mehr weiter.
      Ein Theater vom allerfeinsten. Habe schon angeboten, mein Wissen gegen eine entsprechende Beratergebühr dort zu vermitteln und den ganzen Verein mal zu schulen ;-)
      Echt traurig, dass man sich mit sowas heutzutage rumärgern muss.

      Bin gespannt auf das Ende des ganzen und wünsche allen noch einen schönen Abend.

      Ach ja. Hat das zufällig schon mal jemand hier erlebt und noch nen Tipp, wie man das den Typen dort vermitteln kann?

      Danke und Grüße
      VG Simo

      1. Hi Simo,
        genau damit kam auch das Finanzamt bei mir vor einem Jahr an (zumindest eine der Rückfragen).
        Ich habe neben meiner Verwunderung lediglich den Sachverhalt erklärt (ausschließlich Dividendeneinkünfte) und habe ihnen Beispielhaft eine Dividendenabrechnung mit angehängt (35% CH-Quellensteuern, wovon nur 15% anerkannt werden und ich mir die 20% zurückerstatten lassen möchte). Daraufhin habe ich zu diesem Sachverhalt nichts mehr gehört gehabt.

        Wünsche Dir viel Erfolg mit deinem FA.

        VG Alex M.

  76. Hi Simo, hi Alex. M.

    wie ist das bei Euch ausgegangen? Jetzt habe ich auch einen Brief vom Finanzamt bekommen und die möchten rückwirkend bis 2018, dass sich die Anlage KAP ausfülle. Die Aktien liegen bei der Comdirekt und der ING. Ich glaube da galoppiert wieder der deutsche Amtsschimmel.
    Die Anlage KAP wäre zwingend auszufüllen, da ich eine Wohnsitzbestätigung verlangt habe. Da werde ich mich erst mal weigern und abwarten wie es weietrgeht. Da kann ich mir die Unterlagen von 5 Jahren zusammen suchen, die Anlage KAP für 5 Jahre ausfüllen (weiß ich gar nicht wo ich die jetzt herbekomme). Nur damit die auf dem Finanzamt dann einen Haken mit dem Vermerk „alles i.O. dranmachen können.

  77. Sorry hier nochmal an richtiger Stelle.

    Hallo zusammen,
    habe auch meine erste Rückerstattung beantragt ab dem Jahr 2021.

    Online bin ich soweit durch… alle Vouchers hochgeladen etc. Jetzt habe ich am Ende doch noch ein Antragsformular bekommen, in welchem ich eine Wohnsitzbestätigung brauche. Ist das jetzt tatsächlich noch notwendig? Aus dem Beitrag heraus, habe ich gedacht, dass das entfällt?

    1. Hallo Fred,

      ja das ist erforderlich ;)
      Du „hast es bekommen“? Normalerweise erstellt die CH-Seite den Antrag zur Wohnsitzbestätigung.

  78. Hallo Fred,
    ja, das Dokument ist notwendig. Das deutsche Finanzamt muss dir deinen Wohnsitz bestätigen und danach muss die Bescheinigung per Post nach Bern.
    VG Peter

  79. Gibt es irgendwo eine aktuelle Übersicht bei welchem Broker / Bank es den Tax Voucher umsonst gibt bzw. was er bei welchem Broker / Bank kostet?

    1. @Mike,

      nein eine solche Übersicht gibt es nicht.
      Consors und ING stellen das Tax Voucher mit der Dividendenabrechnung aus, Deutsche Bank und maxblue am Ende des Jahres auf Anforderung? (bin mir da nicht sicher) .
      Ansonsten kann der Preis pro Voucher (!) zwischen 10 und 30 € betragen.

Kommentar verfassen