Inzwischen blicke ich auf eine lange Kundenkarriere bei nahezu allen deutschen Brokern zurück. Dabei habe ich viele Unterschiede bei der Handhabung der Quellensteuer bei ausländischen Dividendenzahlungen festgestellt. Nach und nach habe ich dann durch Depotüberträge mein Dividendendepot optimiert. Über meine Erfahrungen habe ich in verschiedenen Beiträgen auf dem Divantis-Blog berichtet.
Diese Seite bietet Dir einen Schnelleinstieg in meine Erlebnisse mit der Quellensteuer. Es handelt sich dabei um keine verbindlichen Empfehlungen, vor allem können sich die Regeln der Broker auch ändern, ohne dass ich das sofort merke. Stelle ich allerdings bei einer Dividendenzahlung eine Veränderung fest, dann werde ich nachfolgende Übersicht selbstverständlich aktualisieren.
| Staat | Broker | Warum? | Beitrag |
|---|---|---|---|
| Finnland | maxblue | volle Quellensteueranrechnung | Link |
| Frankreich | DKB | Quellensteuervorabreduzierung auf 12,8% und volle Anrechnung (einmalige Gebühr 11,90 € für 3 Jahre und alle französischen Aktien im Depot, Antrag und Finanzamtsbestätigung erforderlich) | Link |
| Italien | DKB | teste ich gerade – Dividendenabrechnung steht noch aus (einmalige Gebühr 11,90 € pro Jahr und für alle italienischen Aktien im Depot, Antrag und Finanzamtsbestätigung erforderlich) | Link |
| Kanada | maxblue | volle Quellensteueranrechnung | Link |
| Schweiz | ING, Consorsbank, Smartbroker | Tax-Voucher gratis | Link |
Meine Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es sind meine Erfahrungen und ich kann natürlich nicht Aktien aus allen Staaten bei allen Brokern halten, um alle Quellensteuerabrechnungen zu testen. Bei den genannten Konstellationen habe ich aber entsprechend gute Erfahrungen gemacht, über die ich jeweils auch mit Belegen berichtet habe.
Ich werde auch weitere Staaten und Broker testen, um den Überblick zu vervollständigen. Keine Besonderheiten habe ich übrigens bisher bei den folgenden Staaten festgestellt, so dass ich da keine spezielle Broker-Empfehlung habe:
| Staat | Handhabung | Beispielabrechnung |
|---|---|---|
| Australien | bei meinen „Stapled“-Wertpapieren unterschiedliche Quellensteuern | Link |
| Dänemark | 27% Quellensteuer, von denen 15% angerechnet werden | Link |
| Großbritannien | kein Quellensteuerabzug | Link |
| Japan | 15,315% Quellensteuer, von denen 15% angerechnet werden | Link |
| Niederlande | 15% Quellensteuer, die voll angerechnet werden | Link |
| Spanien | 19% Quellensteuer, von denen 15% angerechnet werden | Link |
| USA | 15% Quellensteuer, die voll angerechnet werden | Link |
Hast Du weitere positive Erfahrungen, über die Du für alle Leser berichten kannst? Dann schreib gerne einen Kommentar und wir alle können davon profitieren.
136 Kommentare zu „Quellensteuer“
-
„…kann bis zu 3 Jahre kumulieren…“ für Norwegen 4 Jahre sogar ;-) Bei mir waren die Norweger so freundlich und blickt auf meine Erträge der letzten 5 Jahre obwohl ich für die 4 rückwirkenden Jahre eingereicht hatte.
Man braucht aber
Erstens: auch bei den Norwegern einen langen Atem (bei mir knapp ein Jahr)
Zweitens: die VPS der jeweiligen depotwahrenden Bank, was bei comdirect sofort bereitgestellt wurde, bei degiro mal drei Wochen dauerte
Drittens: Ansässigkeitbescheinigung des Finanzamtes für alle dividendenwirksamen Jahre und nicht nur für das Jahr der Antragstellung. Am besten man schickt das Dokument in Original direkt zu und nicht die Kopie als pdf.
Viertens: Nachdem die Zusage einer Rückerstattung übermittelt wurde braucht’s aufgrund einer Widerspruchsfrist noch mal 6 Wochen der Buchung auf das eigene GirokontoFazit: Ich mache das zwar auch weiterhin auf eigene Rechnung, wäre ich bei der 1822 etc. so würde ich deren Service dann in Anspruch nehmen, wenn ich quasi sofort über die Dividendenerträge verfügen könnte und nicht ein Jahr warten müsste.
Schweizer kommen in diesem Jahr das erste mal in Eigenmontage bei mir dran
Gruß Frank
-
Hallo Frank,
ja man kann bei Norwegen kumulieren. Die Erstattung aus Norwegen funktioniert da auch. Schade, früher war das Geld beim Papierkram innert 3-4 Monaten auf dem Konto.
Dein Hinweis mit der Ansässigkeit kann man auch für von-bis Datum beim Finanzamt beantragen. ;) Ob die Norweger das akzeptieren, weiß ich leider nicht.
Aber bei Vorabbefreiung via Bank wird auch nur bei der „Antragstellung“ die Ansässigkeit bestätigt. grübel@Ursprungsfrank: Woher kommt der Tipp: Die Ansässigkeit in Papier zuzustellen? Ich hatte bisher immer einen Scan geschickt.
Eines aber nicht vergessen: Die Erstattung aus Norwegen geht über 4 Jahre. Aber die Rückholung der zu viel bezahlten Quellensteuer via Steuererklärung geht rückwirkend nicht.
Beispiel: Steuererklärung 2022 ist abgeschlossen und 2025 möchte ich gerne die in 2022 zu viel gezahlte Quellensteuer zurückhaben. Röhre – Mond – geht nicht mehr, da 2022 bereits geschlossen ist (bis auf die offenen Gesetze, in denen noch eine Entscheidung gefällt werden muss).
Hier wäre man auf einen „netten Beamten“ angewiesen. Ob allerdings sein System die rückwirkende Auswirkung irgendwo verbuchen kann? Ich habe keine Ahnung.
Ich wollte es jedenfalls nicht ausprobieren. -
Hallo Börsenhai,
wenn du norwegische Dividenden versteuerst das Finanzamt immer daraufhin weisen, dass du 10%-Antrag gestellt hast und darauf bestehen, dass der Punkt Norwegische anrechenbare Quellensteuer “ Vorläufig n. Par. 165 AO“ gestellt wird. Die 165 AO Sachverhalten werden im Bescheid weiter unten immer abschließend aufgezählt. Wenn Norwegen-Quellensteuer nicht dabei steht, Einspruch drauf und darauf bestehen. Finanzbeamte sind verpflichtet angemessen und neutral zur ermitteln. Wenn es 165 AO bei Norwegen Steuer bei mir verweigert werden würde, dann wird dieser Grundsatz verletzt. Wenn der norw. Antrag durch ist und Geld da ist. Finanzamt diese Schreiben als Nachweis schicken. Bescheid wird dann die restliche Quellensteuer berücksicht (15%) und der 165 AO Norw. QS wird dann aufgehoben.
-
-
Hallo Ben,
vielleicht schiebst Du ja noch meinen letzten Beitrag an die richtige Stelle im Thread.
Sehr hilfreich zu Dividendenerstattung ist folgender Link:
https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/EU_OECD/anrechenbare_ausl_quellensteuer_2025.html
Gruß Frank

Kommentar verfassen